zur lage in der schweiz 28. Aug 2026

Schweizer Rabbiner müssen handeln

Als im Jahr 2012 ein Urteil des Landgerichts Köln die Beschneidung minderjähriger Jungen als rechtswidrige Körperverletzung deklarierte, brach innert Wochen eine erbitterte Debatte aus, die Deutschland erschütterte, aber auch Ausläufer bis in die Schweiz hatte. Ich schrieb damals spontan eine Verteidigungsschrift für die Beibehaltung der Brit Mila, in der ich aus religions- und kulturhistorischer Perspektive dezidiert gegen ein Verbot eintrat. Damit, das wusste ich, exponierte ich mich stark, aber es war klar, dass ein Verbot der Beschneidung in Deutschland mittelfristig faktisch das Ende jüdischen Lebens in Europa bedeuten würde.

Auch wenn damals ein Entscheid des deutschen Bundestags die Brit Mila – unter Einhaltung bestimmter Regeln – gesetzlich absicherte, musste klar sein, dass das Thema nicht auf ewig vom Tisch sein würde. Denn eines lässt sich, bei allen guten Argumenten, die es für die Beibehaltung der Brit Mila gibt, nicht wegdiskutieren: Sie ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes, und da wir es hier mit einem emotional stark aufgeladenen Aspekt zu tun haben, wird dieses Argument kaum aus der Welt zu schaffen sein.

Tatsächlich hing es wenige Jahre später in Island und Dänemark am seidenen Faden, ob die Knabenbeschneidung verboten werden würde – am Ende geschah es nicht. Doch die aktuellen Anzeigen gegen Beschneider in Belgien und der Schweiz (vgl. tachles 34/26) rücken die Problematik erneut in den Fokus. Dass diese Anzeigen in beiden Ländern durch Moshe Aryeh Friedman, eine mehr als zwielichtige jüdische Persönlichkeit, erfolgten, ist das eine. Dass sein Vorwurf des direkten Absaugens des Blutes durch die entsprechenden Mohalim (falls er denn stimmt) objektiv auf eine gewisse Gefährdung der Gesundheit der Kinder im Rahmen der Brit Mila aufmerksam macht, lässt sich indes nicht abstreiten.

Dass jüdische Organisationen auf die rechtlichen Schritte europäischer Behörden gegen Mohalim alarmiert reagieren, ist klar. Ebenfalls berechtigt ist die Befürchtung, dass die von Friedman ausgelöste Lawine, die unvermeidlich die Beschneidung als Ganzes dem kritischen Blick von Recht und Politik ausliefert, unabsehbare Folgen haben kann. Zugleich reicht es angesichts der konkreten Fälle, wie sie in tachles dargestellt sind, nicht, lautstark zu protestieren und auf die Wichtigkeit der Brit Mila hinzuweisen.

Es wäre jetzt der Moment gekommen, wo die Rabbiner der Schweiz einhellig erklären sollten, dass die «metzitza bepe», also das Absaugen des Blutes durch den Mohel, hierzulande nur noch mithilfe eines sterilen Glasröhrchens erlaubt ist – so wie es die meisten Mohalim ohnehin schon praktizieren. Damit würde nach innen wie nach aussen proaktiv gezeigt, dass eine Berücksichtigung der Hygienevorschriften auch eine religiös verpflichtende Massnahme ist.

Schaut man die halachischen Diskussionen der Moderne an, so lässt sich sehen, dass die meisten prominenten Gesetzesausleger, wenn nicht ohnehin aktiv für, so zumindest nicht dezidiert gegen die Verwendung eines Röhrchens argumentieren. Geht man davon aus, dass auch beim Gesetzgeber (selbst wenn es antisemitische Trittbrettfahrer gibt) das Kindswohl und nicht antijüdische Motive im Vordergrund stehen, so wäre auch das Argument entkräftet, man würde hier einer willkürlichen Einschränkung durch eine böswillige Umwelt Folge leisten. Über die religiösen, kulturellen und historischen Gründe der Brit Mila lässt sich auch mit der Öffentlichkeit leichter sprechen, wenn in einer Gesellschaft, in der Medizinhygiene eine unumstössliche Priorität geniesst (und von uns allen in Krankenhäusern auch erwartet wird), erklärt werden kann, dass die Durchführung der Brit Mila in dieser Hinsicht sicher ist.

Es sei daran erinnert: Mittelfristig könnte ein solcher Schritt darüber entscheiden, ob das Weiterführen religiösen jüdischen Lebens in der Schweiz möglich ist oder nicht.

Alfred Bodenheimer ist Professor für Religionsgeschichte und Literatur des Judentums an der Universität Basel.

Alfred Bodenheimer