Kunst- und Wissenschaftsfreiheit sind zunehmend Gegenstand politischer Debatten – Betrachtungen über die Grenzen der Freiheit.
Impfen, Klima, Kolonialgeschichte – Sachthemen aus Kunst und Wissenschaft sind politisierte Instrumente im sich zuspitzenden Kulturkampf. Insbesondere die Debatte um die umstrittene «documenta 15»-Ausstellung hat die Grenzen der Kunstfreiheit neu ausgelotet und definiert. Rechtsphilosophen erweitern sie um den Aspekt antidiskriminierungsrechtlicher Betrachtung.
Jahrhundertelang unterlag in Europa öffentliches Reden strengen Beschränkungen und Regeln. Falsch Zeugnis reden, Beleidigen und Lügen waren verpönt, Klagen wegen Ehrenrührigkeit und Rufmord an der Tagesordnung. Es bestand, wenn auch nicht ganz freiwillig, Konsens, dass Auswüchse gegenseitiger Angriffe, Rütteln an Tabus, verbale Ausfälle, Verleumdung, Fehlinformationen und Gerüchte für Unruhe sorgen, zu Aufruhr anstiften und das Volk aufbringen. Beschränkung zügelloser Redefreiheit war eine Art politischer Hygiene. Lediglich in Universitäten als einer nur wenigen zugänglichen inselgleichen Nische des Forschens und Wissensdrangs sowie im Zuge der Reformation auch in der protestantischen Kirche, machte sich die Einsicht breit, dass Suche nach Erkenntnis und Wahrheit ohne Freiheit, insbesondere Redefreiheit, nicht zu haben sei. Demgegenüber haben die Briten und dann vor 250 Jahren auch die US-Amerikaner ihr Recht auf «Freedom of Speech» freizügiger, stolzer und kompromissloser formuliert. Das beste Mittel gegen Lügen sei freie Rede und Gegenrede, Meinungsfreiheit, eine enorme Errungenschaft. Heute treffen beide Haltungen explosiv aufeinander, insbesondere in der digitalen Sphäre.
Meinung, vor allem unliebsame, wird schnell und entschlossen etikettiert, spätestens der Umgang mit abseitigen Haltungen in der Coronapandemie stellte das unter Beweis. Politische Lager nehmen Aussagen «der Wissenschaft» und aus deren Studien-Dickicht passgenau gepflückte Aussagen oft als Rechtfertigung ebenjener Politik, die sie aus diesen Aussagen ableiten und oft als sakrosankt oder «alternativlos» darstellen möchten.
Faktenbasierte Erkenntnis wird stellvertretend für etablierte Politik angegriffen. Ist Aufstand gegen Wissenschaft vor allem Politik im Gewand eines szientistischen Diskurses? Der britisch-amerikanische Historiker Fara Dabhoiwala befasst sich in seinem Buch «What Is Free Speech? The History of A Dangerous Idea» (2025) mit dieser Kontroverse. Er geht der Frage nach, welche Konflikte daraus erwachsen, dass beispielsweise die chinesische oder die islamische Kultur andere Antworten darauf gefunden haben als der Westen. Ein Ideal kann auch Dabhoiwala nicht postulieren. Während das eine Modell abwägen, Schaden vermeiden und daher enge Grenzen setzen will, auch um den Preis der Einschränkung Einzelner, führe auch ein «Anything goes»-Modell zu Ungerechtigkeit, Übervorteilung und Schäden, wenn vor allem Macht, Geld und Algorithmen bestimmen, wer sich welche Meinungsplattform verschafft, wer welchen Gegner dort rhetorisch an die Wand drücken und ihm das Wasser abgraben kann. Der Widerspruch zwischen dem Ideal Freedom of Speech und ihrer Realität werde, so Dabhoiwala, nur überwunden, weil, Redefreiheit, wird sie auch als Machtinstrument missbraucht, auf dem aufklärerischen Ideal von Selbstbestimmung und Demokratie beruht.
