Die Schweizer Grossbank reagiert auf den laufender Streit um neue Erkenntnisse zu den Aktivitäten der früheren Credit Suisse während des Zweiten Weltkriegs.
Vor dem Bundesrichter Edward Korman in Brooklyn beantragte UBS eine «klarstellende Verfügung», wonach der Vergleich von 1999 in Höhe von 1,25 Milliarden Dollar sämtliche Ansprüche – vergangene, gegenwärtige und künftige – im Zusammenhang mit Holocaust, Zweitem Weltkrieg sowie deren Vor- und Nachgeschichte abdecke.
Die damalige Einigung war von Schweizer Banken geschlossen worden; mehr als 458’000 NS-Opfer und deren Angehörige erhielten Zahlungen.
UBS reagiert damit auf neue Untersuchungen zu Credit Suisse, die sie 2023 übernommen hat. Eine interne Untersuchung von 2020 hatte zusätzliche Verbindungen der Bank und ihrer Vorgänger zu den Nationalsozialisten offengelegt, darunter rund 890 Konten mit möglichen NS-Bezügen.
Im Zentrum des aktuellen Konflikts steht auch die Weigerung der Bank, etwa 150 Dokumente herauszugeben, die der unabhängige Ermittler Neil Barofsky anfordert. UBS beruft sich dabei auf anwaltliche Geheimhaltungspflichten und erklärt, die Unterlagen nur bei entsprechender gerichtlicher Absicherung freigeben zu wollen.
Das Simon-Wiesenthal-Center widerspricht dem Antrag. Dessen Anwältin Faith Gay kritisierte, UBS versuche, den Vergleich nachträglich auszudehnen; eine neue Klage drohe derzeit nicht.
Richter Korman traf zunächst keine Entscheidung. Der Fall steht im Kontext wachsender politischer Aufmerksamkeit in den USA, wo Senatoren der Bank zuletzt vorwarfen, die Aufklärung historischer Verantwortung zu behindern.