Die langjährige Schweizer UNICEF-Geschäftsführerin Elsbeth Müller zeigt in einem neuen Buch, dass Kinderrechte Basis für eine funktionierende Gesellschaft sind, und beruft sich auf einen jüdischen Kinderarzt.
tachles: Der polnisch-jüdische Kinderarzt und Pädagoge, der 1942 mit seinen Waisenkindern in Treblinka in den Tod ging, ist eine zentrale Figur in Ihrem Buch und Pionier der Kinderrechte. Was war sein Postulat und weshalb ist er Ihnen so wichtig?
Elsbeth Müller: Weil Korczak verkörpert, was Kinderrechte im Kern bedeuten: nicht Theorie, sondern Haltung. Er leitete das Waisenhaus Dom Sierot in Warschau und hat dort etwas gelebt, das weit seiner Zeit voraus war. Er hat Kindern zugehört, ihre Sorgen ernst genommen, ihre Ängste anerkannt. Und gleichzeitig hat er dafür gesorgt, dass sie Selbstvertrauen und Eigenständigkeit entwickeln – als Fundament fürs ganze Leben. Er wusste, dass Erwachsene einen Schritt zurücktreten müssen, damit Kinder wachsen können. Als die Deutschen kamen und die Deportation befahlen, hätte er entkommen können. Er blieb bei den Kindern. Das ist keine symbolische Geste – das ist eine Aussage über den Wert von Kinderrechten, die mächtiger ist als jede Konvention.
Korczak hat in seinem Waisenhaus ein Kinderparlament eingeführt, Mitbestimmung praktisch erprobt. Hat dieses Modell die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 beeinflusst?
Direkt und indirekt, ja. Polen spielte bei den Verhandlungen eine zentrale Rolle – als das Land, das 1979 das internationale Jahr des Kindes initiiert hatte und früh einen eigenen Konventionsentwurf einbrachte. Man war damals optimistisch, die Staaten würden rasch unterzeichnen – aber die Verhandlungen zogen sich zehn Jahre hin. Die Verpflichtung gegenüber Korczaks Erbe, das Bewusstsein für Schutz und Würde von Kindern, das er in Polen hinterlassen hatte, wurde in diesen Verhandlungen immer wieder beschworen. Das Recht auf Partizipation, das er vorgelebt hatte, ist heute ein tragender Pfeiler der Konvention – und das ist kein Zufall.
Sie machen im Buch einen Unterschied, der selbstverständlich klingt, es aber nicht ist: Kinderrechte seien keine moralischen Appelle, sondern echte Rechtsansprüche. Was meinen Sie damit genau?
Mit der Kinderrechtskonvention erhalten Kinder ein Klagerecht. Sie erhalten Schutzrechte, Förderrechte und Partizipationsrechte – und zwar gegenüber dem Staat. Die Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Der Staat hat die Pflicht, Kinder zu schützen, zu fördern und ihre Teilhabe zu ermöglichen. Es ist nicht die Frage, ob eine Familie das von sich aus richtig macht. Der Staat ist verpflichtet, und das Kind hat das Recht, von ihm in all jenen Bereichen geschützt zu werden, die Kindheit heute ausmachen. Das ist ein fundamentaler Unterschied zu einem moralischen Imperativ, den man achten kann oder auch nicht. Ein Recht kann man einfordern – und das ist entscheidend.
Sie schreiben, Kinder gehörten weder ihren Eltern noch dem Staat. Wem gehören sie und wer ist für sie verantwortlich?
Das Kind gehört zuallererst sich selbst. Alle, die sich um Kinder kümmern – Eltern, Lehrpersonen, Erzieherinnen, Behörden –, haben eine gemeinsame Verpflichtung: das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen, zusammen mit dem Diskriminierungsverbot und der Möglichkeit zur Partizipation. Die Konvention sagt klar: Das Kind muss in allen Angelegenheiten, die es betreffen, gehört werden. Immer und überall. Wir machen es uns zu einfach, wenn wir das nur für Scheidungsverfahren oder behördliche Prozesse vorsehen. Kinder sind eine Gruppe von Menschen mit denselben Rechten auf Würde und Respekt wie alle anderen – und sie werden täglich unterschätzt, weil sie klein sind und weil man für sie spricht, anstatt ihnen zuzuhören.
Wo verlaufen die Grenzen zwischen Schutz und Autonomie: Darf ein Kind alleine mit der U-Bahn fahren? Muss es geimpft werden? Wer entscheidet?
