Die Zehn Gebote, oder «Zehn Worte», wie die wörtliche Übersetzung heisst, sind zweifelsohne das zentrale Stück der Thora, so zentral, dass es gleich vier Varianten über die fünf Bücher verteilt gibt. Hier in Paraschat Jitro (Schemot 20), und auch in Paraschat Vaetchanan (Dewarim 5), ist der Text in der Rolle optisch ausgezeichnet, die weiteren zwei Varianten sind in den Parschiot Ki Tissa und Achare Mot als «kultische Dekaloge» etwas versteckt zu finden. Die Zehn Gebote stellen das Grundgesetz dar, das natürlich durch einen ausführlichen Codex an Vorschriften begleitet werden muss, wenn die Lehre anwendbar sein soll.
In den Jahrtausenden von Auslegungstraditionen ist immer wieder die Frage aufgeworfen worden, an wen sich der Text eigentlich wendet. Insbesondere Frauen haben moniert, dass sie sich in gewisser Weise und an einschlägigen Stellen ausgeschlossen verstehen, ja verstehen müssen. Zum Beispiel: Wenn die Thora im zehnten Gebot verbietet, das Haus, die Gattin, das Personal, die Nutztiere oder irgendetwas des Nächsten zu begehren, erlaubt sie implizit Besitz von irdischen Gütern, auch wenn an anderen Stellen betont wird, dass die ganze Erde Gott, und nur Gott gehört. Aber es ist halt schon sehr stossend, dass die Frau nicht als rechtsmündiges Individuum, sondern lediglich als ein Stück Besitz daherkommt – ausgerechnet im Grundgesetz!
Etwas anderes: Zahlreiche jüdische Gemeinden sind nicht in der Lage, ihren Mitgliedern das volle Programm jüdischer Dienstleistungen anzubieten. Besonders betroffen davon sind Kleingemeinden. Die Sicherheitskosten sind heute leider in jeder Gemeinde ein grosser Posten, und auch der Unterhalt der Gebäude sowie die regelmässigen Gottesdienste fressen grosse Teile des Budgets auf. Vor allem aber leidet Talmud Thora unter den notwendigen Abstrichen, und zwar sowohl bei den Erwachsenen als bei den Kindern. Kinder aber sind die Zukunft, und so ist es besonders sträflich, um nicht zu sagen selbtmörderisch, dem «Unzgi» nicht die erste Priorität zu gewähren.
Zurück zum Grundgesetz: Wenn die Gesamtheit der Thora – wie auch immer wir Thora definieren – eine pflegenswerte Sache ist, dann müssen die Gemeinden gerade hier grössere Anstrengungen unternehmen, ihrem Auftrag nachzukommen. Auch ein einziges Kind hat ein Recht darauf, in die jüdische Tradition eingeführt zu werden. Natürlich stehen zuerst die Eltern in der Pflicht, aber die Gemeinden müssen diese in ihren Anstrengungen, die nächste Generation von Juden heranzuziehen, begleiten. Man kann den Eltern nicht genügend oft ans Herz legen, dass, wenn sie wollen, dass ihre Kinder Juden bleiben, sie ihnen eine jüdische Erziehung angedeihen lassen müssen. Und das gilt für die Gemeinden gleichermassen.
Das Grundgesetz der Zehn Gebote enthält hier eine unerklärliche Lücke. Wie ist es möglich, dass in einem so konzentrierten, gleichzeitig aber eingängigen Text nicht steht, dass eine Lehre am Leben erhalten werden muss, wenn sie für alle Zukunft gültig sein soll? Vernachlässigt die Thora wirklich ihr eigenes Fortbestehen? Und warum setzt sie ihre Prioritäten diesbezüglich nicht anders?
Sie löst das Problem an anderer Stelle, das sei zugegeben, doch das Manko im Kontext der Grundsätzlichkeit ist irgendwie absurd. Wie geht sie ihre elementarste Aufgabe an? Fündig werde ich im Schma. An zwei Stellen, beide im 5. B. M. (Dewarim), ist die Unterrichtung der jungen Generation in den Stand der Verpflichtung erhoben. Es heisst an der ersten Stelle (Dewarim 6:6–7): «Die Worte, die ich dir jetzt gebiete, sollen dir stets im Herzen bleiben. Du sollst sie deinen Kindern einschärfen und immer davon reden, wenn du zu Hause sitzt oder auf Reisen bist, wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst.» Im Herzen: Es soll eine Herzensangelegenheit sein – das ist versöhnlich.
Sidra Jitro
06. Feb 2026
Was fehlt?
Bea Wyler