international 14. Aug 2026

Recht auf Asyl?

Das Netzwerk Mesarvot verteilt Broschüren mit der Aufschrift «Hiermit weigern wir uns», um junge Israelis über die Wehrdienstverweigerung aufzuklären.

Israelische Kriegsdienstverweigerer und -verweigerinnen erhalten in Australien erstmals Asyl – ein Entscheid, der auch für die Schweiz relevant werden könnte.

In Australien hat 2025 eine israelische Familie Asyl beantragt. Begründet wurde das Gesuch mit der bevorstehenden Verfolgung der Kinder der Familie, die aufgrund ihres Gewissens ihrer Wehrpflicht im israelischen Militär nicht nachkommen wollen. Nun hat das australische Administrative Review Tribunal dem Antrag stattgegeben, wie in der britischen Zeitung «Guardian» berichtet wurde. Das ist der erste Asylentscheid weltweit, der israelischen Verweigernden Schutz gewährt.

In Israel in Gefahr
Die Familie – ein Vater, eine Mutter und ihre drei Kinder – soll laut dem Entscheid seit 2016 in Australien leben und bis zuletzt über eine gültige Arbeitsbewilligung verfügt haben, die ihnen das Aufenthaltsrecht in Australien gewährte. Skeptische Haltungen gegenüber Israel soll der Vater schon länger haben. Er gibt an, für seine Kinder in Australien eine bessere Zukunft aufbauen zu wollen, in der sie frei von Gefahren wie etwa Terrorismus leben können. Selbst soll er nach seinen Angaben 1994, 1996 und 1997 Terrorangriffe erlebt haben. Nun ist jedoch seine Arbeitsbewilligung abgelaufen. Da es dem Vater nicht gelang, einen neuen Arbeitgeber zu finden, müsste die Familie Australien verlassen und somit nach Israel zurückkehren. Die Familie hat daraufhin Asyl in Australien beantragt.

Die Familie macht geltend, sich in Israel in Gefahr zu befinden. Vater und Mutter seien dort Raketenanschlägen der Hamas ausgesetzt. Die Kinder würden zudem im Fall einer Rückkehr nach Israel aufgrund ihrer Dienstverweigerung verfolgt. Das erste Argument hat das Gericht abgelehnt. Das Vorgehen der Hamas sei nicht systematisch und diskriminierend gegen sie, sondern ein Ergebnis des bewaffneten Konflikts zwischen Israel und der Hamas. Das zweite Argument hat es hingegen angenommen.

Schutz für Verweigernde
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention müssen Flüchtlinge wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden, um als solche zu gelten. Entscheidend ist deshalb die Frage, ob das Vorgehen des israelischen Militärs gegen Dienstverweigernde in Israel als Verfolgung aufgrund ihrer politischen Überzeugung gilt.

Grundsätzlich gilt: Allein die Bestrafung der Dienstverweigerung stellt keine politische Verfolgung dar, da die eigene Landesverteidigung als legitime Staatsaufgabe angesehen wird. Diesen Grundsatz hat das australische Gericht auch bestätigt. Eine Verfolgung aufgrund der politischen Überzeugung kann jedoch laut dem Entscheid vorliegen, wenn das Vorgehen eines Militärs systematisch gegen das humanitäre Völkerrecht verstösst und sich die Verweigerung konkret auf die Möglichkeit einer Teilnahme an solchen Verstössen bezieht. Ist die Verweigerung ein klarer Ausdruck einer politischen Überzeugung, der unverhältnismässig bestraft wird, so kann sie einen Asylgrund darstellen.

Im konkreten Fall hat dies das Gericht bejaht. Aus dem vom Internationalen Strafgerichtshof erlassenen Haftbefehl gegen den israelischen Premierminister Binyamin Netanyahu sowie dem Bericht der Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die besetzten palästinensischen Gebiete, in dem festgehalten wurde, dass Israel in Gaza einen Genozid begeht, gehe hervor, dass das israelische Militär in Gaza gegen das humanitäre Völkerrecht verstosse. Vor diesem Hintergrund kommt das Gericht zum Schluss, dass die vorgesehene Bestrafung wegen der Verweigerung als politische Verfolgung zu verstehen ist: «Das Gericht ist überzeugt, dass die Gefahr einer Inhaftierung, der die Antragstellenden aufgrund ihrer Weigerung, den Wehrdienst zu leisten, ausgesetzt wären, eine reale Gefahr eines schwerwiegenden Schadens für sie mit sich bringen würde. Der wesentliche und massgebliche Grund für diese Verfolgung wäre die politische Überzeugung, die ihrer Weigerung, den Wehrdienst zu leisten, zugrunde liegt.»

