bern 12. Aug 2025

Völkerrechtler prangern «Passivität der Schweiz» bezüglich Gaza an

 Faksimile des Originals (1864) der ersten Genfer Konvention.

In einem offenen Brief an den Bundesrat haben über 30 Professorinnen und Professoren für Völkerrecht und Völkerstrafrecht die Haltung des Bundesrats im Nahost-Konflikt kritisiert. Sie seien besorgt über die «Passivität der Schweiz» und «entsetzt über die schweren Verstösse gegen das Völkerrecht durch die israelische Armee im besetzten palästinensischen Gebiet, insbesondere im Gazastreifen».

Die Schweiz habe völkerrechtliche Verpflichtungen, die sie unbedingt einhalten müsse. Tue sie dies nicht, riskiere sie völkerrechtliche Verantwortung und mögliche Gerichtsverfahren, heisst es in dem Brief. Er wurde am Dienstag, dem Jahrestag der Unterzeichnung der Genfer Konventionen von 1949, der Landesregierung übergeben.
Erstunterzeichnende sind Samantha Besson, Professorin für Völkerrechtan der Universität Freiburg, Anna Petrig, Professorin für Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Basel, und Marco Sassòli, Honorarprofessor für Völkerrecht an der Universität Genf.
Weitere Unterzeichnende sind unter anderen die Völkerrechtlerin Helen Keller von der Universität Zürich oder die emeritierten Völkerrechtler Thomas Cottier (Bern) und Daniel Thürer (Zürich).
Die Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler verweisen auf Gutachten des Internationalen Gerichtshofes, wonach die Anwesenheit Israels in besetztem palästinensischem Gebiet einschliesslich des Gazastreifens rechtswidrig sei.
Die Verpflichtung zur Verhütung des Völkermordes verlange zudem von den Vertragsstaaten, die Kenntnis von einer ernsthaften Gefahr der Begehung von Völkermord hätten oder normalerweise hätten haben müssen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um den Völkermord so weit wie möglich zu verhindern. Die Schweiz gehört zu den Vertragsstaaten.


Israelische Besatzung rechtswidrig
Im Rahmen ihrer Verpflichtung und um die israelische Besatzung nicht als rechtmässig anzuerkennen, müsse die Schweiz aktiv die Achtung der Unverletzlichkeit und der Vorrechte und Immunitäten der 1949 von den Vereinten Nationen eingerichteten Agentur UNRWA unterstützen.
Bei ihr handelt es sich um das UN-Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge im Nahen Osten. Die Schweiz müsse auch die Finanzierung der UNRWA fortsetzen, um eine weitere Schwächung dieser Organisation und damit eine Gefährdung des Rückkehrrechts der palästinensischen Flüchtlinge zu vermeiden, wird im offenen Brief an den Bundesrat betont.
Die am 12. August 1949 unterzeichneten Genfer Konventionen sind ein zentraler Bestandteil des humanitären Völkerrechts und legen Regeln zum Schutz von Personen in bewaffneten Konflikten fest. Sie bilden die Grundlage für den Schutz von Zivilisten, Verwundeten, Kranken, Kriegsgefangenen und anderen, die nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten teilnehmen.

Redaktion