Strafantrag gegen den AfD-Bundesvorsitzenden wegen Volksverhetzung und Beleidigung.
Der Auftritt von Tino Chrupalla bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am 29. August 2026 im Kulturhaus Grimmen (Mecklenburg-Vorpommern) gibt dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma Anlass für eine Strafanzeige und Strafantrag gegen den AfD-Bundesvorsitzenden bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB). Chrupalla hatte vor rund 400 Anwesenden den zuvor bekannt gewordenen Fund von Waffen und Munition in einem Wald bei Berlin angesprochen und erklärte, diese hätten «wahrscheinlich irgendwelche Zigeuner dort verloren, beim Pilzesuchen». Laut einer Mitteilung des Zentralrats reagierte das Publikum mit Gelächter und Beifall.
Der Zentralrat ist fassungslos darüber, dass 81 Jahre nach Auschwitz eine gesichert rechtsextreme Partei im Wahlkampf auf zynische Art wieder gegen Sinti und Roma hetzt. Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag bestätige demnach «einmal mehr das Weltbild seiner Partei, die mit dem Schüren von Angst und dem Verbreiten von Hass gegen Minderheiten, Menschen ausgrenzt und stigmatisiert.»
In ihrer Ideologie verharmlose die AfD mit Chrupalla an der Spitze die NS-Verbrechen als «Fliegenschiss» der deutschen Geschichte, so der Zentralrat. Das «antisemitische und antiziganistische Bild der Nazis» sei jedoch völkisch-ideologisch geprägt von einem Rassenwahn, der sich auf Menschen in ganz Europa ausgewirkt und zur Ermordung von Millionen Menschen geführt habe.
In der politischen Auseinandersetzung «mit dieser verfassungsfeindlichen Partei» geht es laut dem Zentralrats-Vorsitzenden Romani Rose heute nicht um Minderheiten, sondern um die Sicherung von Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Frieden, aber auch um das Ansehen Deutschlands weltweit (www.zentralrat.sintiundroma.de).