Die Schweizer Rüstungsindustrie soll beim Export von Kriegsmaterial künftig weniger strenge Regeln befolgen müssen.
Ausfuhren in kriegsführende Nato-Staaten und die Weitergabe von exportierten Gütern sollen grundsätzlich möglich sein. Das hat der Ständerat beschlossen.
Er hat am Mittwoch entsprechende Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes gutgeheissen - in der Gesamtabstimmung mit 31 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Lockerung beantragt hatte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S), sie wich vom Vorschlag des Bundesrats ab und ging weiter als dieser.
Gemäss Beschluss der kleinen Kammer sollen Kriegsmaterialexporte in Nato-Staaten grundsätzlich erlaubt werden. Der Bundesrat könnte Exporte in diese Länder nur ablehnen, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen und die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz eine Ablehnung erfordern. Heute ist es verboten, in Länder zu exportieren, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind. Diese Hürde soll fallen.
Bei den aktuell 25 Ländern - darunter ein Grossteil der Nato-Staaten sowie Argentinien, Australien, Irland, Japan, Neuseeland und Österreich -, die künftig ohne Auflagen beliefert werden sollen, handle es sich um Rechtsstaaten, welche dieselben internationalen Verpflichtungen zur Kontrolle von Rüstungshandel eingegangen seien wie die Schweiz, hielt Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) als Kommissionssprecherin fest. 2024 gingen sogar 92 Prozent der Schweizer Rüstungsexporte in diese Länder.
Für eine Lockerung der Exportbestimmungen waren die bürgerlichen Ständerätinnen und Ständeräte. Sie verwiesen auf die kriselnde einheimische Rüstungsindustrie. Die Schweizer Rüstungsexporte gingen 2023 um 27 Prozent zurück, und 2024 um weitere 5 Prozent. Mit der Flexibilisierung liesse sich eine an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität im Inland aufrechterhalten, lautete der Tenor.