Provenienz 29. Mai 2026

Ein Bild geht um die Welt

Paul Cézanne: «La Montagne Sainte-Victoire», 1888.

Die Cézanne-Ausstellung der Fondation Beyeler ist seit Pfingstmontag Geschichte – doch die Ausstellung macht weltweite Schlagzeilen wegen ihrer Provenienz.

Bei dem fraglichen Werk handelt es sich um das Aquarell «La montagne Sainte-Victoire» von 1888 (tachles online berichtete). Der renommierte Provenienzforscher und Kunstdetektiv Willi Korte, der von der Familie des früheren Eigentümers mit der Aufarbeitung beauftragt wurde, stellte gegenüber tachles fest, dass das Werk bis ins Frühjahr 1939 eine gut dokumentierte Provenienz aufweist. Aus dieser Dokumentation lasse sich eindeutig entnehmen, dass es sich zumindest um Fluchtgut handelt, möglicherweise aber auch um Raubgut, das während der deutschen Besetzung von Paris abhanden kam.

Die Geschichte des Aquarells ist in Schweizer Archiven dokumentiert. Bereits 1936 wurde es in der Kunsthalle Basel ausgestellt. Als Leihgeberin ist im damaligen Katalog Frau Dr. Lina Schweitzer, Berlin, verzeichnet, die Ehefrau des jüdischen Kunstsammlers Gustav Schweitzer. Ihr Name taucht laut Korte mehrmals im Bührle-Bericht von Raphael Gross auf. Die Schweitzers sind von Berlin nach London geflohen. Gustav und Käthe gingen dann nach Paris. Gustav starb Ende 1939 in Manila. Der Schweitzer Sohn blieb bis in die Nachkriegszeit in England, seine Mutter und Schwester gingen 1938 in die USA.

Korte fand in den Basler Archiven Korrespondenz zwischen dem dortigen Kunsthalle-Kurator und Schweitzer beziehungsweise seiner Pariser Sekretärin bis 1939, als sie die sichere Rücksendung des Werkes bestätigte. 1937 war das Aquarell auch in San Francisco ausgestellt worden.

Gustav Schweitzer starb 1939 in Manila, wohin er zu einer Geschäftsreise aufgebrochen war, von der er nie zurückkehrte. Seine Sekretärin wurde 1942 aus Paris deportiert und eine Woche später in Auschwitz ermordet. Seine Frau war bereits 1938 in die USA geflohen. Wie das Bild den Besitzer wechselte – ob unter Zwang verkauft oder beschlagnahmt –, ist bis heute ungeklärt. Wem das Werk heute gehört, ist nicht bekannt; es befindet sich in Privatbesitz in den USA und ist im Ausstellungskatalog nur als anonymer Privatsammler vermerkt.

In Kalifornien lebt Peter Schweitzer, der Enkel von Gustav Schweitzer und einzige verbleibende Nachkomme. Er äussert sich bewegt: Es sei für ihn berührend, dass das Bild nun auftauche. Ein Akt der Gerechtigkeit für seine Grosseltern wäre es, wenn er die Sammlung wieder zusammenführen könnte. Die Forschungen zur Familiengeschichte begannen erst, seit Peter Schweitzer 2024 durch den Bührle-Bericht auf die verschollenen Kunstwerke aufmerksam wurde. Es ist bereits das zweite Mal, dass ein Bild aus der historischen Sammlung der Familie in der Schweiz auftaucht: Schon damals wurde bekannt, dass ein Porträt von Vincent van Gogh, das ebenfalls einst Gustav Schweitzer gehörte, Teil der Zürcher Bührle-Sammlung ist.

«Versagen, Schlampigkeit, Unfähigkeit»
Nach Einschätzung Kortes ist es vergleichsweise einfach, die problematische Herkunft des Cézanne-Aquarells zu ermitteln – was die Kritik an der Fondation Beyeler umso schärfer macht. Korte bezeichnet die unterbliebene Recherche gegenüber tachles als «Versagen, Schlampigkeit, Unfähigkeit oder wie immer Sie es nennen wollen» und spricht von einem «traurigen Beispiel für mangelnde Untersuchung der Werke». Schliesslich sei die Fondation Beyeler kein Provinzmuseum.

Die Aussage der Fondation Beyeler, zum Zeitpunkt der Aufnahme des Werkes hätten keine Erkenntnisse vorgelegen, die einen Verdacht auf Flucht- oder Raubkunst erbracht hätten, ist nach Kortes Worten gegenüber tachles ein «peinliches Armutszeugnis» für die Stiftung. Die entsprechenden Informationen lägen in Basel seit 1936 vor und seien von der Fondation Beyeler aus bequem mit der Strassenbahn zu erreichen. Die Fondation ist bei ihren «entsprechenden Abklärungen» offenbar davon ausgegangen, dass es 1936 in Berlin noch keine Nazis gab, sodass man sich keine Sorgen machen musste.

