Schweiz 06. Mai 2025

Nationalrat will Schweizer Jugendstrafrecht verschärfen

Nationalratspräsidentin Maja Riniker am Montag in Bern.

Bei schweren Verbrechen sollen künftig unbedingte Strafen gegen Jugendliche ausgesprochen werden können.

Mit 95 zu 94 Stimmen bei drei Enthaltungen und Stichentscheid von Präsidentin Maja Riniker (FDP/AG) hat der Nationalrat am Montag eine entsprechende Motion von Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) angenommen.
Die Zürcher SVP-Nationalrätin fordert auch, dass Jugendliche bei besonders schweren Straftaten nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden. Und der maximale Freiheitsentzug ab 16 Jahren soll laut Fehr Düsels Vorstoss von vier auf sechs Jahre und bei 15-Jährigen von einem auf zwei Jahre erhöht werden. Der Bundesrat solle die entsprechenden Gesetzesänderungen vorlegen.
Als Begründung gab Fehr Düsel an, immer öfter begingen Jugendliche in der Schweiz schwere Straftaten und offenbarten grosse kriminelle Energie. So etwa im März 2024, als ein 15-Jähriger, der sich zur Terrororganisation IS bekannte, in Zürich einen mit einem Messer lebensgefährlich verletzte.
Das Jugendstrafrecht sei nicht auf den Kopf zu stellen, sagte Fehr Düsel am Montag in der Sondersession des Nationalrats- Doch es brauche punktuelle Anpassungen bei schweren Straftaten. Entscheidend sei heute einfach das Alter - bis 18 Jahre - und nicht die Schwere der Tat oder die kriminelle Energie.
Noch ist allerdings Fehr Düsels Auftrag nicht beim Bundesrat: Der Vorstoss geht zuerst zur weiteren Beratung in die zuständige Kommission des Ständerats. Im Nationalrat stimmte Links-grün gegen die Motion. Angenommen wurde sie von der Rechten mit Stimmen aus der Mitte und der GLP.
Bundesrat Beat Jans beantragte dem Nationalrat Ablehnung des Vorstosses und sagte, solche Forderungen kämen immer wieder. Gerade auch im weltweiten Vergleich funktioniere das Schweizer Jugendstrafrecht gut und werde international beachtet. Es gebe keinen Grund, die «Schraube zu überdrehen», sagte der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).
Ziel des Schweizer Jugendstrafrechts sei es, Jugendliche von der Begehung von weiteren Straftaten abzuhalten. Leitprinzipien seien die Erziehung und der Schutz der Jugendlichen. Es gehe darum, sie wieder auf den richtigen Weg zu bringen.
Aus der Neurowissenschaft wisse man, dass die Entwicklung des Gehirns erst mit etwa 25 Jahren abgeschlossen sei. Ein schematisches Vorgehen, wie es Fehr verlange, sei nicht angebracht. Auch bestehe kein statistisch erkennbarer Zusammenhang zwischen Anzahl der Jugendstrafurteile und der Strafandrohung.
In der schriftlichen Antwort auf die Motion von Nina Fehr Düsel schrieb der Bundesrat aber auch, bereits heute könne gegen Jugendliche eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Dann nämlich, wenn eine Unterbringung nach Jugendstrafgesetz abgebrochen werden müsse, beispielsweise aufgrund einer «Massnahmenresistenz».
Jans wies auch darauf hin, dass der Bundesrat nach einem vom Ständerat überwiesenen Postulat derzeit die Wirksamkeit jugendstrafrechtlicher Sanktionen überprüft. Er lässt auch analysieren, ob es Gesetzesanpassungen braucht. Diesen Ergebnissen gelte es nicht vorzugreifen, erklärte der EJPD-Vorsteher.
Er wolle aber nicht verhehlen, dass ihn die grosse kriminelle Energie, welche gewisse jugendliche Straftäter an den Tag legten, beunruhige, sagte Jans weiter.
 

Redaktion