Den Haag 27. Jul 2026

ICC-Mitgliedstaaten setzen Chefankläger Karim Khan ab

Karim Khan bei einer Pressekonferenz in Bogotá im April vergangenen Jahres.  

Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben Chefankläger Karim Khan mit deutlicher Mehrheit seines Amtes enthoben.

Nach diplomatischen Angaben stimmten 82 der 125 Mitgliedstaaten für seine Absetzung. Anlass sind Vorwürfe schweren Fehlverhaltens im Zusammenhang mit mutmasslichem sexuellem Fehlverhalten gegenüber einer Mitarbeiterin. Khan weist die Anschuldigungen zurück und kündigte rechtliche Schritte gegen die Entscheidung an. 

Khan war seit 2021 Chefankläger des Gerichts und hatte international grosse Aufmerksamkeit erlangt. Er leitete unter anderem die Ermittlungen zu mutmasslichen Kriegsverbrechen in der Ukraine und beantragte Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie gegen den israelischen Ministerpräsidenten Binyamin Netanyahu und den früheren Verteidigungsminister Joav Gallant wegen des Gaza-Kriegs. 

Die Absetzung hat nach Angaben des Gerichts keinen unmittelbaren Einfluss auf bereits erlassene Haftbefehle oder laufende Verfahren. Bis zur Wahl eines neuen Chefanklägers, die voraussichtlich erst im kommenden Jahr erfolgt, führen die stellvertretenden Ankläger die Arbeit der Anklagebehörde weiter. 

Israels Regierung begrüsste Khans Entlassung. Ministerpräsident Binyamin Netanyahu erklärte, damit sei ein «korrupter» Ankläger abgesetzt worden. Kritiker des Gerichts bezeichnen den Fall als schweren Glaubwürdigkeitsverlust für den IStGH, während Befürworter darauf verweisen, dass die Entscheidung zeige, dass auch höchste Amtsträger innerhalb des Gerichts zur Rechenschaft gezogen werden können. 

Redaktion