Wissenschaftsfreiheit unter Druck
Der Gedanke der Eigengesetzlichkeit von Kunst und Wissenschaft als Ideal, die Notwendigkeit einer Selbstregulierung des geistigen Lebens, entstammt der Philosophie von Hegel und Schelling. Dieses Verständnis von freier Wissenschaft, deren Selbstverpflichtung zur Wahrheit und Unabhängigkeit, steht illiberalen politischen Projekten naturgemäss im Weg. Eine im August erschienene Publikation ergründet, wie die Welt der Wissenschaft ihre Widerstandsfähigkeit gegen Versuche der Einflussnahme stärken kann («Autoritäre Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit»). Die Autoren Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin, sowie Max Lenz und Nils Weinberg, Wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht ebendort, konstatieren eine «Wahrheitskrise der Wissenschaft». Sie erörtern, wie sich Wissenschaft vor einem politischen Prozedere schützen liesse, das doch die meisten ihrer Institutionen, Universitäten und Hochschulen (ko-)finanziert. Es genüge nicht, auf die grundgesetzlich verbriefte Wissenschaftsfreiheit zu pochen, das Geflecht und komplexe Regelwerk zu Finanzierung und Organisation der Institutionen sei auf den Prüfstand zu stellen und auf Widerstandsfähigkeit zu prüfen. Einflussnahme könne nicht nur in Form direkter Eingriffe erfolgen, sondern sich auch anderer, subtilerer Instrumente bedienen: Einrichtungen könnten politisierten Konkurrenzsituationen ausgesetzt werden, Forschungszweige finanziell ausgetrocknet, Projekte nicht bewilligt beziehungsweise nicht verlängert, Stellen nicht nachbesetzt, Plätze verknappt werden, Entfinanzierung als Strategie sei längst vielerorts zu erleben. Der Staat soll der Wissenschaft ermöglichen, ihrer eigenen Logik frei zu folgen, doch dass sie frei agieren kann, verdankt sich auch dem Wohlwollen der Politik, die Planungssicherheit signalisiert. Wissenschaftsfreiheit bewahrt die Universitäten nicht davor, dass der Geldhahn zugedreht wird, Gebäude verfallen, Abteilungen geschlossen und Strukturen ausgehungert werden. Die Exekutive sitzt am längeren Hebel. Möllers macht einen weiteren Punkt als problematisch aus, den Artikel 91b, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Hochschulwesen regelt. Der Passus besagt, dass diese nur kooperieren dürfen, wenn Konsens besteht, jedes Bundesland aber hat ein Vetorecht und kann ein Projekt blockieren. Möllers schlägt vor, das Grundgesetz diesbezüglich zu ändern, um zu verhindern, dass einzelne Länder Initiativen ausbremsen könnten.
Wie frei ist die Kunst?
Nicht nur im Wissenschaftsbetrieb, auch in der Kulturszene wachsen seit einiger Zeit Verunsicherung, Misstrauen und Missbilligung. Vom Antisemitismus-Skandal bei der «documenta 15» über Förderklauseln und Finanzaffären – Kunst und Kultur sind aktivistischer, aggressiver und insgesamt politischer geworden. Mehr noch als in den Naturwissenschaften sind in den Geistes- und Sozialwissenschaften, in Kunst und Theater Brüche zu spüren, nehmen Entfremdungsgefühle Einzelner und ein Klima von Cancel-Kultur zu, werden Debattenräume verengt. Wie gross ist die grundgesetzlich festgeschriebene Kunstfreiheit derzeit in der Praxis? Die deutsche Kunstlandschaft ist wie kaum eine andere inner- und ausserhalb Europas traditionell durch öffentliche Einrichtungen wie Staatstheater geprägt und durch staatliche Mittel (mit-)finanziert. Das Dreieck von demokratischem Staat, öffentlicher Kulturinstitution und individuell geförderten Künstlern, diese enge Verflechtung von Staat und Kunst, ist politisch brisant, insbesondere, wenn künstlerische Akteure und Institutionen öffentliche Erwartungen erschüttern oder unterlaufen. Was kann und darf der Staat von der Verfassung gedeckt tun, wenn, wie im Falle der «documenta 15», staatlich geförderte Kunst mit dem Vorwurf des Antisemitismus konfrontiert wird? Auch dieser Frage geht Christoph Möllers nach in seinem (mit Nils