Am Basler Anlass des Keren Hajessod warnte die Juristin Natasha Hausdorff vor dem Einsatz des Völkerrechts als Waffe gegen Israel – und liess dabei wesentliche Fakten unerwähnt.
Der Keren Hajessod Basel lud zum seit Monaten viel diskutierten Thema «Völkerrecht» ins Jüdische Museum der Schweiz zu einem Anlass mit der britischen Juristin Natasha Hausdorff. Hausdorff ist eine prominente proisraelische Aktivistin und in der Organisation UK Lawyers for Israel tätig. Im Rahmen ihres Engagements kritisiert sie Menschenrechts- und internationale Organisationen sowie den Internationalen Gerichtshof (IGH) und den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH).
Eine weitere Front
Für Hausdorff stellen die Bemühungen völkerrechtlicher Institutionen, vor allem des IGH und IStGH, eine Bedrohung für Israel dar, die genauso ernst wie die militärischen Bedrohungen zu nehmen ist. «Neben den sieben Kriegsfronten, an denen Israel kämpft, gibt es noch eine achte: den Einsatz des Völkerrechts als Waffe gegen den jüdischen Staat. Das ist das moderne und akzeptable Gesicht des Antisemitismus – unter dem Deckmantel der Menschenrechte werden moderne Ritualmordlegenden verbreitet, wonach Israelis absichtlich palästinensische Zivilisten töten», sagte Hausdorff über das humanitäre Völkerrecht.
Scharf hat Hausdorff das Vorgehen des IStGH kritisiert, dessen Chefankläger Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Binyamin Netanyahu sowie den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant erliess. Hausdorff zufolge war dieses Vorgehen mangelhaft. Erstens habe der IStGH keine Zuständigkeit über Israel, da Israel kein Mitgliedstaat des Römischen Statuts sei – der wichtigsten Rechtsgrundlage des IStGH. Zweitens habe die Anklage das Komplementaritätsprinzip missachtet, nach dem der IStGH erst eingreifen soll, wenn die nationale Rechtsordnung nicht in der Lage ist, die relevanten strafbaren Handlungen angemessen zu verfolgen. Drittens seien die Vorwürfe materiell falsch. «Jeder einzelne Satz davon stimmt nicht», behauptete Hausdorff.
Wichtige Details
Wichtigen rechtlichen und sachlichen Kontext hat Hausdorff ausgelassen: Zwar erkennt Israel die Zuständigkeit des IStGH nicht an. Das Römische Statut sieht aber explizite Zuständigkeit des IStGH für strafbare Handlungen, die im Staatsgebiet eines Mitgliedstaates begangen wurden. Da Palästina Mitgliedstaat des Römischen Statuts ist, hat der IStGH Zuständigkeit über relevante Verbrechen, die im Kontext des Gaza-Krieges und der israelischen Besatzung begangen wurden. Entscheidend ist die Frage, ob Palästina als Staat im Sinne des Römischen Statuts zu qualifizieren sei. Dies wird inzwischen – entgegen der Auffassung Israels und einiger enger Verbündeter wie etwa Deutschlands und der USA – bejaht. Im Zusammenhang des Komplementaritätsprinzips blieb von Hausdorff unerwähnt, dass die israelische Justiz Hinweise auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überwiegend ignoriert. Beispielhaft wurde der Prozess gegen israelische Soldaten auf Anordnung des obersten Militärstaatsanwaltes der israelischen Verteidigungsstreitkräfte eingestellt, die einen palästinensischen Häftling in der Haftanstalt Sde Teiman vergewaltigt haben sollen, obwohl eine Videoaufnahme vorliegt, die den Vorwurf zweifellos belegt. Im Kern des Vorwurfs gegen Netanyahu und Gallant steht die Aushungerung der Zivilbevölkerung als Kriegsführungsmittel. Gallant hatte kurz nach Beginn des Krieges erklärt, über Gaza eine «vollständige Blockade, ohne Lebensmittel, Strom- und Wasserversorgung» zu verhängen. Dies wurde auch tatsächlich vom Oktober 2023 bis zum Mai 2024 durchgesetzt, als praktisch keine humanitäre Hilfe den Gazastreifen erreicht hat. Dies blieb von Hausdorff ebenfalls unerwähnt. Stattdessen verwies sie auf die Website der Koordinierungsstelle für Regierungsaktivitäten in den besetzten Gebieten, auf der Informationen zur humanitären Hilfe für den Gazastreifen stehen.
Instrumentalisierung des Völkerrechts?
Ebenfalls kritisierte Hausdorff den im IGH laufenden Prozess gegen Israel, bezüglich des Genozidvorwurfes. «Rechtliche Begriffe werden als Waffe eingesetzt, um die Debatte zum Verstummen zu bringen. Bilder von kranken Kindern wurden als Beweis für vorsätzliche Aushungerung dargestellt. Wenn man ihnen sagt, dass Israel für das verantwortlich ist, was sie sehen, werden sie es glauben. Das Ziel war es, Israel und Völkermord im selben Satz zu nennen, um den Unterton zu verschieben. Die Anschuldigungen werden immer wilder. Die Vorwürfe entspringen der Propaganda der Hamas», sagte Hausdorff dazu. Dabei hat sie auch Menschenrechtsorganisationen kritisiert, die sich auf Informationen aus Gaza verlassen, ohne selbst vor Ort gewesen zu sein. Problematisch dabei ist, dass Israel seit Beginn des Krieges keinen freien Zugang zu Gaza für Journalistinnen und Journalisten erlaubt, auch wenn sie sich bereit erklären, das damit verbundene Risiko einzugehen. Dieses Verbot begründete Hausdorff damit, dass Israel ohnehin vorgeworfen wird, Journalisten und Journalistinnen getötet zu haben. Ausserdem könnten diese Gaza mit Begleitung der israelischen Verteidigungskräfte besichtigen. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Berichterstattung durch Zensur der Hamas gestört wird.