Es geht um ein Van-Gogh-Gemälde.
Ein Erbe eines von den Nationalsozialisten verfolgten jüdischen Kunstsammlers fordert die Rückgabe eines bedeutenden Gemäldes von Vincent van Gogh aus dem Musée d'Orsay. Es handelt sich um das 1889 entstandene Werk «Hôpital Saint-Paul à Saint-Rémy-de-Provence», das den Eingang der psychiatrischen Klinik zeigt, in der Van Gogh während seines Aufenthalts in Saint-Rémy-de-Provence lebte und arbeitete.
Der heute 98-jährige Klaus Kallmann macht geltend, das Bild habe einst seinem Grossvater Felix Kallmann gehört, einem prominenten jüdischen Berliner Rechtsanwalt und Kunstsammler. Die Familie wurde unter dem NS-Regime entrechtet und verfolgt. Nach ihren Angaben verschwand das Gemälde Anfang der 1930er-Jahre aus dem Familienbesitz, bevor es wenig später in Paris wieder auftauchte. Seit 1949 befindet sich das Werk im Besitz des französischen Staates und wird im Musée d'Orsay ausgestellt.
Die französische Kommission zur Entschädigung der Opfer von Enteignungen (CIVS) wird den Fall voraussichtlich ab September prüfen. Schwierigkeit des Verfahrens ist eine Lücke in der Provenienz des Gemäldes: Zwar gilt die Verfolgung und Enteignung der Familie Kallmann als unbestritten, doch fehlt bislang der eindeutige Nachweis, dass das Bild unter unmittelbarem NS-Zwang verkauft oder beschlagnahmt wurde.
Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Restitutionsverfahren ein, bei denen Nachfahren jüdischer Sammler auf Grundlage der Washington Principles on Nazi-Confiscated Art die Rückgabe von während der NS-Zeit verlorenen Kunstwerken verlangen. Diese Prinzipien sehen auch dann «gerechte und faire Lösungen» vor, wenn aufgrund der Kriegs- und Verfolgungsumstände die Beweislage unvollständig ist.