Anerkennung als politische Verfolgung
Die Verweigerung wird in der israelischen Mehrheitsgesellschaft stark verurteilt. Für die wenigen, die sich für die Verweigerung entscheiden, birgt der australische Entscheid damit eine Botschaft der Solidarität. So auch für den 20-jährigen Verweigerer Ido Eilam, welcher Mitglied bei Mesarvot ist – einem Netzwerk von israelischen Verweigernden, die zur Verweigerung entschlossenen Jugendlichen Unterstützung bieten. Eilam begrüsst zunächst den Asylentscheid und bezeichnet ihn als «wichtigen Schritt in die richtige Richtung». Gleichzeitig ruft er Australien zu weiteren Massnahmen gegen die israelische Regierung auf: «Australien hat noch keine nennenswerten Massnahmen gegen die Regierung Netanyahu ergriffen und hat natürlich auch noch nicht offiziell seine Unterstützung für unseren Kampf zum Ausdruck gebracht; daher gibt es noch viel, wonach wir streben und worauf wir hinarbeiten müssen.»

Wie im Entscheid dargestellt wird, sieht Eilam sich und seine Freunde als Opfer politischer Verfolgung: «Als Kriegsdienstverweigerer und Aktivisten erleben wir politische Verfolgung. Unsere Inhaftierung als Kriegsdienstverweigerer ist nur der deutlichste Ausdruck dieser Verfolgung. Unsere Verweigerung ist ein politischer Akt mit einer klaren Botschaft, und der Staat Israel entscheidet sich dafür, unsere Gewissenshaltung nicht zu akzeptieren und uns einzusperren – manchmal für viele Monate –, nur weil wir uns geweigert haben, Waffen zu tragen und Uniformen anzuziehen.»

Eilam beschreibt zudem massive Einschränkungen der Freiheitsrechte durch die israelische Polizei, etwa bei Demonstrationen gegen das Vorgehen des Militärs: «Demonstrationen, die in jeder Hinsicht legal sind (…), werden gewaltsam aufgelöst, und Aktivisten werden wegen jeder Kleinigkeit festgenommen – sei es, weil sie ein Plakat mit einer Botschaft hochhalten, die der Polizei einfach nicht gefällt, oder einfach nur, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren.»

Flucht in die Schweiz?
Könnten israelische Verweigernde künftig auch in der Schweiz Asyl erhalten? Laut Barbara von Rütte, Professorin für Migrationsrecht an der Universität Bern, ist dies nicht ausgeschlossen, wobei die Schwelle dafür streng angesetzt ist. «Wehrdienstverweigerung an sich gilt in der Schweiz nicht als Asylgrund, selbst dann nicht, wenn diese strafrechtlich sanktioniert wird», erklärt von Rütte. «Flüchtlingsrechtlich relevant wird es erst, wenn für die Wehrdienstverweigerung eine unverhältnismässige Bestrafung droht. In diesen Fällen geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Bestrafung politisch motiviert ist – Wehrdienstverweigerer gelten als politische Gegner des Regimes. Bestraft wird nur scheinbar die Wehrdienstverweigerung, eigentlich geht es um die politische Haltung, die dahinter steht. Das wiederum ist für die Beurteilung der Flüchtlingseigenschaft relevant, weil damit ein Verfolgungsgrund im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegt.» Die Voraussetzungen der Schweizer Praxis dafür seien jedoch sehr streng.

Schutz vor Verbrechen
Ein weiterer Rechtsweg stünde jedoch laut von Rütte israelischen Verweigernden offen: Nach der Genfer Flüchtlingskonvention können Personen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen haben sollen, nicht als Flüchtlinge anerkannt werden. Personen sollen daher vor dem Ausschluss aus dem Flüchtlingsstatus und vor anderen Formen strafrechtlicher Sanktionen aufgrund gezwungener Teilnahme an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschützt werden.

«Hier wird argumentiert, dass eine Person nicht zu Handlungen gezwungen werden soll, die möglicherweise eine völkerstrafrechtliche Verantwortung nach sich ziehen könnten und auch zum Ausschluss von der Flüchtlingseigenschaft führen. In einem solchen Fall gilt eine Bestrafung von Wehrdienstverweigerung per se als flüchtlingsrechtlich relevant – auch wenn sie an sich nicht übermässig ist», erklärt von Rütte. Diese Argumentation ist bereits in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – dem obersten Gericht der Europäischen Union – zur Anwendung gekommen. Diese Rechtsprechung verpflichtet die Schweizer Behörden allerdings nicht.

«Hier könnte man völkerrechtlich argumentieren, dass die Schweiz der Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs folgen müsste, dass Verletzungen des humanitären Völkerrechts im Gaza-Krieg mindestens nicht ausgeschlossen werden könnten. Insofern müsste davon ausgegangen werden, dass für Wehrdienstleistende in der israelischen Armee mindestens die Gefahr besteht, dass sie im Rahmen ihres Wehrdiensts Kriegsverbrechen begehen müssten. Wenn die Behörden dieser Argumentation folgen, wäre also nicht auszuschliessen, dass Wehrdienstverweigernde aus Israel auch in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt werden und Asyl bekommen könnten», schätzt von Rütte ein.

Es handelt sich weiterhin um einen Einzelfall. Ob weitere israelische Verweigernde oder sonstige politische Aktivistinnen und Aktivisten Schutz im Ausland beantragen werden, ist noch unklar. Dieser zunächst administrative Entscheid trägt dennoch eine grundsätzliche Botschaft: Die moralische Grundhaltung gegen das Vorgehen Israels in Gaza und in den sonstigen von ihm besetzten Gebieten ist schützenswert.

Uri Binnun