USA – Immigration 23. Jun 2026

Washington schiebt Asylsucher aus Iran ab

Deportationsflüge in die Zentralafrikanische Republik.  

Jüngst hat die Trump-Regierung trotz juristischer Interventionen und öffentlicher Kritik zwei Dutzend Migranten nach Bangui in der Zentralafrikanischen Republik ausgeflogen. Darunter war nach ihrer Anwältin eine iranische Demokratie-Aktivistin, die in den USA Asyl gesucht hatte. 

Unter der Federführung des stellvertretenden Stabschefs Stephen Miller hat hat Weisse Haus bereits im Vorjahr umstrittene Vereinbarungen mit der Zentralafrikanischen Republik und anderen Staaten in Afrika abgeschlossen, die Washington die Abschiebung von Migranten und Asylsuchenden erlaubt, die aufgrund rechtlicher Hürden nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden können.

Zu den Migranten an Bord gehörten laut Ali Rahnama vom «Iranian American Legal Defense Fund»  Staatsangehörige aus Jordanien, Armenien, der Türkei, Georgien und Afghanistan. Letztere hatten anscheinend für die USA in Afghanistan gearbeitet und suchten nach 2021 Zuflucht vor den Taliban.

Über die Unterbringung der Deportierten oder die Dauer ihres Aufenthalts in der Zentralafrikanischen Republik wurden zunächst keine Einzelheiten bekannt. Eine der US-Botschaft nahestehende Quelle teilte der Nachrichtenagentur Associated Press mit, dass einige der Migranten vorübergehend auf einer Feuerwache in der Nähe des im Bau befindlichen Botschaftsgeländes in Bangui untergebracht seien. Nach der Ankunft seien Männer und Frauen getrennt worden.

Ihre Mandantin habe «absolut keine Verbindung zu diesem Ort» und ihre Situation sei extrem gefährlich, so Emily Trostle, die Anwältin der abgeschobenen Iranerin: «Diese Menschen werden aus den USA entfernt und in einem Land sich selbst überlassen, in dem sie weder einen Aufenthaltsstatus noch Verbindungen oder ein Unterstützungsnetzwerk haben. Wir befürchten, dass sie letztlich gezwungen sein werden, in die Länder zurückzukehren, aus denen sie ursprünglich geflohen sind». Existenziell bedrohlich für die deportierte Iranerin sei die enge Zusammenarbeit der Zentralafrikanischen Republik mit Moskau, das wiederum mit Teheran verbündet sei.

Laut Trostle seien drei Asylsucherinnen aus Iran von der Abschiebung bedroht gewesen; letztlich sei jedoch nur eine von ihnen tatsächlich ausgeflogen worden. Die Asylanträge der Frauen waren abgelehnt worden, weil sie gegen eine Regelung verstossen hätten, die sie zu Asylanträgen in Transitländern auf dem Weg in die USA zwingt. Diese Regelung war jedoch im Mai von einem Bundesgericht in Kalifornien außer Kraft gesetzt worden. 

Die Trump-Regierung hat meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit von Menschenrechtlern stark kritisierte Abkommen mit afrikanischen, lateinamerikanischen und zentralasiatische Staaten zur Aufnahme von Personen abgeschlossen, die aus den USA abgeschoben werden sollten, aber nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt werden konnten (Link).
 

Andreas Mink