Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass bisher erhebliche Lücken bei der Datenerhebung und -erfassung von Rassismus und Antisemitismus in der Schweiz bestehen.
Wer sich die Berichte über Antisemitismus und Rassismus in der Schweiz in den letzten Jahren kritisch zu Gemüte geführt hat, den wird die aktuelle Bestandsaufnahme des Bundesrats kaum verwundern. Dieser hat am Mittwoch einen Postulatsbericht zur Erfassung rassistischer und antisemitischer Vorfälle im Umfeld der Proteste gegen die Covid-19-Massnahmen verabschiedet. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass «trotz bestehender Monitoringsysteme erhebliche Lücken bei der Datenerhebung und -erfassung von Rassismus und Antisemitismus bestehen». Das ist keine wirklich Überraschung, weist tachles doch schon seit Jahren auf Lücken im Monitoring von Antisemitismus in der Schweiz hin, die verantwortet werden in unterschiedlichen Berichten vom Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG), der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) und der Coordination Intercommunautaire contre l'Antisémitisme et la Diffamation (CICIAD) mit einem separaten und methodischen anders erhobenen Bericht in der Romandie.
Kritik vom Bund
Der Bericht analysiert das seit 2010 bestehende nationale Monitoring rassistischer und antisemitischer Diskriminierung. Dies beruht auf verschiedenen Datenquellen, die in der Schweiz Rassismus und rassistische Diskriminierung erfassen. So zum Beispiel der Bericht des Beratungsnetzes für Rassismusopfer oder die schweizerische Polizeikriminalstatistik. Den Antisemitismusbericht gibt der Schweizerische Israelitische Gemeindebund gemeinsam mit der GRA seit 2010 heraus. Die Kosten belaufen sich nach Aussagen der GRA auf rund 185 000 Franken. Seit Jahren fordern SIG und GRA ein grösseres staatliches Engagement, «damit eine umfassende 360-Grad-Sicht des Themas Antisemitismus in der Schweiz erstellt werden kann». Das hat nun auch der Bund erkennt: Die Analyse weist auf Lücken und Verbesserungspotenziale im Monitoring hin.
Hohe Dunkelziffer
Erwähnt wird auch, dass die Dunkelziffer bei antisemitischen und rassistischen Vorfällen sehr hoch ist. Kritisiert wird, dass das Monitoring bislang vor allem konkrete Vorfälle erfasst, während strukturelle Diskriminierung und Betroffenenerfahrungen vernachlässigt werden. Der Bund sieht nun Handlungsbedarf und schreibt, dass ein möglichst umfassendes Monitoring eine entscheidende Voraussetzung für die wirksame Prävention von Rassismus und Antisemitismus darstelle. Diese sei wichtig, da Antisemitismus und Rassismus in der Schweiz ein ernstzunehmendes gesamtgesellschaftliches Problem darstellten. «Nur wenn Vorfälle, Einstellungen und Diskriminierungserfahrungen systematisch erfasst werden, können daraus gezielte und wirksame Massnahmen abgeleitet werden» heisst es.
Kein Selbstzweck
Die Kritik ist nicht neu. SIG und GRA weisen in ihren Berichten selbst immer wieder auf Schwachstellen hin. Es hiess 2024: «So muss auch in der Schweiz von einer hohen Dunkelziffer an Vorfällen ausgegangen werden, die weder gemeldet noch zur Strafanzeige gebracht werden.»
Die Erhebung der Daten sei kein Selbstzweck, sondern ein zentrales Instrument für ein koordiniertes, evidenzbasiertes Vorgehen gegen rassistische und antisemitische Tendenzen in der Gesellschaft. Bereits ab 2026 sollen mehrere Massnahmen zur Verbesserung des Monitorings umgesetzt werden. Diese sollen in den nationalen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus aufgenommen werden, der im Moment erarbeitet wird.
Stellt sich die Frage, wer den Antisemitismusbericht künftig professionalisiert und wer für die Kosten aufkommt. In Deutschland beispielsweise wird der Bericht staatlich unterstützt. Im Antisemitismusbericht 2024 machten SIG und GRA zum wiederholten Male darauf aufmerksam, das es vor allem auf der Ebene des Bundes noch mehr staatliches Engagement beim Monitoring des Antisemitismus und Rassismus braucht: «Es kann nicht sein, dass diese Aufgaben allein in der Verantwortung von NGOs und Verbänden liegen», heisst es. Wenn es dem Bundesrat ein Anliegen ist, aussagekräftige Zahlen über Antisemitismus in der Schweiz zu erfassen, muss er auch die nötigen Ressourcen bereitstellen.