Paris 19. Apr 2026

Kein Antisemitismus?

Der Giebel des Berufungsgerichts von Versailles  

Französisches Berufungsgericht verneint antisemitisches Motiv nach Giftanschlag auf jüdische Familie  

Ein französisches Berufungsgericht hat entschieden, dass der Giftanschlag einer Nanny auf eine jüdische Familie nicht als antisemitisch motivierte Tat gewertet werden kann. Das Gericht in Versailles bestätigte zwar die Verurteilung der 42-jährigen Angeklagten, lehnte jedoch – wie bereits die Vorinstanz – die Einstufung als antisemitische Straftat ab. 

Die aus Algerien stammende Frau war im Dezember zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, nachdem sie Reinigungsmittel in Getränke ihrer Arbeitgeber gemischt hatte. 

Im Zuge der Ermittlungen hatte die Nanny gegenüber der Polizei geäussert, sie hätte «nie für eine jüdische Frau arbeiten sollen», da diese «nur Probleme gebracht» habe. Das Gericht wertete diese Aussagen jedoch nicht als ausreichenden Beleg für ein antisemitisches Tatmotiv. 

Die Anwälte der Familie kritisierten das Urteil scharf und kündigten an, erneut Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung mache die strafrechtliche Verfolgung von Antisemitismus faktisch unmöglich und untergrabe das Vertrauen in die Justiz, erklärten sie. 

Auch Vertreter der jüdischen Gemeinschaft in Frankreich reagierten mit Unverständnis. Der Präsident des Dachverbands CRIF sprach von einem «unbegreiflichen» Urteil und warnte vor einer zunehmenden Banalisierung antisemitischer Motive. 

Der Fall reiht sich in eine Serie kontroverser Gerichtsentscheidungen ein, die in Frankreich eine Debatte über den juristischen Umgang mit Antisemitismus ausgelöst haben. 

Grace Gilson