Trump-Regierung 27. Mai 2026

Berufungsgericht lehnt Prüfung des Falls Mahmoud Khalil ab

Mahmoud Khalil nimmt am zweijährigen Jahrestag des Anschlags vom 7. Oktober an einer pro-palästinensischen Demonstration vor der Columbia University in New York City im Jahr 2025 teil.  

Dem ehemaligen Graduierten-Studenten der Columbia University droht die Deportation.  

Bereits am Freitag hat ein Bundesberufungsgericht die erneute Prüfung des Falls Mahmoud Khalil abgelehnt. Dieser erwägt nun einen Appell an den Obersten Gerichtshof der USA in Washington, um seine Abschiebung abzuwenden.

Der 31-Jährige ist Absolvent der Columbia University in Manhattan und wurde durch sein Auftreten als Sprecher und Vermittler pro-palästinensischer Studierender bei den grossen Demonstration 2023/24 bekannt. Im letzten März wurde Khalil von Beamten der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) verhaftet und zum Gesicht des drakonischen Durchgreifens der Trump-Regierung gegen pro-palästinensische Demonstranten auf Universitäts-Campussen. Eine konkrete Anklage stand lange aus, während die Exekutive seine Abschiebung im Eiltempo durch ihr unterstehende Immigrations-Gerichte betrieb. Khalils Anwälte intervenierten bei einem Bundesgericht, um seine Abschiebung zu stoppen.

Laut dem Weissen Haus fördert die Anwesenheit Khalils in den USA Antisemitismus und steht damit im Widerspruch zur aussenpolitischen Agenda Trumps. Die Regierung wirft ihm – ohne Belege – die Verteilung von pro-Hamas-Flugblättern vor. Khalil verfügt über eine Daueraufenthaltsgenehmigung, ist mit einer US-Staatsbürgerin verheiratet, hat sich ausdrücklich gegen Antisemitismus ausgesprochen und betont, Kritik an Israel sei nicht per se antisemitisch. 

Das US-Berufungsgericht für den Dritten Bezirk ging laut der «New York Times» bei der Entscheidung nicht auf die inhaltlichen Kernfragen des Falles ein, sondern stellte allein die Zuständigkeit des Immigrationsgerichts in der Sache fest. Khalil droht damit die Abschiebung etwa in sein Geburtsland Libanon.

Allerdings kann Khalil nun noch beim US-Berufungsgericht für den Fünften Bezirk im Bundesstaat Louisiana erheben. Dort war Khalil vor seiner Entlassung im letzten Juni an einem Abschiebungslager interniert (Link).

Andreas Mink