zürich 18. Sep 2026

Selbstbestimmung oder Zwang?

Schutz vor Zwang oder Diskriminierung einer Minderheit? Beim Zürcher Kopftuchverbot stehen sich zwei Vorstellungen von Selbstbestimmung gegenüber.

Der Zürcher Kantonsrat will das Kopftuch an Schulen verbieten – der Entscheid ist politisch wie juristisch umstritten.

Der Zürcher Kantonsrat will das Tragen des Kopftuches an Zürcher Schulen für Schülerinnen und für Lehrerinnen verbieten. Der politisch sowie juristisch umstrittene Entscheid berührt hochemotionale Debatten um Selbstbestimmung, Schutz vor religiösem Zwang und das sich verändernde Bild der schweizerischen Gesellschaft. Handelt es sich dabei um eine diskriminierende Einschränkung der Glaubensfreiheit oder um eine notwendige Massnahme gegen religiösen Extremismus?

Eine knappe Mehrheit im Kantonsrat
Vorangetrieben von der Schweizerischen Volkspartei (SVP), verlangt eine Motion von der Zürcher Kantonsregierung, das Tragen von Kleidungsstücken, die den Kopf von Frauen und Mädchen bedecken, an sämtlichen öffentlich-rechtlichen Schulen zu untersagen. Die SVP begründet das Kopftuchverbot mit dem Schutz von Frauen und Mädchen vor Unterdrückung und Zwang: «Die Volksschule erzieht zu einem Verhalten, das sich an christlichen, humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen orientiert. Muslimisch begründete Kopfbedeckungen widersprechen diesen Werten. Vielfach nicht freiwillig getragen, drücken sie Diskriminierung von muslimischen Frauen und Mädchen aus», heisst es in der Begründung für die Motion. Anfang September wurde die Motion vom Kantonsparlament mit 87 zu 82 Stimmen knapp angenommen. Für die Motion stimmten neben der SVP auch die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), die Evangelische Volkspartei (EVP), die Eidgenössische Demokratische Union (EDU) sowie Teile der Grünliberalen Partei (GLP).

Die Sozialdemokratische Partei (SP) stellte sich gegen die Motion: «Ein Verbot eines religiösen Symbols, das nur eine Glaubensgemeinschaft und eine religiöse Minderheit betrifft, ist klar diskriminierend und aus Sicht der SP nicht verfassungskonform. Es geht der SVP nicht um Gleichstellung oder die Emanzipation von Frauen und Mädchen, sondern nur darum, gezielt Ressentiments gegen Muslime und Musliminnen zu schüren. Das ist gefährlich für alle religiösen Minderheiten», sagt Sibylle Marti, Co-Präsidentin der SP-Fraktion im Zürcher Kantonsrat. Auch die Grünen sind dagegen: «Wer behauptet, muslimische Frauen ‹befreien› zu wollen, indem er ihnen vorschreibt, was sie tragen dürfen, nimmt ihnen genau diese Selbstbestimmung ab», heisst es von den Zürcher Grünen auf ihrem Instagram-Konto. Im Gegensatz zur SP, die geschlossen gegen die Motion stimmte, sind zwei grüne Parlamentarier – Gabi Petri und Daniel Heierli – von der Linie ihrer Partei abgewichen und haben die Motion unterstützt. Für Heierli sei die säkulare Ausrichtung der Volksschule eine grosse Errungenschaft, die es zu schützen gelte. «Ein Hijab ist nicht einfach ein Stück Stoff – er ist mit gros-ser Symbolwirkung verknüpft. Natürlich hat ein Hijab nicht für alle Trägerinnen die gleiche Bedeutung. Dennoch ist es eine Tatsache, dass radikale Islamisten den Hijab als Symbol für ihre frauenfeindliche Auslegung des Islam sehen», erklärt Heierli seine Haltung gegenüber tachles. Aufgrund ihrer Aussagen forderten die Jungen Grünen Zürich – die Jugendorganisation, die den Grünen nahesteht – den Rücktritt von Petri und Heierli.

