Der Generalstaatsanwalt des Kantons Waadt hat den Antisemiten Alain Soral zu einer Anhörung vorgeladen – die Konsequenzen bleiben offen.
Markieren Sie sich das Datum 18. März. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit seines Erscheinens sehr gering ist, wird Alain Soral an diesem Tag vom Generalstaatsanwalt des Kantons Waadt erwartet. Eric Kaltenrieder hat den notorischen Antisemiten Soral zu einer Anhörung vorgeladen. Über ihren Sprecher Vincent Dérouand teilt die Staatsanwaltschaft tachles mit, dass gegen Soral «ein Verfahren läuft, das 2024 aufgrund einer Anzeige der Coordination intercommunautaire contre l’antisémitisme et la diffamation (CICAD) wegen Äusserungen eingeleitet wurde, die möglicherweise den Straftatbestand der Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass erfüllen (Art. 261bis des Schweizer Strafgesetzbuches) sowie aufgrund der Übernahme der Strafverfolgung durch die Schweizer Behörden auf Ersuchen Frankreichs in Bezug auf frühere Äusserungen Sorals». Die laufende strafrechtliche Untersuchung wurde durch die französischen Behörden im Februar dieses Jahres aufgrund von Äusserungen Sorals in den sozialen Medien ausgeweitet. Diese betreffen zum einen Äusserungen, die im November 2025 in sozialen Netzwerken veröffentlicht wurden. Zum anderen geht es um antisemitische Äusserungen im Zusammenhang mit dem Fall Epstein, die im Februar 2026 ebenfalls in den sozialen Netzwerken veröffentlicht wurden und zu einer Verfahrenseinleitung von Amtes wegen durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt führten. Beide könnten den Strafbestand der Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass gegen Personen jüdischen Glaubens erfüllen.
Flucht aus Lausanne
Wird Soral vor der Generalstaatsanwaltschaft erscheinen? Das ist höchst ungewiss. Gerüchten zufolge soll er nach Moskau geflohen sein. Offiziell ist er in Ecublens, einem Vorort von Lausanne, gemeldet. Jedoch enthüllte «24 Heures», dass er aus Russland zwei Videos auf seinem X-Konto veröffentlicht haben soll, die einen gewaltsamen Einsatz der Polizei von Lausanne zeigen. Unter eines der Videos schrieb Soral: «Prügel durch die Bullen von Lausanne! Ein guter Grund, diese Scheissstadt zu verlassen!»
In Paris verurteilt
Die Schlinge zieht sich für den Rechtsextremisten immer enger zu. Ende Februar wurde er vom Pariser Gericht wegen illegaler Inhalte auf seiner Plattform «Egalité et réconciliation» zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Zu diesem Thema veröffentlichte die CICAD eine Pressemitteilung, in der sie «die Schweiz zum Handeln» aufforderte. Ihr Schreiben an die Waadtländer Staatsanwaltschaft hat diese offenbar überzeugt. Wenn Soral nicht zur Anhörung erscheint, könnte der Waadtländer Staatsanwalt zumindest theoretisch einen Haftbefehl beantragen. Oder sogar eine Verurteilung beschliessen. Falls er sich jedoch in Russland befindet, sind die Konsequenzen dieser Beschlüsse abzuwarten.