Ein grosser Teil der humanitären Hilfe, von der die Zivilbevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten abhängig ist, steht vor dem Aus.
37 internationale Hilfsorganisationen wurden von den israelischen Behörden aufgefordert, ihre Tätigkeit in den besetzten palästinensischen Gebieten bis Ende Februar einzustellen - als Folge geänderter israelischer Registrierungsvorschriften. Angesichts der drohenden Ausweisung haben 19 führende humanitäre Organisationen den beispiellosen Schritt unternommen, gemeinsam eine Petition beim Obersten Gericht Israels einzureichen. Damit wollen sie erreichen, dass die Ausweisungen ausgesetzt werden, bevor der Zivilbevölkerung, die auf ihre Hilfe angewiesen ist, irreparabler Schaden entsteht.
Am 30. Dezember 2025 wurden die betroffenen Organisationen offiziell darüber informiert, dass ihre israelischen Registrierungen am darauffolgenden Tag auslaufen würden und sie 60 Tage Zeit hätten, ihre Aktivitäten im Gazastreifen, im Westjordanland sowie in Ostjerusalem einzustellen. Im Mitteilungsschreiben hiess es, die Entscheidung könne nur dann aufgehoben werden, wenn die Organisationen das vollständige Registrierungsverfahren durchlaufen, was weder rechtlich noch ethisch möglich ist.
Die Durchsetzung der Ausweisung könnte bereits am 28. Februar 2026 beginnen. Die Folgen wären unmittelbar spürbar und beträfen nicht nur die einzelnen Organisationen, sondern das gesamte humanitäre System. Die Familien im Gazastreifen sind weiterhin auf externe Hilfe angewiesen, denn die Einreise von Hilfsgütern ist nach wie vor stark eingeschränkt, und die Angriffe auf dicht besiedelte Gebiete dauern an. Im Westjordanland, einschliesslich Ostjerusalem, treiben militärische Übergriffe, Zerstörungen, Vertreibungen, der Siedlungsausbau und die Gewalt durch Siedler:innen den humanitären Bedarf weiter in die Höhe.
Die Registrierung durch die Palästinensische Autonomiebehörde bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit internationaler NGOs in den palästinensischen Gebieten. Gemäss der Vierten Genfer Konvention ist eine Besatzungsmacht verpflichtet, die Hilfe für die Zivilbevölkerung unter ihrer Kontrolle zu erleichtern. Werden diese Hilfsleistungen von weitreichenden administrativen Forderungen abhängig gemacht - darunter die Übermittlung umfassender Personallisten - und gleichzeitig vage sowie politisch motivierte Verweigerungsgründe ins Feld geführt, drohen lebensrettende Leistungen wegzufallen und die Schutzpflicht gegenüber der Zivilbevölkerung unter Besatzung ausgehöhlt zu werden.
Die Forderung nach der Herausgabe personenbezogener Daten birgt akute Sicherheits- und Rechtsrisiken: Sie setzt nationale Mitarbeitende potenziellen Vergeltungsmassnahmen aus und untergräbt bestehende Datenschutz- und Vertraulichkeitsstandards. Insbesondere für europäische Organisationen würde die Einhaltung dieser Anforderungen zudem ernsthafte rechtliche und vertragliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus schafft ein solches Vorgehen einen Präzedenzfall, der prinzipientreues humanitäres Engagement in politisch aufgeladenen Kontexten künftig erheblich erschweren könnte.
Internationale NGOs haben praktische Alternativen vorgeschlagen. Dazu gehören ein unabhängiges Sanktionsscreening sowie von Geldgebern geprüfte Überprüfungssysteme, die sowohl Regelkonformität als auch den Schutz der Mitarbeitenden gewährleisten, ohne dass personenbezogene Daten offengelegt werden müssen. Eine substanzielle Antwort darauf steht bislang aus. Inzwischen hat die Vollstreckung in der Praxis bereits begonnen. So werden Lieferungen blockiert und ausländischen Mitarbeitenden werden Visa und Zugang verweigert.
Gemeinsam mit UN-Organisationen und palästinensischen Partnern unterstützen oder gewährleisten internationale NGOs mehr als die Hälfte der Nahrungsmittelhilfe im Gazastreifen, 60 Prozent des Betriebs der Feldhospitäler, fast drei Viertel aller Aktivitäten im Bereich Unterkunft und Grundgüter, die gesamte stationäre Behandlung von Kindern mit schwerer akuter Unterernährung sowie 30 Prozent der Notfallbildungsangebote. Zudem finanzieren sie mehr als die Hälfte der Minenräumung.
Mit der eingereichten Petition wird dringender einstweiliger Rechtsschutz beantragt: Die Organisationen verlangen, dass der Ablauf der Registrierungen ausgesetzt und die weitere Vollstreckung bis zu einer gerichtlichen Überprüfung gestoppt wird. Sie machen geltend, dass diese behördlichen Auflagen darauf abzielen, etablierte humanitäre Einsätze in einer Weise einzuschränken, die mit den Verpflichtungen einer Besatzungsmacht nach internationalem humanitärem Recht unvereinbar ist.
Die Regierungen sind dringend gefordert zu handeln, um die Umsetzung dieser Verfügungen zu verhindern und sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe prinzipientreu, unabhängig und ungehindert bleibt. Wenn diese Verfügungen in Kraft treten, kommt die Hilfe nicht deshalb zum Erliegen, weil der Bedarf gesunken wäre, sondern weil sie als optional definiert, an Bedingungen geknüpft oder politisiert wurde. In einem Moment, in dem die Zivilbevölkerung zum Überleben auf Hilfe angewiesen ist, hätte dies unmittelbare und unumkehrbare Folgen für die betroffenen Menschen.