Ein geplantes Gesetz in Israel bringt die Todesstrafe zurück auf die politische Agenda und wirft so Grundfragen zu Recht, Gleichheit und jüdischen Werten auf – kommende Woche soll es in der Knesset verhandelt werden.
Nächste Woche wird im Schatten des Krieges über ein Gesetz zur Einführung der Todesstrafe in das israelische Zivil- und Militärstrafrecht in der Knesset abgestimmt. Das von der Netanyahu-Regierung erarbeitete Gesetz sieht im Wesentlichen die Einführung der Todesstrafe als die gewöhnliche Strafmassnahme für palästinensische Täter vor, die Israelis aus terroristischen Motiven getötet haben. Umgekehrt gilt dies aber nicht: Ist der Täter Israeli und das Opfer Palästinenser, wird die Todesstrafe nicht angeordnet. «Ein Terrorist, der wegen Mordes aus rassistischen Motiven oder aus Feindseligkeit gegenüber der Öffentlichkeit verurteilt wird, und zwar unter Umständen, in denen die Tat mit dem Ziel begangen wurde, dem Staat Israel und dem jüdischen Volk in seinem Land zu schaden, wird zwingend zum Tode verurteilt», lautet es im Vernehmlassungsverfahren. Das Gesetz befindet sich am Endspurt des Gesetzgebungsverfahrens. Die rechtsextreme Regierungspartei Otzma Jehudit versucht, das Gesetz vor dem Ende der Wintersession der Knesset zur Abstimmung zu bringen, auch wenn sich Israel in einem Krieg befindet.
Debbie Gild-Hayo ist eine Rechtsanwältin bei der Vereinigung für Bürgerrechte in Israel. Sie zeigt sich zutiefst besorgt: «Die Todesstrafe gilt als Verletzung der grundlegendsten Menschenrechte. Aus strafrechtlicher Sicht ist diese Strafe höchst problematisch, da sie unwiderruflich ist und Probleme im Strafverfahren mit sich bringt. Weltweit, insbesondere in den USA, sieht man, wie viele zum Tode verurteilte Beschuldigte tatsächlich unschuldig sind. Unser Widerstand als Menschenrechtsorganisationen ist daher von grundsätzlicher Natur.»
Die Todesstrafe im israelischen Rechtssystem
Die Todesstrafe existiert formell im israelischen Strafrecht, wird aber praktisch nicht angewendet. Mit der Todesstrafe werden, nach dem Gesetz zur Strafverfolgung von Nazis und ihren Helfern, der Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen während der Nazi-Zeit bestraft. Auch das Gesetz zur Genozidprävention sieht die Todesstrafe für die Teilnahme an einem Genozid vor. Für einige schwere Sicherheitsdelikte wie Hochverrat und Hilfeleistung an den Feind in Kriegszeiten ist die Todesstrafe ebenfalls vorgesehen. In ihrer langjährigen und ständigen Praxis sieht die israelische Staatsanwaltschaft davon allerdings ab, die Todesstrafe zu beantragen.
In der israelischen Geschichte kam es deshalb bisher nur zweimal zum Vollzug einer Todesstrafe. 1948 wurde der Soldat Meir Tobianski in Kriegszeit vor einem Militärgericht zum Tode verurteilt und erschossen, angeblich wegen Übergabe von Informationen an das jordanische Militär. Ein Jahr nach seinem Tod wurde allerdings seine Unschuld bewiesen und er wurde symbolisch freigesprochen. 1962 wurde der Nazi-Funktionär Adolf Eichmann wegen seiner Verbrechen in einem historisch wichtigen Prozess zum Tode verurteilt und hingerichtet. Später kam es im Fall Demjanjuk zunächst zu einer weiteren Anordnung der Todesstrafe. Dort wurde Ivan Demjanjuk – angeblich ein ukrainischer SS-Soldat im Vernichtungslager Treblinka – erstinstanzlich zum Tode verurteilt. Im Laufe des Prozesses entstanden allerdings Zweifel an der Identität des Täters. Aufgrund dieses begründeten Zweifels sprach schliesslich das Oberste Gericht Israels Demjanjuk frei.
Warum der Staat nicht töten darf
In der Schweiz ist die Todesstrafe nach der Bundesverfassung absolut verboten. Die Europäische Menschenrechtskonvention, die in der Schweiz als zwingendes Völkerrecht gilt, verbietet ebenfalls die Todesstrafe. Damit bildet das Verbot der Todesstrafe den Kerngehalt des Grundrechts auf Leben, in den unter keinen Umständen eingegriffen werden darf. Nach Markus Schefer, Professor für Staats- und Verfassungsrecht an der Universität Basel, hat sich im europäischen Kontext die Einsicht entwickelt, dass die Tötung eines Menschen nie das Ziel staatlichen Handelns sein darf. «Es gibt jenseits des Menschen keinen Grund, der die Existenz des Staates rechtfertigt. Die Todesstrafe ist deshalb mit diesem Zweck des Staates nicht vereinbar. Es ist jenseits dessen, was der Staat tun darf.»
