Sidra Emor 30. Apr 2026

Körperliche Unvollkommenheit

Die Formel «Studieren ohne Barrieren» ist an der Universität, an der ich lehre, die Grundlage für viele Massnahmen zugunsten von Menschen mit Einschränkung. Keine Form von Einschränkung eines Menschen darf ein Grund sein, dass er von einem Studium ausgeschlossen oder darin benachteiligt ist, und dies nicht aufgrund freundlicher Gesten der Institution, sondern als Gewährung eines gesetzlich verbrieften Rechts.

Was uns heute selbstverständlich erscheint, ist in der Schweiz eigentlich erst seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2004 verbindlich geregelt. Doch schon lange davor hätte sich in uns alles dagegen gesträubt, Menschen mit Behinderungen aktiv von Tätigkeiten auszuschliessen, deren Ausübung ihnen grundsätzlich möglich ist. Gerade als jüdische Menschen sehen wir die Ethik der Gottesebenbildlichkeit aller Menschen als Grundlage ihres prinzipiellen Rechts auf Teilhabe an, und die Thora enthält ja eine Anzahl von Gesetzen zur Hilfe und Unterstützung für die Schwachen und Marginalisierten. Wie aber sollen wir das in Übereinstimmung bringen mit dem göttlichen Befehl, dass ein Priester mit einem «Leibesfehler» (wie es Samson Raphael Hirsch übersetzt hat) im Heiligtum kein Opfer darbringen darf (21,17)?

Auch wenn die Frage heute in Abwesenheit des Tempels eine theoretische ist, beschäftigt sie natürlich seit jeher viele Menschen, und letztlich eröffnen die Antworten, die auf diese Frage gegeben werden, einiges darüber, wie wir eigentlich die Thora lesen. Eine Referenzstelle, an der sich auch Raschi orientiert, befindet sich im ersten Kapitel des Propheten Maleachi, wo der Prophet im Namen Gottes einklagt, dass das Niveau, auf dem der Tempeldienst vollzogen wird, nicht niedriger sein soll als jenes, das an den grossen Herrschaftshäusern herrschte, wo körperbehinderte Diener als Beleidigung der Würde des Herrschers gesehen worden wären.

Samson Raphael Hirsch sieht den Geist dieses Gesetzes eher hinsichtlich seiner Ausstrahlung auf die Menschen: «Wenn du dein ganzes Leben der Erfüllung des ganzen Gottesgesetzes hingibst, dann wird dieses Gesetz als die prophylaktische Arznei für alles physische und soziale Leid, das die übrige Menschheit drückt, sich dir bewähren. Und diese Verheissung und ihre Bedingung ist es, die fort und fort Priester und Opfer im Heiligtum dieses Gesetzes zu veranschaulichen haben.»

Lässt sich diese Feier des gesunden Körpers der Gedankenwelt des 19. Jahrhunderts subsumieren, so sind im 21. Jahrhundert Antworten gefragt, die sich stärker an dem gewandelten gesellschaftlichen Verständnis und auch dem Selbstverständnis von Menschen mit Einschränkungen orientiert. Der im Internet stark präsente Rabbi Gur Golan versucht, den Ruch der Abwertung eingeschränkter Menschen dadurch abzufedern, dass er erklärt, es sei damit kein Urteil über den Wert von Menschen mit «Leibesfehlern» gesprochen, vielmehr unterscheide sich das private Umfeld vom öffentlichen. Repräsentativität, so Golan, fordere, zur Ehre des Gottes, dem gedient werde, ein gewisses Mass an auch äusserer Schönheit und Vollkommenheit.

Doch letztlich argumentiert Golan damit immer noch auf der Ebene antiker und mittelalterlicher Quellen. Denn es wird ein normatives Vollkommenheitsideal vorausgesetzt, das letztlich einfach die Verlängerung einer abwertenden Sicht auf Körperbehinderte darstellt.

Einen anderen Weg geht Rabbi Benjamin Lau. Er nimmt den Bibelvers eher zum Anlass, um generell die Frage des körperlichen Zustands als Ausschlusskriterium für die Übernahme öffentlicher religiöser Funktionen zu behandeln. Anhand verschiedener Äusserungen, sowohl im babylonischen Talmud als auch von Rabbinern in Polen und Deutschland im 17. Jahrhundert zeigt er, dass für verschiedene Tätigkeiten (etwa den Priestersegen oder das Vorbeten) Kriterien angelegt werden können, die sich nicht primär an den körperlichen Defiziten der Menschen, sondern an der Akzeptanzfähigkeit der Gemeinschaft gegenüber diesen Menschen orientieren. So erklärt Lau: «Die Beziehung zu Menschen mit Einschränkungen ist keine göttliche Verfügung, sie unterliegt der Achtsamkeit und Verantwortung der ganzen Gemeinschaft. Wenn wir es verstehen, das Gute und das Licht in jedem Einzelnen von uns zu erkennen, werden wir alle integrieren können, den Platz aller Behinderten im Herzen der Gemeinschaft sichern und jedem ermöglichen können, mit uns zusammen an der Verbesserung der Welt im Lichte der Thora teilzuhaben.»
 

Alfred Bodenheimer