Abweisung einer Klage im Zusammenhang mit Meinungsfreiheit.
Die Gesetzesvorlage «Educational equity: discrimination: antisemitism prevention» in Kalifornien unter dem Kürzel AB 715 sieht die Einrichtung eines staatlichen Amtes für Bürgerrechte und die Ernennung eines Koordinators für die Prävention von Antisemitismus vor, der vom Gouverneur ernannt und vom Senat des Bundesstaates bestätigt wird. Das Gesetz schreibt ausserdem vor, dass Lehrpläne «sachlich korrekt» und frei von «Propaganda, persönlicher Meinung, Voreingenommenheit oder Parteilichkeit» sein müssen.
AB 715 löst Widerstand bei dem Lehrerverband «California Teachers Association» aus und wurde vom «American-Arab Anti-Discrimination Committee» mit dem Argument angefochten, der «eigentliche Zweck des Gesetzes bestehe darin, Kritik an Israel und dem Zionismus mit Diskriminierung gleichzusetzen und dann eine neue Bürokratie einzusetzen, um diese Meinungsäusserungen zu bestrafen.» Damit werde Meinungsfreiheit im Unterricht über den israelisch-palästinensischen Konflikt blockiert.
Nun hat eine Bundesrichterin die Vorlage in Kraft treten lassen und die Klage des ADC abgewiesen. Richterin Noël Wise betont in ihrer Entscheidung, dass Lehrer im Unterricht nicht die gleichen Rechte auf freie Meinungsäusserung gemäss dem Ersten Verfassungszusatz geniessen, wie Privatpersonen.
AB 715 definiert Antisemitismus nicht, verweist aber auf die Nationale Strategie der Biden-Regierung zur Bekämpfung von Antisemitismus, die wiederum die Definition der International Holocaust Remembrance Association (IHRA) – welche die meisten Formen des Antizionismus als Antisemitismus einstuft – als «prominenteste» Definition hervorhebt. Das ADC erklärte dem «Forward», das Gesetz sei für Lehrer verwirrend. Denn es lege nahe, dass sie für antizionistische Äusserungen bestraft werden könnten. Dies ohne klare Festlegung wann Kritik an Israel die Grenze zum Antisemitismus überschreite.
Befürworter des Gesetzes hingegen betonen, es sei entscheidend für die Bekämpfung des zunehmenden Antisemitismus an kalifornischen Schulen. So erklärte das Jewish Public Affairs Committee of California, das Urteil sei «eine starke und klare Bestätigung dafür, dass der Schutz von Schülern vor Belästigung nicht nur rechtmässig, sondern unerlässlich ist.»
Das ADC will gegen das Urteil Berufung einlegen (Link).