Gegen die Todesstrafe sprechen laut Schefer auch strafprozessuale Gründe. «Man kann die Todesstrafe nicht rückgängig machen im Fall einer zu Unrecht erfolgten Verurteilung.» Die Todesstrafe führt nach Schefer zudem zu einem Paradox: Man muss einerseits im Strafprozess umfassende Rechtsmittelmöglichkeiten vorsehen, um die Wahrscheinlichkeit eines Fehlurteils zu minimieren. Dies kann aber zu langen Verfahrensdauern führen. Anderseits kann ein langer Aufenthalt in der Todeszelle während des Strafverfahrens für den Beschuldigten unmenschlich und erniedrigend sein.
Völkerrechtlich ist die Todesstrafe nach der heutigen Fassung der Europäischen Menschenrechtskonvention verboten, welche die Schweiz unterzeichnet und ratifiziert hat. Für Staaten, die keine Vertragsparteien sind, gilt hingegen kein Verbot der Todesstrafe. «Es gibt etliche Staaten weltweit, die die Todesstrafe anwenden, wie die USA, China, Russland und die Golfstaaten», erklärt Ronen Steinke, Jurist und Autor der «Süddeutschen Zeitung». Dennoch ist die Todesstrafe problematisch: «Die Todesstrafe ist Barbarei. Der Staat beantwortet damit Mord mit Mord. Sie kann nicht rückgängig gemacht werden. In einer liberalen Gesellschaft verabschiedet man sich deshalb von der Todesstrafe. Die Staaten, die die Todesstrafe anwenden, sind Diktaturen. Israel muss sich nun überlegen, ob es Teil dieser Gesellschaft sein will.»
Leben wegnehmen darf nur Gott
Yakir Renbaum arbeitet heute bei der Organisation Rabbis for Human Rights, die sich für Menschenrechte im Bild der jüdischen Tradition einsetzt. Renbaum ist in einer Siedlung in der Westbank aufgewachsen und kommt aus einer religiösen Familie. Für ihn und seine Organisation ist die Todesstrafe mit der jüdischen Tradition und jüdischen Werten schlicht nicht vereinbar.
«Allgemein gilt im Judentum die Auffassung, dass der Mensch nach dem Ebenbild Gottes geschaffen wurde. Die Befugnis, einen Menschen zu töten, liegt somit nicht beim Menschen, sondern bei Gott. In der Vergangenheit gab es im Judentum zwar die Möglichkeit, Menschen zur Todesstrafe durch den ‹Sanhedrin› (‹oberstes Gericht›) zu verurteilen, doch schon damals war die vorherrschende Haltung, dass davon nur in äusserst seltenen Fällen Gebrauch gemacht werden sollte. Als Faustregel galt: Ein Gericht, das in sieben Jahren einen Menschen hinrichtet, ist ein mörderisches Gericht», erklärt Renbaum. Ohne einen Tempel und einen Sanhedrin seien die Voraussetzungen für die Anwendung der Todesstrafe nach jüdischem Recht nicht gegeben.
Es gibt Renbaum zufolge ohnehin keine Rechtfertigung für die Diskriminierung, die dieser Gesetzgebung zugrunde liegt, selbst wenn man grundsätzlich für die Anwendung der Todesstrafe wäre. So oder so gibt es im Judentum keinen Ansatz, der nach Nationalität oder ethnischer Zugehörigkeit unterscheidet. Man kann darüber diskutieren, ob die Todesstrafe legitim ist oder nicht, aber es gibt keine Rechtfertigung für Diskriminierung. Wenn alle Menschen nach dem Ebenbild Gottes geschaffen wurden, bedeutet das, so wie ich es verstehe, dass alle Menschen gleich sind.»
Dilemma für Schweizer Juden
Die schweizerische jüdische Gemeinschaft unterstützt überwiegend eine liberal-demokratische Ordnung, in der Menschenrechte geschützt sind. Gleichzeitig bleibt die Solidarität mit Israel ein Bestandteil der jüdischen Identität in der Diaspora. Nun stehen auch Schweizer Juden vor einem Dilemma: Wie kann man in der Schweiz das Verbot der Todesstrafe für wichtig halten und gleichzeitig die Einführung der Todesstrafe in Israel verharmlosen?
