Langwieriger Prüfungsprozess für über zwei Millionen Dokumente.
Im Herbst hat der US-Kongress dem US-Justizministerium die vollständige Publikation sämtlicher zu dem Sexualverbrecher Jeffrey Epstein vorliegenden Dokumenten bis zum 19. Dezember aufgetragen. Doch nun wird ein internes Schreiben bekannt, wonach anhin nur ein Prozent dieser Unterlagen publiziert worden sind. Dies teilt Jay Clayton, der Bundesstaatsanwalt von Manhattan, dem Bundesrichter Paul Engelmayer mit, der zuvor mit einer Klage gegen Epstein befasst war.
In dem Schreiben heisst es, über zwei Millionen Dokumente befänden sich «noch in verschiedenen Phasen der Prüfung und Schwärzung.» Laut Clayton hat sein Ministerium anhin nur etwa 12.285 Dokumente – insgesamt 125.575 Seiten – veröffentlicht. Erst in letzter Zeit habe das Justizministerium eine Million Dokumente identifiziert, die zunächst nicht in eine vor der Publikation zum Schutz von Missbrauchs-Opfern notwendig Prüfung einbezogen worden seien. Allerdings könnte es sich laut Clayton bei den nun geprüften Akten meist um Duplikate von bereits publizierten oder intern geprüften Unterlagen handeln.
Clayton beschrieb ein ausserordentlich aufwendiges Procedere: Mehr als 400 Anwälte des Justizministeriums sollen die nächsten Wochen mit der Prüfung und Schwärzung der Akten verbringen. Dazu gehören 125 Anwälte aus dem Southern District of New York, wo der abgesetzte venezolanische Diktator Nicolás Maduro strafrechtlich verfolgt wird. Die Juristen werden von 100 FBI-Analysten mit Erfahrung im Umgang mit sensiblen Opfermaterialien unterstützt, so Clayton.
Kritiker des Justizministeriums monieren die Schwärzung von Informationen, die eigentlich veröffentlicht werden müssten – darunter die Identitäten der an den Fällen beteiligten Staatsanwälte und Beamten sowie Details zu internen Beratungen des Justizministeriums im Zusammenhang mit den Epstein-Ermittlungen (Link).