Jerusalem 16. Jul 2026

Angriff auf die Gewaltentrennung

Die israelische Knesset debattierte am Mittwoch über den Gesetzentwurf zur Schwächung der Rolle der Generalstaatsanwältin.  

Knesset beschneidet Macht der Generalstaatsanwältin.

Das israelische Parlament hat ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das die Befugnisse der Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara deutlich einschränkt. Die Knesset billigte die Vorlage in dritter und letzter Lesung mit 65 zu 51 Stimmen. Nach Angaben der Regierungskoalition soll das Gesetz das Verhältnis zwischen Regierung und Rechtsberatung neu ordnen. Kritiker sehen darin hingegen eine Schwächung der rechtsstaatlichen Kontrolle der Exekutive.

Die Generalstaatsanwältin prüft unter anderem, ob Entscheidungen der Regierung mit geltendem Recht vereinbar sind. Künftig sind ihre Rechtsgutachten für die Regierung nicht mehr verbindlich. Zudem verliert sie ihre bisherige ausschliessliche Zuständigkeit, den Staat vor Gericht zu vertreten. Gleichzeitig erhält die Regierung mehr Einfluss auf das Verfahren zur Ernennung und Abberufung des Amtes.

Kritiker sehen dadurch grundlegende demokratische Prinzipien gefährdet. Israel verfügt weder über eine zweite Parlamentskammer noch über eine formelle Verfassung. Die Unabhängigkeit der Justiz gilt deshalb als zentrale rechtsstaatliche Kontrolle der Regierung. Die Generalstaatsanwältin zählt zu den wichtigsten Kontrollinstanzen der Exekutive und geriet mit der rechtsreligiösen Regierung von Ministerpräsident Binyamin Netanyahu wiederholt in Konflikt, weil sie Regierungsentscheide als rechtswidrig oder rechtlich problematisch einstufte.

Regierungschef Netanyahu sowie Justizminister Yariv Levin und Verfassungsausschusspräsident Simcha Rothman werfen Baharav-Miara seit Langem vor, sie verfüge über zu weitreichende Befugnisse und greife ohne demokratische Legitimation in politische Entscheidungen ein. Sie bezeichnen das Gesetz als notwendige Korrektur des Machtgleichgewichts zwischen Regierung und Justiz.

Die Opposition wertet die Reform dagegen als weiteren Schritt zur Schwächung der Gewaltenteilung. Auch das Israel Democracy Institute warnte, das Gesetz entziehe der Generalstaatsanwältin zentrale Instrumente zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit. Unmittelbar nach der Verabschiedung reichten mehrere Organisationen und Oppositionspolitiker Beschwerden beim Obersten Gericht ein, das die Neuregelung für verfassungswidrig erklären soll.

Vor knapp einem Jahr hatte die Regierung bereits für die Absetzung Baharav-Miaras gestimmt. Das Oberste Gericht hob diesen Beschluss jedoch wieder auf. Das nun verabschiedete Gesetz soll erst am 1. Januar 2027 – nach den Parlamentswahlen vom 27. Oktober – in Kraft treten. Die Regierung plant, bis zur Auflösung der Knesset Ende dieser Woche weitere umstrittene Gesetzesvorlagen zu verabschieden.

Redaktion