Ein Kind wächst in eine Gesellschaft hinein: Mit zunehmendem Alter treten Schutzrechte zurück, Partizipationsrechte nehmen zu. Eine amerikanische Journalistin liess ihren zehnjährigen Sohn alleine U-Bahn fahren. Er war danach enorm stolz auf sich. Sie wurde von anderen Eltern heftig angegriffen, das entspreche nicht dem gängigen Schutzdenken. Aber genau darin liegt das Problem: Schutz muss um der Autonomie willen zurücktreten, sobald das Kind Verantwortung übernehmen kann. Wenn wir das nicht zulassen, ziehen wir Kinder gross, die nicht gelernt haben, für sich selbst einzustehen. Autonomieerziehung ist das wichtigste Fundament für Demokratien. Bei Impfungen ist die Sachlage dagegen eindeutig: Kinder haben ein Recht auf Schutz, auf Überleben, auf Gesundheit. Wer sich bewusst gegen die Impfung seiner Kinder entscheidet, profitiert von der Solidarleistung aller anderen Familien, die ihre Kinder schützen. Sobald die Impfrate sinkt, leiden am Ende die Kinder – das sehen wir immer wieder, auch in westlichen Ländern.
Die USA haben die Kinderrechtskonvention nie ratifiziert. Welche realen Konsequenzen hat das?
Massive. In Amerika können Kinder die Konvention de facto nicht einfordern, weil der Staat dieser völkerrechtlichen Verpflichtung nie nachgekommen ist. In Europa haben alle Länder ratifiziert – das Kind hat ein einklagbares Recht auf staatlichen Schutz. Was wir aber auch in Europa und anderswo beobachten, ist dass staatliches Handeln viel zu lange subsidiär bleibt. Man greift erst ein, wenn sämtliche Rechte der Erwachsenen bereits ausgeschöpft sind. Dann, ganz am Ende, kommen die Kinderrechte ins Spiel. Das ist eine Denkweise, die Kindern ihr Recht systematisch vorenthält. Denn die Kinderrechtskonvention steht auf derselben menschenrechtlichen Ebene wie alle anderen Zivilrechte – nicht darunter.
Schauen wir auf die jüngsten Kriege – Ukraine, Gaza, Sudan weitere Konflikte weltweit. Was wird Kindern in diesen Situationen konkret weggenommen?
Kinder leiden in Kriegssituationen weit stärker als Erwachsene. Sie sind kleiner, schutzloser, und die Verhältnisse ändern sich so schnell, dass sie keine stabilen Strukturen aufbauen können. Sie verlieren ihr Zuhause, ihre Schule, ihren sozialen Rahmen, alles gleichzeitig. Ich habe viele Kinder in traumatischen Situationen erlebt: Kinder, die zwischen Grenzen hin und her geschoben wurden und nicht wussten, was mit ihnen geschieht. Kinder, die als Kindersoldaten rekrutiert worden waren und kein Zuhause mehr kannten. Unbearbeitete Traumata wirken über Generationen, sie werden an die nächste weitergegeben. Deshalb plädiere ich dafür, dass geflüchtete Kinder psychologische Unterstützung erhalten, damit Traumata überwunden werden können. Und ich plädiere dafür, dass auch in den Nachbarländern von Kriegsgebieten gezielt Mittel für jene Kinder bereitgestellt werden, die gar nicht erst in die grossen Asylverfahren gelangen. Das ist eine direkte Frage an uns als privilegierte Gesellschaft: Wie setzen wir unsere Mittel ein?
Sie schreiben über Religion als möglichen Rahmen, der Kinder einengt. Wo beginnt Erziehung, wo beginnt Indoktrination und sektiererischer Übergriff?
Die Konvention überträgt der Familie die Erziehungspflicht und dem Staat die Pflicht, Familien dort zu unterstützen, wo diese Pflicht nicht ausreichend wahrgenommen wird. Wenn in einer Familie – aus religiösen, politischen oder sozialen Gründen – Ideologisierung stattfindet und Autonomieerziehung ausbleibt, fehlt dem Kind die Grundlage, sich zu emanzipieren. Oft bricht es dann früh und abrupt aus, mit schwierigen Lebensbiografien als Folge. Deshalb bin ich eine überzeugte Befürworterin der öffentlichen Schule. Sie gibt allen Kindern gleichen Zugang zu Wissen und Information, unabhängig vom Elternhaus. Ideologisierung kann dort besser erkannt und aufgefangen werden. Und eines der Kernrechte der Konvention ist genau dieses: das Recht des Kindes auf Zugang zu angemessener Information.