Historische Wurzeln des Kopftuchs
Was ist es beim Kopftuch, das für so viel Aufregung sorgt? Für manche symbolisiert es die Unterwerfung von Frauen, für andere ist es ein Zeichen muslimischer Identität, das mit der eigenen Persönlichkeit unmittelbar verbunden ist. Regine Brosius und Anja Mayer sind Vorstandsmitglieder der progressiv ausgerichteten islamischen Glaubensgemeinschaft Al Rahman. In einem Gespräch mit tachles erklären sie, warum muslimische Frauen eine Kopfbedeckung tragen. «Es gibt zwei Koranverse, die Frauen gebieten, ein Tuch über der Brust zu tragen. Es ist eigentlich völlig unklar, ob damit ein Kopftuch gemeint ist. Zu dieser Zeit haben Frauen – nicht nur muslimische – oft ein Tuch auf dem Kopf getragen. Nun sollten sie dieses auch auf ihrer Brust tragen. Auch in Deutschland war es noch bis vor 100 Jahren eher üblich, dass Frauen eine Kopfbedeckung trugen. Insofern ist das gar nichts spezifisch Muslimisches», erklärt Brosius. Heutzutage sei das Kopftuch für muslimische Frauen und Mädchen nicht nur ein religiöses, sondern auch ein Symbol von Identität und Zugehörigkeit: «Das Kopftuch kann als religiöses Bekenntnis getragen werden, als Symbol der Zugehörigkeit zu einer religiösen Gruppe. Es ist ein Ausdruck von Identität oder eben einfach eine persönliche, spirituelle Entscheidung, die eine Frau für sich trifft. Es wäre schade, wenn man dieses eine Symbol dann praktisch Millionen Frauen überstülpt», sagt Mayer.

Zwischen Zwang und freier Wahl
Doch inwiefern tragen junge Mädchen das Kopftuch aus freiem Willen und welche Rolle spielen dabei Druck und Zwang? Mayer, die als Sozialpädagogin an einer Schule arbeitet, bietet einen differenzierten Blick: «Es ist komplex zu sagen, es sei entweder Zwang oder freie Entscheidung. Gerade das Kindes- und Jugendalter steht im Zeichen der Identitätsfindung. Man fragt sich ständig: Wer bin ich und wo gehöre ich eigentlich hin? Man hat seine Hauptbezugsperson, das ist meistens die Familie. Dann wird die Peergroup immer wichtiger und auch andere Gemeinschaften, in denen man sich bewegt – in Vereinen oder beispielsweise auch in religiösen Gemeinschaften. Insofern ist das Kopftuch ein Symbol der Zugehörigkeit – wenn ein Mädchen seine Mutter und Tante mit Kopftuch sieht, will es dieses auch tragen. Es gibt also viele Gründe, weshalb sich Mädchen für das Kopftuch entscheiden.» Für Mayer sei dabei das «Warum» zweitrangig – vielmehr sei ihr wichtiger, dass Mädchen sich frei äussern und Unterstützung erhalten können, wenn sie diese benötigen.

Religionsfreiheit in der Schule
Das Grundrecht auf Religionsfreiheit umfasst das Recht jeder Person, ihre Religion frei zu wählen und allein oder in einer Gemeinschaft zu bekennen. Ein Kopftuchverbot wäre somit grundrechtseinschränkend. Verfassungsmäs-sig ist eine solche Einschränkung nur, wenn drei Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Es braucht eine ausreichende gesetzlich Grundlage, ein öffentliches Interesse und die Verhältnismässigkeit der Massnahme. In einem Leitentscheid hat das Bundesgericht ein Kopftuchverbot für Schülerinnen in der St. Galler Gemeinde St. Margrethen 2015 für verfassungswidrig erklärt. Ein pauschales Verbot für Schülerinnen sei unverhältnismässig, da andere, mildere und geeignetere Massnahmen das öffentliche Interesse an Gleichstellung, störungsfreiem Schulbetrieb und der Religionsfreiheit anderer Mitschülerinnen und Mitschüler auch realisieren könnten, argumentierte das Bundesgericht. Hingegen erachtet das Bundesgericht ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen für verfassungsmässig. Als das im Kanton Genf geltende Kopftuchverbot für Lehrerinnen vor dem Bundesgericht angefochten wurde, lehnte das Bundesgericht die Beschwerde ab. Seinen Entscheid begründete das Bundesgericht mit dem überwiegenden öffentlichen Interesse an der konfessionellen Neutralität in der Schule, zu der Lehrkräfte verpflichtet seien. Schülerinnen trifft diese Pflicht hingegen nicht.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hält zudem ein Kopftuchverbot für diskriminierend: «Ein Verbot, das gezielt oder faktisch vor allem muslimische Mädchen betrifft, stellt eine direkte oder indirekte Diskriminierung dar. Das Kopftuch kann aus ganz unterschiedlichen persönlichen und religiösen Gründen getragen werden und darf nicht pauschal mit Unterdrückung oder Zwang gleichgesetzt werden.»

