Das Bezirksgericht Winterthur hat einen 51-jährigen IV-Rentner wegen eines angekündigten Messer-Angriffs im Zürcher «Judenviertel» verurteilt.
Der Beschuldigte erhielt 16 Monate Freiheitsstrafe, bleibt aber in Freiheit. Er selber beteuerte, dass sei alles nur Spass gewesen.
«Ich war in einer Happy Mood für Scherze», beschrieb der Beschuldigte seine Stimmung an diesem Abend im November 2024. Diese «Happy Mood» kombiniert mit sehr viel Bier führte dazu, dass er drei Messer in seine Jacke steckte und seinem Bruder im Libanon schrieb, er gehe jetzt ins Zürcher «Judenviertel», um jemanden abzustechen.
Mit der S-Bahn fuhr er dann von Winterthur nach Zürich. Während der Fahrt kündigte er per Whatsapp auch einem Kollegen in der Schweiz an, er werde «heute Nacht zum Selbstmordattentäter». Dieser Kollege informierte besorgt die Polizei, die den Beschuldigten am Hauptbahnhof verhaften konnte.
«Es war doch nur ein Scherz», beteuerte der ehemalige Hotelmanager am Mittwoch in der Befragung. Er habe seinen Bruder und seinen Kollegen hereinlegen wollen, wie er es immer mache. Doch dieser Scherz sei schief gegangen. «Es war dumm und tut mir sehr leid.»
Scherze seien sein Weg, um mit dem Krieg in der alten Heimat umzugehen. Der Beschuldigte stammt aus einer palästinensischen Familie im Libanon und kam 2001 wegen seiner Frau in die Schweiz. Seit Jahren hat er ein Alkohol- und Kokainproblem.
Die Staatsanwaltschaft war nicht zu Scherzen aufgelegt. Der Schweizer kam drei Monate in Untersuchungshaft und wurde schliesslich wegen Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung angeklagt. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zugunsten einer Therapie aufgeschoben werden soll.
Der Anwalt des Beschuldigten beantragte einen Freispruch. «Sein Witz war angesichts der Weltlage wirklich dumm, aber nicht strafbar», sagte der Anwalt. Das sei ein «Teenager-Witz» gewesen, keine taktische Vorbereitungshandlung. Zudem gebe es bei seinem Mandanten keinerlei antisemitischen Hintergrund.
Davon war das Gericht jedoch nicht überzeugt. «Wir gehen nicht davon aus, dass Sie einen Scherz machten, sondern dass man sie noch rechtzeitig stoppen konnte», sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung. Er sei stark betrunken und unberechenbar gewesen.
Ins Gefängnis muss der zweifache Vater aber nicht. Das Gericht entschied, die 16 Monate Freiheitsstrafe wegen Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung zugunsten einer ambulanten Massnahme aufzuschieben.
«Sie brauchen Hilfe. Wenn Sie weiterhin trinken, kann so etwas wieder passieren», sagte die Richterin. Bricht er die Therapie ab oder wird rückfällig, muss er die 16 Monate absitzen.
Dieser Fall passierte nur wenige Monate nach dem vollendeten Angriff auf einen orthodoxen Juden in Zürich. Ein damals 15-jähriger Schweizer mit tunesischen Wurzeln stach am Abend des 2. März 2024 mehrfach mit einem Küchenmesser auf einen Juden ein und verletzte diesen lebensgefährlich.