Der Polizeigrosseinsatz an der unbewilligten Demonstration «Tod dem Zionismus» vergangen Samstag sorgt für politischen Streit – den Demonstrierenden droht eine hohe Kostenrechnung.
Auf die propalästinensische Demonstration unter dem Aufruf «Tod dem Zionismus» am vergangenen Samstag, 29. August, reagierte die Basler Kantonspolizei mit einem Grossaufgebot. Trotz eines Demonstrationsverbots haben sich etwa 300 Demonstrierende laut Angaben der Polizei auf dem Theaterplatz versammelt. Die Polizei kesselte die Demonstration ein und hat laut eigenen Angaben 174 Personen mit einem Platzverweis belegt. Die Darstellungen der Kantonspolizei über das Geschehene und jene der Demonstrierenden gehen auseinander: Während die Polizei die Massnahmen so rechtfertigt, dass die Demonstrierenden die Auflage zu einer absolut friedlichen Standkundgebung nicht eingehalten haben, spricht Basel4Palestine von willkürlicher Staatsgewalt. Auch die kantonale Strafverfolgungsbehörde geht gegen die Demonstrierenden vor: Auf Anfrage von tachles teilt die Basler Staatsanwaltschaft mit, dass sich bisher drei Strafanzeigen in Prüfung befinden. Zudem bleibt die Frage offen, wer für die Einsatzkosten aufkommen muss. Während sich noch letzte Woche das Basler Justizdepartement nur zurückhaltend zum Thema äusserte, schliesst es nun eine Kostenüberwälzung an die Demonstrierenden nicht aus. Für so viel Aufregung sorgt eine kleine Demonstration, die selbst von den linken Parteien der kantonalen Politik nicht unterstützt wird.
Politik gespalten
In der kantonalen Politik herrscht Spaltung: Während die Bürgerlichen entschlossen hinter dem Vorgehen der Polizei stehen, wird dieses von den Linken kritisiert. Der Grossrat der Schweizerischen Volkspartei Joël Thüring sieht das Polizeiaufgebot und die getroffenen Massnahmen als «verhältnismässig und notwendig». Der Staat habe hier konsequent handeln müssen und durfte nicht zulassen, dass eine solche Veranstaltung entgegen den behördlichen Vorgaben durchgeführt werde. In einem Interview mit der «Basler Zeitung» stellt demgegenüber Julia Baumgartner, Präsidentin der Sozialdemokratischen Partei (SP) Basel-Stadt, die Verhältnismässigkeit des Polizeieinsatzes infrage. Insbesondere fraglich sei, weshalb Medienschaffende keinen Zugang in den Polizeikessel gehabt hätten, um das Geschehen zu dokumentieren. Das kritisiert auch die Linkspartei Basels Starke Alternative: «Es reicht aus unserer Sicht nicht, wenn die Öffentlichkeit die Ereignisse im Wesentlichen über den Mediensprecher der Kantonspolizei vermittelt bekommt.» Aufgrund der auf Social Media zur Verfügung stehenden Informationen sei das polizeiliche Vorgehen «zumindest erklärungsbedürftig». Junge Sozialistinnen Basel-Stadt (JUSO) – die mit der SP identifizierten Jugendorganisation – gingen noch weiter und forderten den Rücktritt der Vorsteherin des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements Stephanie Eymann sowie die Einstellung aller hängigen Strafverfahren gegen Demonstrierende. Die Basler Polizei sei völlig unverhältnismässig gegen das Recht auf Meinungsäusserung vorgegangen. Dass die Regierung die Legitimität der Demonstration abgesprochen habe, während sie zwei Wochen zuvor den israelischen Botschafter zu Besuch in Basel eingeladen habe, sei absurd.
Praxisänderung innert weniger Wochen
Noch letzte Woche sagte das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) gegenüber tachles, eine Kostenauferlegung auf die Demonstrierenden sei juristisch komplex, da die blosse Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration nicht strafbar sei. Nach der Demonstration am Samstag scheint das JSD seine Haltung zu ändern: auf Anfrage von tachles schliesst nun das JSD eine Kostenüberwälzung nicht aus: «Die Frage der Kostenübernahme für beteiligte Personen ist Gegenstand der laufenden Prüfungen der Rechtsabteilung der Kantonspolizei.» Nun werde diese Frage sorgfältig überprüft, was eine längere Zeit in Anspruch nehmen könne. Politisch wird die Sache aufgeheizt diskutiert: Eine Kostenüberwälzung fordert die Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt mit der von ihr lancierten «Anti-Chaoten-Initiative», über die Ende September abgestimmt wird.
Eine Kostenüberwälzung an Demonstrierende ist verfassungsrechtlich umstritten. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt auch für unbewilligte Demonstrationen, solange sie friedlich sind. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit kann nicht nur durch direkten staatlichen Eingriff, sondern auch durch einen sogennante Chilling Effect verletzt werden. Das ist der Fall, wenn Menschen aufgrund der Umstände auf die Ausübung ihrer Meinungsfreiheit von vornherein verzichten. Das Risiko einer finanziellen Haftung könnte genau dies bewirken.