In Israel hat ein neuer Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung und Ausweitung der Todesstrafe breite Besorgnis ausgelöst.
Der Vorschlag, der derzeit im Parlament (Knesset) debattiert wird, sieht vor, das Strafrecht so zu ändern, dass Todesurteile für bestimmte Straftaten ausgeweitet und verpflichtend werden könnten – erstmals seit Jahrzehnten. Kritiker warnen, das Gesetz sei diskriminierend und gefährde grundlegende Menschenrechte.
Der Entwurf sieht eine zweigleisige Anwendung vor: In den von Israel kontrollierten Gebieten wie dem Westjordanland soll das Militärrecht gelten, in dem Todesurteile für Angehörige der palästinensischen Bevölkerung künftig verpflichtend bei bestimmten schweren Straftaten verhängt werden könnten. Gleichzeitig würde in israelischen Zivilgerichten die Todesstrafe nur bei besonders schweren Taten gegen israelische Staatsbürger oder Einwohner zur Anwendung kommen. Menschenrechtsgruppen und internationale Beobachter kritisieren, dass diese Regelung faktisch nur Palästinenser betrifft, da sie vorwiegend vor Militärgerichten stehen – während israelische Siedler in Zivilprozessen verhandelt werden.
Das Gesetzespaket würde zudem mehrere Prozess- und Verfahrensgarantien schwächen: So könnte die Todesstrafe ohne richterliche Ermessensentscheidungen, ohne effektive Berufungsrechte und mit schlankeren Mindestanforderungen an die Richterschaft verhängt werden. Auch eine geheime Durchführung der Vollstreckung binnen 90 Tagen ist geplant, was nach Ansicht internationaler Experten menschenrechtliche Standards verletzt.
Internationale Institutionen und Menschenrechtsorganisationen haben scharfe Kritik geäußert. Eine Gruppe von UN-Experten appellierte an Israel, den Entwurf zurückzuziehen und betonte, dass die Pflicht zur Verhängung der Todesstrafe gegen das Recht auf Leben verstoße und diskriminierend wirke. Zudem widerspreche der Gesetzentwurf Verpflichtungen Israels aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Normen des humanitären Völkerrechts.
Auch Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen sehen in dem Entwurf einen gefährlichen Rückschritt: Die geplante Gesetzgebung würde das Todesstrafenverbot, das Israel de facto seit Jahrzehnten praktiziert, untergraben und vor allem palästinensische Angeklagte treffen, während israelische Staatsbürger von dieser Praxis weitgehend ausgenommen wären.
Die Regierung und Befürworter des Gesetzentwurfs argumentieren hingegen mit dem Sicherheitsbedürfnis angesichts anhaltender Gewalt. Ein konkreter Zeitpunkt für eine endgültige Abstimmung im Parlament steht noch aus, doch der Vorschlag hat bereits die erste Lesung passiert und wird voraussichtlich weiter im zuständigen Ausschuss beraten.