Bern 08. Feb 2026

Bereits im Mai Anzeige gegen Bundesräte

Am Internationalen Strafgerichtshof ist eine Anzeige gegen Bundesrat Cassis eingegangen wegen des Gaza-Kriegs.

Bereits im letzten Frühling sind mehrere Mitglieder des Bundesrats, unter anderen Aussenminister Ignazio Cassis, wegen Beihilfe zu Verbrechen Israels im palästinensischen Gaza angezeigt worden. Die Bundesanwaltschaft nahm die Anzeigen nicht anhand.  

Die Bundesanwaltschaft bestätigte einen entsprechende Meldung des italienischsprachigen Schweizer Radios und Fernsehens RSI vom Donnerstag. Nach dieser ersten Anzeige im vergangenen Jahr haben 25 Schweizer Anwälte am Dienstag erneut Klage gegen Cassis eingereicht, dieses Mal vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH).

Einer der klagenden Anwälte, Christophe Schaffter, wusste gemäss dem Sprecher der Bundesanwaltschaft, dass der erste Fall abgeschlossen war. Auf Anfrage von RSI hatte Schaffter angegeben, nichts von dem abgeschlossenen Fall gewusst zu haben.

Laut dem Sprecher der Bundesanwaltschaft besteht in solchen Fällen keine Verpflichtung, die Einzelheiten der Einstellung mitzuteilen. Ausserdem sei eine Berufung nicht möglich, da der klagende Anwalt dazu nicht berechtigt sei, weil er weder Geschädigter noch Zivilpartei ist.

Laut RSI waren fünf Personen von der Klage betroffen: die Bundesräte Ignazio Cassis, Karin Keller-Sutter, Guy Parmelin und Martin Pfister sowie die ehemalige Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Viola Amherd.

Internationaler Strafgerichtshof aufgerufen
An einer Medienkonferenz am Dienstag in Bern hatten die Anwälte erklärt, dass es angesichts der Untätigkeit der Schweizer Justiz notwendig sei, an den Internationalen Strafgerichtshof zu gelangen, um eine Untersuchung gegen den Vorsitzenden des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten einzuleiten. Ihrer Meinung nach hat die Schweiz gegen die Genfer Konventionen verstossen und das humanitäre Völkerrecht nicht eingehalten.

Den 25 Anwälten zufolge hätte Cassis alle ihm zur Verfügung stehenden Massnahmen ergreifen müssen, um Israel daran zu hindern, diese Verbrechen zu begehen, oder zumindest diese in keiner Weise zu begünstigen, was er jedoch nicht getan habe.

Darüber hinaus hätte der Tessiner Bundesrat alle Handelsbeziehungen mit Israel abbrechen, die Finanzierung der Uno-Agentur für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) fortsetzen, den Export von Waffen und Gütern mit zivilem und militärischem Verwendungszweck vollständig verbieten und seinen diplomatischen, moralischen und wirtschaftlichen Einfluss geltend machen müssen, um den «Völkermord» zu verhindern.

Strafbestände nicht erfüllt
Die Bundesanwaltschaft argumentiert in Bezug auf die Anzeige vom Sommer in ihrer Nichtanhandnahmeverfügung, die Keystone-SDA vorliegt, dass es bei Völkerrechtsverbrechen um Tätigkeitsdelikte gehe. Diese könnten nur dann durch Unterlassung begangen werden, wenn die Beschuldigten gemäss Strafgesetzbuch verpflichtet gewesen wären, die angezeigten Verbrechen zu verhindern. Dies sei bei der Anzeige nicht der Fall.

Die Schweiz habe keine rechtliche Verpflichtung, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verhindern, heisst es in der Verfügung weiter. Zumal sei nicht ersichtlich, wie sie dies konkret bewerkstelligen sollte. Die fraglichen Strafbestände seien eindeutig nicht erfüllt.
 

Redaktion