Raubkunst-Verdacht überschattet Cézanne-Ausstellung in der Fondation Beyeler.
Kurz vor dem Ende der grossen Cézanne-Retrospektive in der Fondation Beyeler in Riehen bei Basel erhebt der renommierte Provenienzforscher und Kunstdetektiv Willi Korte gegenüber tachles einen schwerwiegenden Vorwurf: Ein Aquarell des französischen Malers, das in der Ausstellung zu sehen war, könnte Flucht- oder Raubkunst sein. Die Reaktion der Stiftung auf diesen Verdacht fällt nach Ansicht Kortes völlig unzureichend aus.
Belastete Geschichte
Bei dem fraglichen Werk handelt es sich um das Aquarell «La montagne Sainte-Victoire», das laut Korte bis ins Frühjahr 1939 eine gut dokumentierte Provenienz aufweist. Aus dieser Dokumentation lasse sich eindeutig entnehmen, dass es sich zumindest um Fluchtgut handelt, möglicherweise aber auch um Raubgut, das während der deutschen Besetzung von Paris abhanden kam.
Die Geschichte des Aquarells ist dabei in Schweizer Archiven dokumentiert – denn bereits 1936 wurde es in Basel ausgestellt. Wem das Werk heute gehört, ist nicht bekannt; es befindet sich in Privatbesitz in den USA. Klar ist jedoch, dass es einst dem jüdischen Kunstsammler Gustav Schweitzer gehörte, der vor den Nationalsozialisten aus Deutschland fliehen musste.
In Kalifornien lebt noch ein Enkel von Gustav Schweitzer, Peter Schweitzer, der sich bewegt äussert: Es sei für ihn berührend, dass das Bild nun auftauche. Ein Akt der Gerechtigkeit für seine Grosseltern wäre es, wenn er die Sammlung wieder zusammenführen könnte.
Es ist bereits das zweite Mal, dass ein Bild aus der historischen Sammlung der jüdischen Familie in der Schweiz auftaucht. Bereits 2024 wurde bekannt, dass ein Porträt von Vincent van Gogh, das ebenfalls einst Gustav Schweitzer gehörte, Teil der umstrittenen Zürcher Bührle-Sammlung ist.
Versagen, Schlampigkeit, Unfähigkeit
Die Familie Schweitzer hat Korte mit der Aufarbeitung der Fluchtgeschichte beauftragt. Nach seiner Einschätzung ist es vergleichsweise einfach, die problematische Herkunft des Cézanne-Aquarells zu ermitteln – was die Kritik an der Fondation Beyeler umso schärfer macht.
Korte bezeichnet die unterbliebene Recherche als «Versagen, Schlampigkeit, Unfähigkeit oder wie immer Sie es nennen wollen» und spricht von einem «traurigen Beispiel für mangelnde Untersuchung der Werke». Schliesslich, so Korte, sei die Fondation Beyeler kein Provinzmuseum.
Gegenüber unserer Redaktion verschärft Korte seine Kritik noch weiter: Die Aussage der Fondation Beyeler, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme des Werkes keine Erkenntnisse vorgelegen hätten, die einen Verdacht auf Flucht- oder Raubkunst erbracht hätten, sei ein peinliches Armutszeugnis für die Stiftung. Die entsprechenden Informationen lägen in Basel seit 1936 vor – und seien von der Fondation Beyeler aus bequem mit der Strassenbahn zu erreichen.
Darüber hinaus verweist Korte auf die internationalen Verpflichtungen der Schweiz: Die Schweiz und damit auch die Stiftung unterliegen den Washingtoner Prinzipien und deren Best Practices. Angesichts dessen sei es im Jahr 2026 zu wenig, auf einen Raubkunstverdacht lediglich damit zu reagieren, dass man die belastete Leihgabe nun leider wieder ausser Landes schicken müsse.
Reaktion von Beyeler
Die Fondation Beyeler erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass auch im vorliegenden Fall entsprechende Abklärungen vorgenommen worden seien. Zum Zeitpunkt der Aufnahme des Werks hätten keine Erkenntnisse vorgelegen, die einen Verdacht auf Flucht- oder Raubkunst erbracht hätten.
Das Museum betont zudem, dass es ausgeschlossen sei, das Werk länger zu behalten, da dies die Leihverträge untersagten. Allerdings will die Fondation den Leihgeber über den Verdacht informieren.
Genau diese Antwort ist es, die Korte gegenüber als ungenügend brandmarkt. Wer sich auf Informationen beruft, die seit Jahrzehnten in Basler Archiven zugänglich sind, und trotzdem erklärt, es habe keinen Hinweis auf eine belastete Provenienz gegeben, stellt der eigenen Forschungsarbeit kein gutes Zeugnis aus. Die Washingtoner Prinzipien, denen sich die Schweiz 1998 verpflichtet hat, verlangen von Institutionen eine aktive, ernsthafte Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut – nicht das passive Abwarten auf offensichtlich werdende Verdachtsmomente.
Die Ausstellung endet heute Pfingstmontag. Was danach mit dem Cézanne-Aquarell geschieht, bleibt vorerst offen. Eigentlich wäre das erster prominenter Fall für die neue geschaffene nationale Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe der Schweiz unter der dem Präsidium früheren Bundesrätin Simonetta Sommaruga Das Gremium berät die Regierung und erteilt bei Streitfällen Empfehlungen im Umgang mit NS-Raubkunst sowie Kulturgütern aus kolonialen Kontexten.
Ein aktueller tachles-Podcast mit Willi Korte findet sich unter https://www.tachles.ch/podcasts/zurueck-die-zukunft