Sidra Schofetim 29. Aug 2025

Kriegsführung regeln

Vor vielen Jahren hörte ich an einer Tagung für jüdische Frauen in London erstmals von der «1-2-3-Regel». Die Thora mit ihren 613 Geboten sei für Frauen viel einfacher einzuhalten, denn es seien nur drei Gebote zu beachten, nämlich «ner schabbat», «bassar-bchalaw» und «taharat mischpacha». «Ner schabbat», also «Schabbatkerzen anzuzünden», steht sinnbildlich für alle heiligen Zeiten. «Bassar-bchalaw» meint die «Einhaltung der Speisevorschriften in der Kaschrut», interessanterweise mit dem Verbot von Fleisch-in-Milch in Erinnerung gerufen. Und «taharat mischpacha» bestimmt die intimen Beziehungen zwischen Mann und Frau in der Ehe, bezieht sich aber im weiteren Sinne auf alle Beziehungen innerhalb einer Gesellschaft, die sich an den göttlichen Geboten orientieren will. So weit die einfache Thora für Frauen.

Im Wochenabschnitt Schoftim haben wir eine Passage, die auch aus 1, 2 oder 3 verschiedenen Elementen eines besonderen Themas in der Thora besteht, der Kriegsführung (Deut 20:5–8). Was muss speziell beobachtet werden, wenn sich das Volk auf eine Kriegsführung vorbereiten muss? Zur Erinnerung: Die Israeliten stehen auf der östlichen Seite des Jordans, bereiten sich vor auf die Eroberung des verheissenen Landes.

Nach Rabbi Gunther Plaut wurde zwischen verschiedenen Arten von Krieg unterschieden, nämlich zwischen «milchemet mitzwa», dem «Verteidigungskrieg zum Überleben des Volkes», was auch den Eroberungskrieg einschloss, und dem «milchemet reschut», einem «Präventivkrieg». Plaut: «Die deuteronomischen Bestimmungen über Befreiungen vom Militärdienst bezog man nur auf den freiwilligen Krieg. In einem Krieg, in dem es um das Überleben ging, wurde niemand vom Dienst befreit.» Dies steht jedoch im Widerspruch zu dem, was die Thora in Paraschat Schoftim anordnet, wo ja explizit eine Eroberung ansteht. Welches sind nun die Parameter der Dienstbefreiung?

Wer für sich ein Haus baut, es aber noch nicht eingeweiht, also bezogen hat, ist vom Kriegsdienst befreit. Wer einen Weinberg gepflanzt hat, der aber noch nicht genutzt werden darf (also weniger als vier Jahre alt ist), ist ebenfalls vom Dienst befreit. Und schliesslich wer sich mit einer Frau verlobt hat, aber noch nicht verheiratet ist, ist ebenfalls vom Dienst befreit. Warum? In allen drei Fällen argumentiert die Thora für den vom Dienst zu befreienden Soldaten, weil nämlich sonst ein anderer die Früchte dieser Anstrengung ernten könnte. Das ist für die Thora nicht nur unfair, sondern offenbar gegenüber dem dienstleistenden Soldaten äusserst unrecht. Dass jemand die bereits geleisteten Anstrengungen ohne eigenen Einsatz erben könnte, scheint der Thora sehr zu widerstreben, was hier aber nur indirekt eingeräumt wird. Handelt es sich um eine 1,2,3-Situation? Wäre wohl an den Haaren herbeigezogen. Immerhin stellt Plaut fest, dass diese Ausnahmen «in einer Reihenfolge genannt werden, die eine immer grössere Sorge zum Ausdruck bringt».

Doch die Thora bringt schliesslich einen vierten Grund für die Befreiung vom Kriegsdienst. Damit ist der Fokus von dem, was ein dienstpflichtiger Soldat verlassen muss, weg und beleuchtet jetzt das zu erwartende Kriegsgeschehen. «Ist da ein Mann, der sich fürchtet und schwachherzig ist, der gehe und kehre nach Hause zurück und mache nicht das Herz seiner Brüder feige wie das seine» (v. 8). Das Aufgebot, als Soldat in den Krieg zu ziehen, bedeutet für jeden Menschen, egal ob Mann oder Frau, eine schwerwiegende Zäsur, die jeden Lebensentwurf der involvierten Individuen zum Scheitern bringen kann, und dies leider auch sehr oft tut. Es ist gut, dass die Thora dies erkennt, anspricht und so regeln will, dass es sowohl für die künftigen Soldaten als auch für das anzustrebende Kriegsziel stimmt. Diese andernorts als Regeln zur Erhaltung des Lebens genannten Vorschriften dien(t)en, laut Plaut, schliesslich dazu, «die Grausamkeiten des Krieges einzudämmen».

Rabbiner Bea Wyler