Internationaler Gerichtshof 24. Mär 2026

Berlin wechselt den Kurs

Ein Blick in den Gerichtssaal an dem Tag im Jahr 2024, an dem der Internationale Gerichtshof über einen Antrag Nicaraguas bezüglich Deutschland entscheiden sollte. 

Deutschland hat die Unterstützung für Israel bei der Völkermord-Klage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) zurückgezogen.  

Bereits in der vergangenen Woche hat ein Sprecher des Auswärtigen Amtes Medien mitgeteilt, Deutschland werde künftig nicht mehr beim Internationalen Gerichtshof (IGH) zugunsten Israels intervenieren. Südafrika hatte im Dezember 2023 vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen eine Völkermord-Klage gegen Israel eingereicht.

Die Bundesregierung hatte die südafrikanischen Vorwürfe im Januar 2024 als «haltlos» zurückgewiesen und die Klage als «politische Instrumentalisierung der Völkermordkonvention von 1948» kritisiert. Berlin hat seinerzeit eine schriftliche Intervention zugunsten Israels beim IGH angekündigt.

Vorige Woche lief die entsprechende Frist ab und Deutschland hat doch nicht in das Verfahren eingeschaltet. Als Begründung hiess es, man könne nicht intervenieren, ohne den eigenen Fall vor dem IGH zu gefährden. Denn später im Jahr 2024 hatte Nicaragua Deutschland einen Verstoss gegen das Völkerrecht durch die Unterstützung Israels im Gaza-Krieg vorgeworfen. Laut einem Sprecher des Auswärtigen Amtes sei Deutschland «nun selbst Partei in einem streitigen Verfahren vor dem IGH» und habe daher «entschieden, von dieser Option keinen Gebrauch zu machen».

Der IGH lehnte zwar Nicaraguas Antrag auf einstweilige Verfügungen gegen Berlin wie einen Lieferstop für Waffen an Israel und die Wiederaufnahme der Finanzierung der UNRWA ab, liess das Verfahren Nicaraguas jedoch weiterlaufen.

Deutschland hatte sich zunächst anderen Staaten angeschlossen und Zahlungen an die UNRWA aufgrund Behauptungen Israels eingestellt, wonach Hunderte palästinensischer Mitarbeiter Mitglieder der Hamas und anderer Terror-Organisationen seien. Nachdem eine unabhängige Überprüfung keine hinreichenden Belege für die israelischen Vorwürfe erbrachte, nahm Deutschland die Finanzierung jedoch wieder auf.

Israel reichte in der vergangenen Woche eine (nicht-öffentliche) Erwiderung auf die Vorwürfe Südafrikas ein und argumentiert laut JTA, dem IGH fehle in diesem Fall die Zuständigkeit und daher müsse die Klage abgewiesen werden (Link).
 

Andreas Mink