Deutschland 26. Jun 2025

Extremismus nicht verboten

Deutsches Gericht hebt Verbot der rechtsextremen Zeitschrift «Compact» auf.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot der rechtsextremen Zeitschrift «Compact» sowie der Compact-Magazin GmbH aufgehoben. Zur Begründung verwiesen die Richter auf die verfassungsrechtlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit – auch für politische Akteure mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung. Zwar verbreite «Compact» nachweislich extremistische Inhalte und fördere rassistische und antisemitische Narrative, so das Gericht, doch reiche dies allein nicht aus, um ein Vereinsverbot zu rechtfertigen.
Das Innenministerium hatte das Verbot mit der Funktion des Magazins als «zentralem Sprachrohr der rechtsextremen Szene» begründet. Die Publikation unter Leitung von Jürgen Elsässer verbreite Hetze gegen Jüdinnen und Juden, gegen Migranten und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Der Verfassungsschutz stuft «Compact» als erwiesen rechtsextrem ein und beobachtet das Umfeld seit Jahren.
Das Gericht betonte jedoch, dass für ein Verbot eine aktiv kämpferische Haltung gegen die Verfassung sowie konkrete verfassungsgefährdende Wirkung nachgewiesen werden müsse. Diese Schwelle sei im Fall von «Compact» nicht erreicht. Das Urteil stärkt damit die grundrechtliche Position auch extrem rechter Medien, was bei Menschenrechtsorganisationen und politischen Beobachtern auf scharfe Kritik stösst.
Jürgen Elsässer feierte die Entscheidung als «Sieg der Meinungsfreiheit» und warnte vor möglichen Folgen für das geplante AfD-Verbotsverfahren. Das Innenministerium prüft derzeit rechtliche Optionen und kündigte an, weiterhin entschlossen gegen rechtsextreme Strukturen vorzugehen.
 

Redaktion