Bern 27. Aug 2026

Staatsbürgerschaft entzogen

Das Bundesverwaltungsgericht in Bern.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft eines Anhängers der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) bestätigt. 

Der heute 36-jährige Mann war in Bosnien-Herzegowina geboren und im Jahr 2000 in der Schweiz eingebürgert worden. Lange lebte er in Yverdon-les-Bains im Kanton Waadt. Im Januar 2021 wurde der Mann von einem Schwurgericht in Paris zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte sich zum IS bekannt und Anschläge in Frankreich geplant, unter anderem in Nizza. Wenige Monate nach seiner Verurteilung entzog ihm das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Schweizer Staatsbürgerschaft. Zur Begründung führte die Behörde die schweren Verbrechen an, die er im Rahmen terroristischer Aktivitäten begangen habe. Dadurch habe er den Interessen der Schweiz geschadet und deren Ansehen beeinträchtigt. Gegen den Entscheid des SEM legte der Mann Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entzug nun in einem am Montag veröffentlichten Urteil bestätigt. Damit verliert der IS-Anhänger seine Schweizer Staatsangehörigkeit, sofern das Urteil rechtskräftig wird. Noch ist der Rechtsweg allerdings nicht ausgeschöpft: Der Entscheid kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Redaktion