standpunkt 01. Apr 2026

Schutzfrist für einen Kriegsverbrecher

Am 27. Januar 1945 befreite die Sowjetarmee eine Gruppe von ausgehungerten Überlebenden aus dem Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, darunter auch 157 Zwillingskinder. Sie waren von rund 3000 Zwillingen übriggeblieben, die seit 1943 nach Auschwitz verschleppt worden waren. Die Zwillinge waren ausgesondert worden, um als Objekte in brutalen «medizinischen Experimenten» von Lagerarzt Josef Mengele, dem «Todesengel von Auschwitz», missbraucht zu werden. Wenn es einen Namen gibt, der auch achtzig Jahre nach der Befreiung des Lagers das Blut in unseren Adern stocken lässt, dann dieser: Josef Mengele (geboren 1911 in Günzburg, gestorben 1979 in Brasilien).

Um seinen Verbleib seit Kriegsende rankten sich jahrzehntelange Spekulationen und Legenden. Doch erst der Eichmann-Prozess und die sogenannten Auschwitz-Prozesse der frühen 1960er Jahre rückten den Massenmörder im Gewand eines Biedermanns ins Rampenlicht des öffentlichen Interesses, was den «Spiegel» später dazu veranlasste, Josef Mengele als eine Art Fliegenden Holländer des tausendjährigen Reiches zu bezeichnen. Mengele war es mit Hilfe seiner Angehörigen und treuer SS-Kameraden gelungen, durch viele Maschen zu schlüpfen, was auch dadurch begünstigt wurde, dass erst am 25. Februar 1959 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg i. Br. ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde. Kurz darauf tauchte Mengele in Paraguay unter.

Dass er sich zuvor auch in der Schweiz aufgehalten hatte, zum Beispiel 1956 während eines Skiurlaubs in Engelberg, kann als Tatsache betrachtet werden. 1961 soll er seine Ehefrau Martha, die in Kloten eine Wohnung angemietet hatte, besucht haben. Er konnte sich offensichtlich unbehelligt wähnen. Weshalb das so war, das möchte nun der Berner Historiker Gérard Wettstein in Erfahrung bringen und bestellt dazu im Bundesarchiv die entsprechende Akte: Mengele Josef, 16.03.1911 (236:0) 831/17 (Dossier). Darin, so erhofft sich Wettstein, könnten Hinweise und Belege für die Umstände von Mengels Aufenthalt und seine Kontakte ab 1960 in der Schweiz enthalten sein sowie auch weitere Indizien dafür, weshalb sich der Massenmörder in der Schweiz so sicher fühlen konnte, obschon das Dossier im Archivplan unter «unerwünschte Ausländer» aufgeführt wird.

Angelegt wurde die Mengele-Akte von der Bundesanwaltschaft, die ihn offensichtlich observieren liess und auch ein weitergehendes Interesse an seinen Aktivitäten zeigte, denn ein zweites Mengele-Dossier trägt den Vermerk «Weitere Namen auf Liste im Dossier».

Gérard Wettstein, wie auch schon früher der Historikerin Regula Bochsler, wurde von der aktenbildenden Behörde, dem heutigen Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Einsicht mit der Begründung «es würden erhebliche öffentliche Interessen» dagegensprechen, verweigert. Das Dossier habe weiterhin unter Verschluss zu bleiben denn, argumentiert der NDB weiter, «Mengele und dessen Nachkommen würden durch eine Einsichtnahme in ihrem privaten Interesse tangiert». An diese Weisung ist das Bundesarchiv gebunden. Die verweigerte Offenlegung der Akte – die Verzeichnungseinheit ist nicht bestellbar – wirft zunächst Fragen nach deren Inhalt auf. Was gilt es zu verbergen, zu verschleiern? Hilfeleistungen eidgenössischer oder kantonaler Organe in der Causa Mengele? Geldtransfers auf der Rattenlinie untergetauchter Verbrecher des Nationalsozialismus? Geheimdienstliche Zusammenarbeit? Oder lediglich Kompetenzenwirrwar? Der ablehnende Bescheid des NDB hat eine übergeordnete Bedeutung. Die Haltung, private Interessen der Mengeles höher zu werten als das öffentliche Interesse am Umgang der Schweiz mit einem international gesuchten Massenmörder, ist empörend und schädigend für die Glaubwürdigkeit des Landes, die dunklen Jahre im Hinblick auf kommende Generationen ans Licht zu holen. Umso gravierender der Sachverhalt, dass bei der Prüfung von Wettsteins Anfrage festgestellt wurde, dass der jüngste Eintrag im Mengele-Dossier von 1991 datiert. Daraus ergibt sich laut Archivgesetz eine Verlängerung der 80-jährigen Schutzfrist um dreissig Jahre. Bis 2071 würde es demnach dauern, bis zukünftige Interessenten diesen Aktendeckel lüften dürfen – falls sich dann noch jemand für den Verbrecher aus Auschwitz interessieren sollte.

Gérard Wettstein will es nicht damit bewenden lassen: «Dass der NDB nach so langer Zeit mit Quellenschutz argumentiert und die Privatsphäre, selbst von Personen im Umfeld Mengeles, stärker gewichtet als das öffentliche Interesse, die historische Wahrheit zu erfahren – das halte ich für grotesk.» Um dies klären zu lassen, will er das Bundesverwaltungsgericht anrufen. Sollte das nichts bewirken, könnte man getrost auf den Wettbewerb nach einem künstlerisch gestalteten Erinnerungsort des Swiss Memorials auf der Berner Kasinoterrasse verzichten. Ein überdimensionierter Tresor mit der Aufschrift: Hier ruht das Gewissen der Schweiz wäre ehrlicher.

Gabriel Heim ist Journalist, Autor und Regisseur und lebt in Basel.

Gabriel Heim