Jerusalem 18. Mai 2026

Todesstrafengesetz für palästinensische Terroristen in Kraft

Demonstranten gegen die Todesstrafe für Terroristen vor der Knesset. Auf dem Schild steht: «Tötet keine Gefangenen.»

Künftig können Militärgerichte im Westjordanland in bestimmten Terrorfällen die Todesstrafe verhängen – Kritiker sprechen von Diskriminierung.

Mit der Unterzeichnung eines entsprechenden Militärbefehls durch den Kommandeur des israelischen Zentralkommandos ist das umstrittene israelische Todesstrafengesetz für wegen tödlicher Terroranschläge verurteilte Palästinenser im Westjordanland in Kraft getreten. Künftig können Militärgerichte für bestimmte Terrorverbrechen die Todesstrafe als reguläres Strafmass verhängen. 

Das Gesetz war Ende März von der Knesset verabschiedet worden. Es sieht vor, dass bei Anschlägen mit Todesfolge grundsätzlich die Todesstrafe ausgesprochen werden soll, sofern Richter keine «besonderen Umstände» für eine lebenslange Haftstrafe feststellen. Die Regelung gilt ausschliesslich für Verfahren vor Militärgerichten im Westjordanland, die gegen Palästinenser angewendet werden. Israelis werden weiterhin vor zivilen Gerichten verurteilt. 

Israels Verteidigungsminister Israel Katz erklärte, Terroristen, die Juden ermordeten, würden «nicht unter angenehmen Bedingungen im Gefängnis sitzen» und «den höchsten Preis bezahlen». Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir sprach von der Erfüllung eines zentralen Wahlversprechens seiner Partei Otzma Yehudit. 

Menschenrechtsorganisationen sowie israelische und internationale Kritiker werfen der Regierung Diskriminierung vor, da das Gesetz faktisch nur gegen Palästinenser angewandt werde. Mehrere Beschwerden gegen das Gesetz sind bereits beim Obersten Gericht Israels angekündigt oder eingereicht worden. 

Redaktion