Einschränkung muslimischen Lebens
Im Kanton Zürich leben etwa 100 000 Musliminnen und Muslime und machen somit rund sieben Prozent der Bevölkerung aus. Viele Muslime sehen in einem Kopftuchverbot an Schulen eine Einschränkung muslimischen Lebens. So hat die Vereinigung Islamischer Organisationen in Zürich (VIOZ), welche die islamischen Gemeinden im Kanton Zürich vertritt, ihre Ablehnung des Verbotes geäussert: «Die VIOZ ist überzeugt, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt durch Begegnung, gegenseitigen Respekt und die Bereitschaft entsteht, Unterschiede innerhalb eines gemeinsamen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmens auszuhalten und gemeinsam zu gestalten. Gerade Bildungsinstitutionen haben dabei eine besondere Bedeutung. Wer Frauen stärken will, muss ihre Selbstbestimmung stärken. Zwang ist entschieden abzulehnen. Gleichzeitig dürfen freiwillige Entscheidungen nicht durch neue staatliche Vorschriften ersetzt werden», erklärt die VIOZ in einer Medienmitteilung.

Das Kindeswohl im Zentrum
Wenn ein Mädchen zum Tragen des Kopftuchs gezwungen wird, handle es sich zunächst um einen Konflikt zwischen Eltern und Kind, erklärt Oumaier Kedidi, Leiter der Geschäftsstelle der VIOZ, gegenüber tachles: «Solche Konflikte sollten nicht isoliert betrachtet, sondern nach den allgemeinen Grundsätzen des Kindes- und Jugendschutzes behandelt werden. Entscheidend ist, dass betroffene Kinder und Jugendliche an der Schule verlässliche Ansprechpersonen haben, denen sie sich anvertrauen können. Eine gut ausgebaute Schulsozialarbeit, sensibilisierte Lehrpersonen und klare Unterstützungs- und Beratungsstrukturen sind deshalb zentral. Im Mittelpunkt muss dabei stets das Wohl und der Schutz des einzelnen Kindes stehen.» Kedidi betont zudem, dass Zwang in keiner Form zu akzeptieren sei.

Kritik jüdischer Gemeinschaften
Gegenüber Kleidervorschriften sind auch jüdische Gemeinschaften kritisch: Die Israelitische Cultusgemeinde Zürich (ICZ) stellt sich ebenfalls gegen das Verbot und somit an die Seite der VIOZ: «Die ICZ schliesst sich der Position des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) an: Ein generelles Verbot religiöser Kleidungsstücke und Symbole an öffentlichen Schulen wird abgelehnt, sowohl für Schülerinnen als auch für Lehrpersonen. Als Zürcher Gemeinde und Teil einer religiösen Minderheit ist uns die Religionsfreiheit für alle wichtig.» Für die Religionsfreiheit von religiösen Minderheiten äusserte sich auch Zsolt Balkanyi-Guery, Präsident der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus: «Illiberale, staatsfeindliche Strömungen gibt es unter Muslimen wie in anderen Teilen der Gesellschaft auch. Ein pauschales Verbot trifft nicht nur diese Strömungen, es trifft alle. Die überwältigende Mehrheit der Musliminnen und Muslime in der Schweiz will, was alle wollen: leben, lieben, arbeiten, ihre Kinder grossziehen, in Ruhe gelassen werden. Wer sie für das Verhalten einer radikalen Minderheit kollektiv bestraft, handelt ungerecht und politisch kontraproduktiv. Er spielt jenen Kräften zu, die er bekämpfen will.»

Uri Binnun