Kinder werden bei Scheidungen oft instrumentalisiert, müssen Partei ergreifen, stehen zwischen den Fronten. Wie schützt die Konvention sie in solchen Situationen?
Das Kind darf nicht entscheiden müssen – das ist das Entscheidende. Die Entscheidung liegt bei den betroffenen Erwachsenen und letztlich beim Gericht. Kinder wollen in der Familie bleiben, sie lieben beide Elternteile. Loyalitätskonflikte entstehen, wenn Erwachsene das nicht akzeptieren und Parteinahme einfordern. Fachleute müssen aus dem, was das Kind sagt, aus seiner Ausdrucksweise und seinem Denken, etwas heraushören können, das in Entscheidungen einfliesst. Diese Übersetzungsleistung ist entscheidend – und leider viel zu selten vorhanden.
Korczak schreibt: «Kinder sind nicht Menschen von morgen, sondern Menschen von heute.» Das klingt auf den ersten Blick banal – und ist doch radikal.
Es ist schön, wenn Politikerinnen und Politiker sagen, Kinder seien unsere Zukunft. Aber Korczak hat es präziser gefasst: Kinder leben heute – und wer heute lebt, hat heute Rechte. Diese Kinder brauchen eine Kindheit, die ihnen erlaubt, Selbstwirksamkeit zu erfahren, Selbstvertrauen zu entwickeln, sich zu bewegen, Sprache zu entfalten, in Freiheit zu wachsen. Nicht die Förderung um jeden Preis, nicht das durchgeplante Leben – sondern das Aufwachsen mit echten Erfahrungen, mit Scheitern und Gelingen. Das ist die beste Versicherung für die Zukunft.
Was ist, nach über drei Jahrzehnten seit der Ratifizierung der Konvention, das unerfüllte Versprechen, und was fordern Sie heute?
Kinder zuerst. Das ist das Wichtigste. In allen Entscheidungen, die Politik und Familien treffen: Kinder zuerst – und kein Kind zurücklassen. Sozialpolitik muss gezielt jene Kinder erreichen, die am stärksten belastet sind. Bildungspolitik muss jene Kinder stärker fördern, die nicht das nötige Umfeld mitbringen. Kinder in Kriegsgebieten haben ein Recht auf entsprechenden Schutz. Und wir dürfen nicht vergessen: Auch Familien stärken ist Kinderrechtsarbeit. Viele Eltern stehen heute unter dem Druck, ihr Kind müsse alles können, alles wollen, überall optimal gefördert werden. Dabei hat das Kind ein Recht auf Kindheit – auf Spielen und Wachsen in seiner eigenen Welt. Das ist keine Idylle. Das ist die Grundlage für alles andere.
Kinder werden immer noch zu oft Opfer von Missbrauch und Vernachlässigung. Bleiben Sie trotz allem zuversichtlich?
Ich bin nicht frustriert, nein. Kinderrechte sind eine Emanzipationsbewegung, und Emanzipationsbewegungen brauchen Zeit. Die Konvention gibt uns ein Instrument, um den Staat zur Rechenschaft zu ziehen. Wo Kinderrechte verletzt werden, muss die Zivilgesellschaft hinschauen, benennen, einfordern. Das geschieht – langsam, aber es geschieht. Ich erinnere mich gut, als wir in der Schweiz das Prinzip kinderfreundlicher Gemeinden umsetzten: Es waren die Kinder selbst, die die besten Ideen hatten für den Verkehr, für Spielplätze, für ihre Umgebung. Ein vierjähriges Kind sagte damals: Ich kann nicht alleine zum Spielplatz, weil ich den Aufzug nicht bedienen kann und unten die Tür zu schwer ist. Kleine Dinge. Aber Voraussetzungen. Wenn man Kinder fragt, bekommt man Antworten, die etwas verändern.
Elsbeth Müller: «Jedes Kind überall – Warum wir Kinderrechte brauchen, um als Gesellschaft zukunftsfähig zu sein» S. Fischer Verlag, Frankfurt, 2026.
Auf www.tachles.ch findet sich der ausführliche Podcast mit Elsbeth Müller.