Für die Politikwissenschaftlerin und Vorstandsmitglied des Vereins Gescher, Dana Landau, ist es nicht möglich: «Menschenrechte sind universell und sollen für alle gelten. Ich mache mir grosse Sorgen, dass diese in Israel gerade angegriffen werden. Es ist ein extremer Schritt, weil sich Israel damit in die Gesellschaft autoritärer Regime begibt.» Für Landau ist das Bekenntnis zu Menschenrechten auch auf jüdische Werte zurückzuführen: «Die Menschenrechte sind eine Errungenschaft, die nach der Schoah entstanden ist. In meinem Verständnis von Judentum gibt es auch die Vorstellung von Gerechtigkeit, Gleichbehandlung und Menschenwürde. Diese Werte schützen jüdisches Leben in Europa.»
Laut Landau ist dieses Spannungsverhältnis um die Solidarität mit Israel nichts Neues. «Es hat nicht gestern begonnen. Viele Jüdinnen und Juden können sich mit der Tendenz der israelischen Politik nicht mehr identifizieren.» Landau zeigt sich aber gleichzeitig optimistisch: «Es ist wichtig, dass die jüdische Diaspora ein klares Zeichen setzt. Man kann einerseits von Entfremdung in dieser Beziehung reden. Andererseits gibt es gleichzeitig grosses Engagement gegen diese Entwicklungen und für die Rechtsstaatlichkeit Israels.»
Nach Jaron Bernstein, Co-Präsident des New Israel Fund Schweiz, geht dieses Gesetz selbst gegen die jüdisch-israelische Tradition. «In Israel wurde die Todesstrafe praktisch abgeschafft. Dieses Gesetz wird nun von den politischen Erben der Kach-Partei erarbeitet, die damals von der Knesset verboten wurde, und wächst somit auf dem gleichen Boden wie der Kahanismus.»
Normalerweise gilt die Solidarität traditioneller jüdischer Organisationen mit Israel fast uneingeschränkt. Das Todesstrafegesetz bringt sie jedoch an ihre Grenze. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) kritisiert das Gesetz. SIG-Präsident Ralph Friedländer spricht von einem zunehmenden Spannungsverhältnis. «Die jüdischen Gemeinschaften in der Diaspora stehen traditionell in enger Verbundenheit mit Israel», erklärt Friedländer. «Gleichzeitig verfolgen viele Schweizer Jüdinnen und Juden die Entwicklungen in Israel mit grossem Interesse und auch mit Sorge, wenn sie grundlegende demokratische oder rechtliche Prinzipien betreffen.» Zudem spricht Friedländer von Auswirkungen auf Jüdinnen und Juden auch ausserhalb Israels. «Wenn der Eindruck entsteht, dass rechtsstaatliche Standards oder Minderheitenrechte geschwächt werden, kann dies tatsächlich Auswirkungen auf die Situation von Juden in der Diaspora haben. Deshalb ist es im Interesse Israels wie auch der jüdischen Gemeinschaften weltweit, dass der Staat seine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen stärkt und schützt.»
Merkmal eines Apartheidsystems?
Im von Israel besetzten Westjordanland bestehen noch heute zwei unterschiedliche Rechtsordnungen: Während Palästinenser dem israelischen Militärstrafrecht unterliegen, gilt für israelische Siedler weiterhin das israelische Zivilstrafrecht. Damit gelten auf dem gleichen Gebiet zwei unterschiedliche Rechtsordnungen, je nach ethnischer Zugehörigkeit. Diese Rechtslage steht im Kern des Arguments, wonach Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten ein Apartheidsystem betreibe. Hinter diesem Vorwurf stehen zahlreiche internationale und israelische Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International und Btselem. Es stellt sich daher die Frage: Bekräftigt ein Gesetz, welches die Todesstrafe ausschliesslich für palästinensische Täter vorsieht, den Apartheid-Vorwurf?
Steinke zeigt sich gegenüber dem Apartheid-Vorwurf zunächst zurückhaltend: «Ich werde das Wort Apartheid nicht verwenden, sondern das Wort Rassismus. Wenn ein Gesetz unterschiedliche Rechtsfolgen je nach ethnischer Zugehörigkeit vorsieht, ist das klarer Rassismus. Der Begriff der Apartheid ist ein schwieriger Begriff und die Definition ist nicht so klar. Präzise und sachlich ist deshalb zutreffender zu sagen, dass es sich um klare rassistische Gesetzgebung handelt.»
