Bericht der «New York Times» zu anscheinend bei der Freigabe von Epstein-Unterlagen fehlenden Verhör-Protokollen.
Gemäss Recherchen der «New York Times» fehlten in den Millionen von Dokumenten, die das US-Justizministerium seit November auf Abordnung des US-Kongress im Zuge seiner Ermittlungen gegen Jeffrey Epstein veröffentlicht hat, «wichtige Unterlagen» zu den Vorwürfen eines Epstein-Opfers gegen Donald Trump.
Dabei handele sich um FBI-Memos zu drei Vernehmungen einer namentlich nicht bekannten Frau aus dem Jahr 2019. Diese hatte sich nach Epsteins Verhaftung 2019 gemeldet und ausgesagt, dass sie in den 1980er Jahren als Minderjährige sowohl von Trump als auch von dem Finanzier sexuell missbraucht worden sei.
Die Existenz der explosiven Memos fiel den Journalisten durch ein veröffentlichtes Verzeichnis von Unterlagen zu ihrer Aussage auf. Demnach führte das FBI 2019 vier Vernehmungen mit ihr durch und verfasste jeweils eine Zusammenfassung. Doch das Justizministerium hat anhin nur eine dieser Zusammenfassungen publiziert, die ihre Anschuldigungen gegen Epstein beschreibt. Die anderen drei fehlen laut dem Bericht.
Bei den publizierten Unterlagen fehlen angeblich auch die zugrundeliegenden Interviewnotizen, die laut Index ebenfalls Teil der Akte sind. Das Justizministerium hat ähnliche Interviewnotizen zu anderen potenziellen Epstein-Zeugen und -Opfern jedoch publiziert. Auf Fragen nach Gründen für das Fehlen der anscheinend rund 50 Seiten starken Protokolle blieb das Justizministerium anscheinend eine klare Auskunft schuldig.
Trump hat jegliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit seiner gut dokumentierten Freundschaft mit Epstein von den 1980er Jahren bis in die Zeit nach der Jahrtausendwende wiederholt bestritten und am Mittwoch gab das Weisse Haus erneut eine entsprechende Erklärung ab.
Die fehlenden Akten schüren Zweifel und Kritik von Politikern und Epstein-Opfern am Vorgehen des Justizministerium bei der Freigabe der Epstein-Akten. Laut dem dafür massgeblichen Gesetz darf das Justizministerium Material schwärzen, das zur Identifizierung von Epsteins Opfern verwendet werden könnte, Gewalt oder sexuellen Kindesmissbrauch darstellt oder laufende Ermittlungen der Bundesjustiz behindern würde. Das Gesetz verbietet Bundesbeamten jedoch ausdrücklich, Material «aus Gründen der Scham, der Rufschädigung oder der politischen Sensibilität» zu Personen des öffentlichen Lebens zurückzuhalten oder zu schwärzen.
Die mutmasslich von Trump missbrauchte Frau meldete sich laut veröffentlichten Akten im Juli 2019 beim FBI, wenige Tage nach Epsteins Verhaftung wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Laut einer Zusammenfassung eines FBI-Verhörs vom 24. Juli 2019 gab sie an, in den 1980er-Jahren als Minderjährige wiederholt von Epstein missbraucht worden zu sein. Das FBI führte im August und Oktober 2019 drei weitere Verhöre durch, um ihre Aussage zu überprüfen, und erstellte für jedes Verhör eine Zusammenfassung.
Die öffentlichen Akten enthalten jedoch zudem eine Beschreibung von Aussagen der Frau aus dem Jahr 2025. Darin schrieben Bundesbeamte, die Frau habe ausgesagt, Epstein habe sie Trump vorgestellt, und sie habe behauptet, von Trump sexuell missbraucht worden zu sein. In diesem Zusammenhang soll sie «Mitte der 1980er-Jahre, als sie 13 bis 15 Jahre alt war, in eine gewalttätige und grausame Auseinandersetzung verwickelt» gewesen sein. Die Dokumente enthalten jedoch keine Einschätzung des FBI zur Glaubwürdigkeit ihrer Anschuldigungen (Link).