Schweiz 06. Mai 2025

Beschuldigter schwänzt erneut Prozess in Zürich

Das Bezirksgericht Zürich.

Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag den Prozess gegen einen 49-jährigen Mann zum zweiten Mal wegen Abwesenheit nicht durchführen können.

Der Beschuldigte soll laut Staatsanwaltschaft an einer antiisraelischen Aktion vor dem Kunsthaus Zürich teilgenommen haben. Weil der 49-jährige Mann aus Irland ohne Wohnsitz in der Schweiz zum zweiten Mal nicht zur Verhandlung erschien, wird das Gericht nun voraussichtlich ein Urteil in Abwesenheit des Beschuldigten fällen.
Der Mann wollte sich vor Gericht gegen einen Strafbefehl wehren. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 42 Tagen verurteilt.
Bei der Aktion vom 25. November goss eine Person vor dem Kunsthaus Zürich rote Farbe auf den Boden und über sich. Eine weitere Person legte Flyer auf, die den israelischen Ministerpräsidenten als «Faschisten» bezeichneten.
Im Kunsthaus fand zu diesem Zeitpunkt eine Veranstaltung zugunsten des Israel Museums in Jerusalem statt. Unter anderem trat die israelische ESC-Teilnehmerin Eden Golan auf. Personen wurden nicht verletzt, die Veranstaltung wurde nicht gestört.
Der Beschuldigte filmte die Aktion, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Er muss sich wegen der Teilnahme an der Aktion wegen Sachbeschädigung verantworten.
Die beantragte, eher harte Strafe von 42 Tagen Freiheitsstrafe ist auf sein Vorleben zurückzuführen. Der Mann hat zwei Vorstrafen, kein ausreichendes Einkommen und keinen Wohnsitz in der Schweiz. Da ihn Geldstrafen nicht beeindruckt hätten, beantragte die Staatsanwaltschaft die Freiheitsstrafe. Zwei Tage hat der 49-Jährige bereits im Gefängnis verbracht. Bei der Aktion entstand ein Sachschaden von 2500 Franken. Gegen die beiden anderen Beteiligten laufen separate Verfahren.
 

Redaktion