Obwohl Friedländer nicht von Apartheid spricht, hält er es für möglich, dass die Einführung der Todesstrafe diesen Vorwurf befestigen kann. «Der SIG übernimmt den Apartheid-Vorwurf nicht. Aber ein Gesetz, das bei schwersten Straftaten ausdrücklich nach Herkunft unterscheidet, würde den Vorwurf ungleicher Rechtsanwendung aus dieser Ecke weiter verstärken. Wenn strafrechtliche Bestimmungen an die Identität von Täter oder Opfer geknüpft würden, könnte dies Zweifel an diesem Prinzip wecken. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Israel seine rechtsstaatlichen Grundsätze wahrt und seine Institutionen stark bleiben.»
Gild-Hayo hingegen schreckt vom Apartheid-Begriff nicht zurück. «Dieses Gesetz gilt nur für Palästinenser. Der Teil, der sich mit dem Militärgericht befasst, vor dem nur Palästinenser verurteilt werden, sieht eine obligatorische Todesstrafe vor. Im israelischen Zivilstrafrecht wird nach der Revision die Todesstrafe verhängt, wenn das Ziel eines Mordes darin besteht, «die Existenz des Staates Israel zu schädigen». In beiden Fällen richtet sich das Gesetz ausschliesslich gegen Palästinenser. Von israelischen Juden ausgeübte terroristische Straftaten gegen Palästinenser fallen somit nicht unter dieses Gesetz. Daher untermauert das Gesetz die Behauptung, dass Israel in den besetzten Gebieten ein Apartheidregime ausübt, sogar im israelischen Zivilstrafrecht.»
Widerstand aus der Zivilgesellschaft
Inzwischen versucht die israelische Zivilgesellschaft, sich gegen dieses Gesetz zu wehren. Gild-Hayo setzt sich momentan in den Kommissionen in der Knesset gegen das Gesetz ein. Ihrer Einschätzung zufolge wird dieses Gesetz in der Knesset angenommen werden. Während alle Regierungsparteien das Gesetz klar unterstützen, zeigen die Oppositionsparteien keine klare Haltung dagegen. «Die israelische Mitte bewegt sich immer mehr nach rechts. Auch wenn die Mitte-Parteien diesem Gesetz nicht zustimmen, sprechen sie sich öffentlich nicht laut dagegen aus. Und natürlich hat das seinen Preis: Auch das trägt dazu bei, dass die gesamte Öffentlichkeit nach rechts rückt, und natürlich normalisiert es Menschenrechtsverletzungen.» Die Demokraten – die Nachfolgerpartei der Linkspartei Meretz – ist die einzige Partei, die das Gesetz grundlegend ablehnt. Damit geniesst das Gesetz eine stabile Mehrheit in der Knesset. «Selbst wenn die Ultraorthodoxen die Abstimmung boykottieren würden, könnte dies mit einigen Stimmen aus den Oppositionsparteien ausgeglichen werden.» Wird das Gesetz angenommen, wird Gild-Hayos Organisation eine Beschwerde dagegen beim israelischen Obersten Gericht einreichen.
Trotzdem gibt die israelische Zivilgesellschaft nicht auf. Zazim, eine israelische Grassroots-Bewegung, die sich für Demokratie und Gleichberechtigung in der israelischen Gesellschaft einsetzt, hat eine Kampagne gegen das Gesetz lanciert. «Wir haben eine Kampagne zu einem Thema gestartet, das nicht einfach ist. Auch nach dem grossem Leid nach dem 7. Oktober 2023 sehen wir, dass es Interesse daran gibt. Über 6000 Menschen haben bereits unterschrieben», erzählt Sarit Larry, die bei Zazim für die Kampagne zuständig ist. «Wir spüren, dass sich etwas bewegt. Man darf sich nicht täuschen lassen, denn das Ziel ist dasselbe: Das Gesetz soll nur für Palästinenser gelten und jüdischen Terror davon ausnehmen. Es ist eine Todesstrafe, die Blut von Blut trennt in einer Gesellschaft, die ohnehin schon durch die extremste Regierung seit Gründung des Staates gespalten ist. Es ist eine politische Todesstrafe.»
Larry zeigt sich aber auch optimistisch: «Ich bin froh, dass die Presse darüber berichtet und dass es Widerstand gibt. Ich bin froh, dass die Opposition aufgewacht ist. Ich bin froh, dass Menschen in dieser beängstigenden Zeit mit ihrem Namen die Petition unterschrieben haben. Das ist Mut. Ich bin froh, dass es Menschen hier gibt, die weiterkämpfen. Diese Realität ist von Menschen geschaffen, und Menschen können sie auch verändern.»