Die Stadt St. Gallen (Foto des jüdischen Friedhofs St. Gallen) will religiöse und konfessionsfreie Bestattungen finanziell gleich behandeln. Künftig sollen Beiträge an Abdankungen unabhängig davon ausgerichtet werden, ob die verstorbene Person einer Religionsgemeinschaft angehörte oder nicht. Damit reagiert die Stadt auf die veränderte religiöse Zusammensetzung der Bevölkerung. Im Kanton St. Gallen gehören rund 30 Prozent der Bevölkerung keiner Religionsgemeinschaft mehr an. Bisher bestanden Unterschiede bei der Finanzierung von Bestattungsfeiern. Die Stadt übernimmt zwar grundsätzlich die Bestattungskosten ihrer verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohner, bei Abdankungen spielten jedoch historisch gewachsene kirchliche Strukturen eine Rolle. Das soll nun angeglichen werden. Auch konfessionsfreie Abschiedsfeiern sollen finanziell gleichgestellt werden. Das St. Galler Bestattungsrecht sieht bereits vor, dass die politische Gemeinde für eine schickliche Bestattung sorgen muss. Zu den von ihr getragenen Kosten gehören unter anderem Sarg, Überführung sowie das Öffnen und Schliessen des Grabes. Zudem berücksichtigt die Stadt bei der Bestattungsart nach Möglichkeit den Willen der Verstorbenen und religiöse Traditionen. Mit der Neuregelung trägt St. Gallen nun auch bei der finanziellen Unterstützung von Abschiedsfeiern der zunehmenden religiösen Vielfalt und der wachsenden Zahl konfessionsloser Menschen Rechnung.
St. Gallen
28. Aug 2026
Gleichstellung bei Bestattungen
Emily Langloh