Die Schweiz wird die iranische Revolutionsgarde (IRGC) vorerst nicht auf eine Terrorliste setzen.
Auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage antwortete der Bundesrat, die Schweiz kenne das Instrument einer Terrorliste, wie es die Europäische Union oder andere Staaten anwenden, gar nicht. Organisationen könnten in der Schweiz deshalb nicht einfach politisch als terroristisch eingestuft werden. Stattdessen seien Verbote nur auf Grundlage eines Gesetzes oder eines UNO-Beschlusses möglich.
Auslöser der Debatte ist die Entscheidung der EU, die Revolutionsgarde Anfang 2026 als Terrororganisation einzustufen. Die Eliteeinheit des iranischen Regimes wird für die brutale Unterdrückung von Protesten im Iran sowie für die Unterstützung militanter Gruppen im Nahen Osten verantwortlich gemacht. Die EU sieht die Revolutionsgarde als zentralen Machtapparat des Regimes an.
Der Bundesrat verweist jedoch darauf, dass die Schweiz bereits über andere Instrumente verfügt. So können gegen Personen und Organisationen Sanktionen verhängt oder Vermögenswerte eingefroren werden. Für ein generelles Verbot der Revolutionsgarde fehle hingegen die rechtliche Grundlage.
Die Antwort dürfte die Diskussion in Bundesbern nicht beenden. Bereits im Frühjahr hatten Politiker verschiedener Parteien gefordert, die Schweiz solle dem Beispiel der EU folgen und die Revolutionsgarde verbieten. Befürworter argumentieren, die Organisation sei an Terrorakten, Repression und Destabilisierungsversuchen im Ausland beteiligt. Kritiker halten dagegen, eine solche Einstufung hätte vor allem symbolischen Charakter und würde die Handlungsmöglichkeiten der Schweiz kaum erweitern.
Die iranische Revolutionsgarde wurde inzwischen neben der EU auch von Ländern wie den USA, Kanada und Australien als Terrororganisation eingestuft.