Am 27. September stimmt Zürich über einen Zusatzkredit für das Kunsthaus ab: 7,3 Millionen Franken zusätzlich pro Jahr. Der städtische Beitrag würde damit auf 25,8 Millionen Franken steigen.
Ich lehne diese Vorlage ab – nicht, weil Zürich kein gutes Kunsthaus verdient. Nicht, weil die Mitarbeitenden zu viel verdienen; im Gegenteil, bessere Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind berechtigt. Und auch nicht, weil die Stadt bei der Kultur sparen sollte. Der entscheidende Punkt liegt woanders: Bevor Zürich sich zu deutlich höheren Beiträgen verpflichtet, muss eine Grundfrage geklärt werden. Gibt es eine rechtlich verbindliche Lösung, die den dauerhaften Verbleib der Sammlung in Zürich sichert?
Diese Frage betrifft insbesondere die Vereinbarungen mit der Stiftung E. G. Bührle. Sie ist Eigentümerin der Sammlung und stellt 205 Werke als Dauerleihgaben im Kunsthaus aus. Das Kunsthaus trägt die laufenden und wachsenden Kosten des Betriebs, während die Eigentümerin frei bleibt, über die Zukunft ihrer Sammlung zu entscheiden. Die Stiftung hat ihren Zweck inzwischen angepasst und einen möglichen Wegzug aus Zürich offen ins Spiel gebracht. Der Verbleib der Sammlung nach Ablauf der bestehenden Vereinbarung ist damit keineswegs gesichert. Das Verhältnis ist unausgewogen: Die Stadt soll sich finanziell immer stärker engagieren, während die private Eigentümerin die Möglichkeit behält, ihre Sammlung abzuziehen. Trotzdem soll die Öffentlichkeit jetzt weitere Millionen übernehmen.
Besonders problematisch ist die Provenienzforschung. Für die Untersuchung der 205 Bührle-Werke hat der Gemeinderat im Februar 2026 bereits drei Millionen Franken bewilligt – ohne Kostenbeteiligung der Stiftung. Nun sollen zusätzlich jährlich 7,3 Millionen Franken in das Kunsthaus fliessen. Es ist schwer vermittelbar, dass die öffentliche Hand immer grössere Verpflichtungen übernimmt, während die Eigentümerin einer Sammlung, deren Geschichte Gegenstand erheblicher öffentlicher Debatten ist, sich an diesen Kosten nicht beteiligt.
Gerade hier müsste die Stadt eine klare Haltung zeigen. Provenienzforschung ist keine beliebige Zusatzaufgabe. Sie ist für die Glaubwürdigkeit des Kunsthauses zentral. Umso weniger überzeugt es, wenn die öffentliche Hand dafür aufkommt, während die private Eigentümerin ihre Verantwortung weitgehend auf Distanz hält. Die Auseinandersetzungen um die Bührle-Sammlung haben dem Kunsthaus bereits erheblich geschadet. Die Stadt sollte nicht durch eine weitere einseitige Übernahme von Verantwortung dazu beitragen, diesen Schaden zu vergrössern.
Auch die Personalfrage darf nicht zur Ersatzdebatte werden. Der Ausbau des Kunsthauses war politisch gewollt. Dass damit höhere Kosten für Personal, Sicherheit, Betrieb und Unterhalt entstehen würden, war absehbar. Faire Löhne sind deshalb richtig und notwendig. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass die Stadt jede zusätzliche Belastung allein übernehmen muss. Das Personal darf weder Sündenbock noch Feigenblatt für eine ungeklärte Finanzierungsstruktur werden.
Es gibt deshalb einen naheliegenden ersten Schritt: Die Stadt sollte mit der Stiftung ernsthaft über eine Schenkung der Sammlung oder eines wesentlichen Teils davon verhandeln. Es geht nicht um Enteignung und nicht um eine Verkaufsforderung. Es geht darum, die heutige Konstruktion auf eine klare Grundlage zu stellen. Eine Sammlung, die für das Kunsthaus und für Zürich von solcher Bedeutung ist, sollte nicht dauerhaft von der Entscheidung einer privaten Eigentümerin abhängen. Eine Schenkung würde die Sammlung – ganz oder teilweise – zu einem Bestandteil des öffentlichen kulturellen Erbes machen. Sie würde die Eigentumsfrage klären und damit auch die Voraussetzung schaffen, die Provenienzforschung unabhängig und umfassend voranzutreiben. Vor allem würde sie die Stadt aus einer Position lösen, in der sie immer wieder mit erheblichen öffentlichen Mitteln um den Verbleib einer privaten Sammlung ringen muss.
Zürich muss sich nicht erpressbar machen. Eine Stiftung hat selbstverständlich das Recht, zu entscheiden, wo sie ihre Sammlung zeigt. Aber wenn ein möglicher Wegzug als Druckmittel in einer Finanzierungsdebatte eingesetzt wird, darf die Stadt nicht reflexartig darauf reagieren. Das Kunsthaus selbst betont, auch ohne die Bührle-Bilder attraktiv und bedeutend zu sein. Dann sollte sich die Stadt auch entsprechend verhalten.
Darum geht es im Kern nicht um Kultur gegen Sparen und nicht um Personal gegen Steuerzahler. Es geht um politische Ordnung und Verantwortung: Wer Eigentümer ist, muss auch Verantwortung übernehmen. Wer dauerhaft öffentliche Mittel einsetzt, muss über die entsprechenden Rahmenbedingungen mitbestimmen können.
Mein Nein ist deshalb kein Nein zum Kunsthaus. Es ist ein Nein zu einer Finanzierung, die eine grundlegende Frage ungelöst lässt und gleichzeitig die öffentliche Verpflichtung massiv erhöht. Zuerst muss die Eigentums- und Finanzierungsfrage geklärt sein. Wenn die Sammlung der Stadt geschenkt wird und damit Teil des öffentlichen Erbes ist, steht einer grosszügigen Finanzierung des Kunsthauses nichts im Weg – auch nicht bei fairen Löhnen, gutem Personal, Unterhalt und einer umfassenden Provenienzforschung. Dann wäre das Geld der Stadt keine Zahlung für eine unsichere Konstruktion, sondern eine Zukunftsinvestition in ein öffentliches Kulturinstitut.
Samuel Rom ist früherer Psychologe und CEO. Er äussert sich zu politischen und sozialen Entwicklungen und unterstützt zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur Förderung von Mitgestaltung und demokratischer Teilhabe.
standpunkt
18. Sep 2026
Erst das Fundament stärken
Samuel Rom