Weinberg veröffentlichten) Buch «Öffentliche Kunstfreiheit», hervorgegangen aus Rechtsgutachten nach der umstrittenen «documenta 15». Zwar geniessen Kunst- und Wissenschaftsfreiheit quasi institutionelle Garantie, aber die der Kunst scheint auf vergleichsweise tönernen Füssen zu stehen. Denn, so Möllers, zwar gebe es für die Frage der Wissenschaftsfreiheit reichlich Rechtsprechung, kaum aber für die der Kunstfreiheit. Eine Sonderrolle geniessen die öffentlichen Rundfunkanstalten, nach dem Krieg gegründet und vom Staat vorzuhalten, um die Sicherung einer demokratischen Öffentlichkeit sicherzustellen. Auch sie sind Plattform beziehungsweise Abspielstätte wissenschaftlicher und kultureller Inhalte, das Rundfunkrecht sieht aber stärkere verfassungsrechtliche Garantien vor als das Hochschulrecht, schon das Finanzierungsmodell via Haushaltspflichtabgabe an die Rundfunkgebühreneinzugszentrale zeigt das. Auch Radio und Fernsehen sind zunehmend unter Rechtfertigungsdruck geraten. Letzterer erklärt sich teils auch durch den Vertrauensschaden, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich selbst zufügt und erleidet, wenn er seiner Verpflichtung zu Neutralität, Überparteilichkeit und Ausgewogenheit nicht deutlich genug nachkommt, sondern Parteifarben zu stark durchschimmern lässt. Oft ist für abweichende Meinung wenig Platz, gab es, etwa in heiklen Fragen um Klima oder Corona, in den Augen der Kritiker ein allzu tendenziöses Ringen um richtig oder falsch, aufgeklärte Besorgtheit hier oder verdächtige Paranoia dort. Gefühltes Gängeln aber löste weder Sachfragen noch befriedete es Kulturkämpfe, sondern verhärtet die Fronten und leistet Spaltung Vorschub.
«Antidiskriminierende Betrachtung»
Die Kunstfreiheit ist keinesfalls grenzenlos – so rangiert Jugendschutz vor Kunstfreiheit – und sie gewährleistet, trotz Verquickung von Staat und Kunst, auch weder Bestandsschutz noch individuellen Anspruch auf Förderung. Andererseits ist das Versagen von Mitteln eben ein probates Lenkungsinstrument. Freiheit der Kunst schützt vor staatlichen Zugriffen, feit aber nicht vor informeller Einflussnahme. Jenseits kulturpolitischer Planung, bei der der Staat weite Spielräume hat, sind konkrete Spielpläne oder die Auswahl von künstlerischem Personal vor staatlichem Zugriff zwar offiziell geschützt. Um aber politische Massnahmen gegen antisemitische Kunst, wie im Fall der «documenta 15», zu erfassen, müsse eine «antidiskriminierungsrechtliche Betrachtung» hinzutreten, so Möllers und Weinberg. Der Staat kann sich begründet veranlasst sehen, eine Aufführung zu beenden, kann sich von einem Gemälde distanzieren, es mit einem Hinweis kommentieren, verdecken oder abhängen lassen, insbesondere, wenn er die betroffene Präsentation gefördert hat. Auch könne der jeweilige Künstler verpflichtet werden, sich gegen Antisemitismus und Rassismus zu bekennen, will er staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Und zeichne sich im Vorfeld die Absicht ab, antisemitische Exponate zu zeigen, sei von staatlicher Seite proaktiv Kontakt zur künstlerischen Leitung zu suchen, auch wenn sie ihre Vorstellungen am Ende nicht umsetzen kann. Künstlerische Verantwortung von Leitenden ist aber nicht grenzenlos: So steht die Intendantin der Berlinale zwar für die zum Festival eingeladenen Filme, die individuelle Dankesrede eines Bären-Gewinners auf ihre Kappe nehmen muss sie nicht. Staatliche Akteure beziehungsweise Amtsträger haben gegebenenfalls auch gerade die Pflicht, sich vor streitbare künstlerische Ausführende zu stellen (und das verstörende Exponat inhaltlich einzuordnen), um so für die Freiheit der Rede als Gut und für die Kunstfreiheit einzutreten, die sich in ihrer Eigenständigkeit im Diskurs behaupten muss und soll. Das aber wird eher nicht durch Canceln, Absagen und Abhängen erreicht, sondern durch historische Perspektive, sachlichen Kontext und offene Debatte.