USA – Justiz 29. Jun 2026

Weitere Wendungen in den Verfahren gegen Harvey Weinstein

Harvey Weinstein vor einem Gericht in Los Angeles im Jahr 2022.

Entscheide bei Prozessen in Kalifornien und New York City.  

Die seit 2020 vor Gerichten an beiden Küsten laufenden Missbrauchs-Verfahren gegen Harvey Weinstein nehmen weitere Wendungen. Bereits am Freitag hat ein föderales Berufungsgericht in Kalifornien den Antrag des Filmproduzenten abgelehnt, sein im Jahr 2022 in Los Angeles ergangenes Urteil wegen Vergewaltigung aufzuheben. Gleichzeitig entschied die Kammer, dass das erstinstanzliche Gericht das Strafmass für Weinstein neu festlegen muss. Denn das zugrunde liegende Urteil habe teilweise auf Zeugenaussagen beruht, die nicht mehr haltbar seien.

Die Entscheidung wurde einstimmig von einem aus drei Richtern bestehenden Senat des Berufungsgerichts getroffen und erging einen Tag, nachdem ein Richter in New York auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigungsklage gegen Weinstein fallen gelassen hatte. Bereits im Mai hatten sich Geschworene nicht darauf einigen können, ob Weinstein im Jahr 2013 eine angehende Schauspielerin in einem Hotelzimmer vergewaltigt hatte.

Weinsteins Anwältin Jennifer Bonjean will weiter gegen das kalifornische Urteil vorgehen, da «wesentliche Rechtsfragen einer weiteren Prüfung bedürfen». Dabei steht die Bewertung der Aussagen von Zeuginnen zur Debatte. Der 74-jährige Weinstein musste sich mehreren Prozessen in New York und Kalifornien stellen, nachdem zahlreiche Frauen behauptet hatten, er habe seine Position als einflussreicher Hollywood-Produzent zu sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen. Die Vorwürfe bezogen sich auf die Jahre 2005-16.

Weinstein sitzt derweil weiterhin im Gefängnis auf Rikers Island in New York. Er leidet seit längerer Zeit an gravierenden Gesundheitsproblemen. Unklar bleibt, ob Weinstein nach Kalifornien überstellt wird.

Die kalifornische Entscheidung betrifft ein Verfahren vor dem Superior Court von Los Angeles aus dem Januar 2020. Dabei ging es unter anderem um den Vorwurf, Weinstein habe im Februar 2013 in einem Hotelzimmer eine namentlich nicht bekannte Frau vergewaltigt. Im Dezember 2022 wurde er wegen Vergewaltigung unter Anwendung von Gewalt und anderer Sexualdelikte schuldig gesprochen, in vier weiteren Anklagepunkten jedoch freigesprochen. Bei der Urteilsverkündung argumentierte Weinstein, die Beweislage sei nicht stichhaltig und rechtfertige keine lange Haftstrafe. Er bat den Richter um Milde, wurde aber zu 16 Jahren Haft verurteilt.

Weinstein legte im vergangenen Jahr Berufung gegen das kalifornische Urteil ein und machte geltend, er habe kein faires Verfahren erhalten. In der für den Berufungssenat verfassten Stellungnahme wies Richterin Michelle C. Kim dieses Vorbringen zurück und bestätigte den Schuldspruch (Link).

Andreas Mink