Die Fondation Beyeler erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, entsprechende Abklärungen vorgenommen zu haben, und wies darauf hin, dass das Werk nicht in einer Datenbank für vermisste Kunst vermerkt sei. Das Museum betont, dass es ausgeschlossen sei, das Werk länger zu behalten, da dies die Leihverträge untersagten. Allerdings will die Fondation den Leihgeber über den Verdacht informieren. Die Washingtoner Prinzipien, denen sich die Schweiz 1998 verpflichtet hat, verlangen von Institutionen eine aktive, ernsthafte Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut – nicht das passive Abwarten auf offensichtlich werdende Verdachtsmomente.

Die Kommission hat keine Handhabe
Eigentlich wäre der Fall ein prominentes erstes Betätigungsfeld für die neu geschaffene nationale Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe der Schweiz (KHBK) unter dem Präsidium der früheren Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die ihre Arbeit am 1. März 2026 aufgenommen hat. Peter Schweitzer wandte sich direkt an die KHBK und verlangte, dass die Fondation Beyeler mit der Rückgabe zuwartet, bis die Provenienz ordnungsgemäss ermittelt sei. Doch die Kommission ist machtlos.

Die KHBK schrieb am 26. Mai an Korte: «Die Kommission hat keine hoheitlichen Befugnisse und kann die Ausfuhr des Werks nicht verhindern. Gerne prüft sie Möglichkeiten einer fairen und gerechten Lösung, sollten die Parteien einvernehmlich auf sie zukommen.»

Korte kommentiert das gegenüber tachles ernüchtert: «Aus meiner Erfahrung würde ich sagen, dass, wenn die Kommission und die Schweizer Politik wirklich wollen, dann machen sie Druck auf die Fondation und damit den Einlieferer, der ja zunächst mit dieser Situation am meisten verloren hat, um eine Regelung zu finden, die eine faire und gerechte Lösung ermöglicht, bei der alle Beteiligten gut aussehen. Aber man muss wirklich guten Willens sein, und diesem guten Willen renne ich bei diesem Thema seit Jahrzehnten hinterher.»

Dass die KHBK von sich aus nicht aktiv werden kann, hält Jonathan Kreutner, Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds, für bedauerlich. Der vorliegende Fall zeige, dass es in der Gesetzgebung noch entsprechende Lücken gebe. Die Ausnahmebedingungen für ein eigenständiges Tätigwerden der Kommission sind nicht erfüllbar: Zwar liegt ein klarer NS-Zusammenhang vor, doch müsste sich das Kunstwerk als Eigentum oder Dauerleihgabe in einem öffentlich finanzierten Museum befinden. Beim Cézanne-Aquarell handelt es sich aber nur um eine befristete Leihgabe aus amerikanischem Privatbesitz.

Verhandlungslösung als Ausweg
Der Basler Historiker Georg Kreis, der mehrere Expertenkommissionen zur Rolle der Schweiz in der NS-Zeit angehört hat, hält fest: «Auf dem Rechtsweg dürfte man den vorliegenden Fall wohl kaum lösen.» Kreis plädiert für eine einvernehmliche Verhandlungslösung und schlägt vor, dass die Fondation Beyeler zwischen dem aktuellen Eigentümer und dem Nachkommen des früheren Eigentümers vermitteln und als Mediatorin Verdienste erwerben könnte. Eine solche Lösung müsste zur Anerkennung führen, dass der ursprüngliche Eigentümer das Bild wegen NS-Verfolgung verloren hat. «In der Regel wird dann auch eine Anerkennungssumme ausgehandelt. Diese hat neben dem materiellen einen symbolischen Wert», sagt Kreis.

Als Präzedenzfall taugt das Kunstmuseum Bern, das sich 2018 über ein Gurlitt-Bild mit demselben Motiv «La Montagne Sainte-Victoire» mit der Familie Cézanne einigte: Da der Ursprung des Bildes nicht restlos abklärbar war, darf das Museum es behalten und ausstellen, während das Gemälde regelmässig im Musée Granet in Aix-en-Provence gezeigt werden kann. Nina Zimmer, Direktorin des Berner Kunstmuseums, erklärte dazu, es sei darum gegangen zu zeigen, «dass wir offen sind, auch neuartige Lösungen zu suchen, die für den betreffenden Fall stimmen». Einen ähnlichen Weg schlug das Basler Kunstmuseum 2022 ein, als es sich wegen des Erwerbs von 200 Werken aus der Sammlung von Fritz Glaser aus dem Jahr 1933 mit dessen Nachkommen einigte.

Der Verdacht hat internationale Resonanz gefunden – von «The Art Newspaper» bis zur SRF-Tagesschau. Die Leihgabe an die prestigeträchtige Beyeler-Ausstellung hätte dem Aquarell eine Wertsteigerung bewirken können. Nun, da ein substanzieller Verdacht einen Schatten auf das Werk geworfen hat, wird es sozusagen unverkäuflich. Eine erfolgreiche Mediationslösung, wie Kreis sie vorschlägt, könnte dem Bild seinen früheren Wert zurückgeben – und wäre zugleich das erste Bewährungsfeld für eine Kommission, die bisher vor allem durch ihre strukturellen Grenzen auffällt.

Ein aktueller tachles-Podcast mit Willi Korte findet sich unter www.tachles.ch/podcasts/zurueck-die-zukunft.

Yves Kugelmann