Ein norwegisches Gericht hat entschieden, dass die Ausladung der israelischen Choreografin und Tänzerin Ori Lenkinski vom Bergen Fringe Festival eine rechtswidrige Diskriminierung darstellt. Das Gleichstellungs- und Antidiskriminierungstribunal befand, das Festival habe gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Herkunft verstossen. Lenkinski war 2024 eingeladen worden, am Festival ihr Stück «Carriage» zu präsentieren. Wenige Monate vor Beginn erhielt sie jedoch eine Absage. Die Festivalleitung erklärte in einer E-Mail, man habe ihre Einladung zurückgezogen, nachdem man ihren «Wohnort» entdeckt habe. Gleichzeitig begründete das Festival den Entscheid mit einem Boykott israelischer Künstlerinnen und Künstler im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg. Lenkinski widersprach der Darstellung und betonte, ihr Stück handle von Universalismus und habe keinerlei politische Botschaft. Zudem habe sie keine direkte Finanzierung durch die israelische Botschaft erhalten. Dennoch hielt das Festival an seiner Entscheidung fest. Daraufhin reichte die Künstlerin Beschwerde beim norwegischen Antidiskriminierungstribunal ein. Das Gericht kam nun zum Schluss, dass sich die Absage klar auf Lenkinskis nationale Herkunft bezogen habe. Eine finanzielle Entschädigung wurde allerdings nicht zugesprochen, da laut Tribunal keine ausreichenden Nachweise für wirtschaftliche Schäden vorlagen. Lenkinski erklärte, sie teile nicht alle politischen Entwicklungen in Israel, halte den Schritt des Festivals jedoch dennoch für falsch. «Wenn ich die Möglichkeit habe, mich gegen Diskriminierung zu wehren, muss ich sie nutzen», sagte sie.
Ori Lenkinski
21. Mai 2026
Urteil
Emily Langloh