Schweiz 02. Okt 2026

Kommt die Schächtdebatte 3.0?

SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel.

SVP-Vorstoss gegen geschächtetes Fleisch.  

Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel fordert, die Einfuhr von geschächtetem Fleisch in die Schweiz zu verbieten. Der Vorstoss stellt eine seit Jahrzehnten geltende Ausnahme infrage und löst erneut eine Debatte über den Ausgleich zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit aus.
In der Schweiz ist das Schächten – also das Schlachten von Tieren ohne vorgängige Betäubung – seit 1893 verboten. Gleichzeitig erlaubt der Bund weiterhin die Einfuhr von geschächtetem Fleisch, damit Angehörige religiöser Gemeinschaften ihre Speisevorschriften einhalten können. Diese Regelung will die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel nun aufheben.
Fehr Düsel hat im Parlament eine Motion eingereicht, mit der sie den Bundesrat beauftragen will, die bestehende Ausnahme beim Import von koscherem und halal geschlachtetem Fleisch zu überprüfen. Unterstützt wird der Vorstoss vor allem aus den Reihen der SVP; einzelne Mitglieder anderer Fraktionen haben sich ebenfalls angeschlossen.
Für die Nationalrätin steht der Tierschutz im Zentrum. Sie argumentiert, dass beim betäubungslosen Halsschnitt erhebliche Belastungen für die Tiere entstünden. Die heutige Regelung bezeichnet sie als widersprüchlich: Während die Schweiz das Schächten im Inland verbiete, könne entsprechendes Fleisch weiterhin eingeführt werden. «Der Import ist eine Umgehung des inländischen Schächtverbots», argumentiert Fehr Düsel. Der Gesetzgeber müsse deshalb die Frage neu beurteilen.
Als mögliche Alternative nennt sie eine Elektro-Kurzzeitbetäubung vor der Schlachtung. Diese werde von vielen Musliminnen und Muslimen sowie Teilen anderer Religionsgemeinschaften akzeptiert, sofern das Tier zum Zeitpunkt der Schlachtung noch lebt.
Die Diskussion über das Schächten hat in der Schweiz eine lange Geschichte. Das Verbot wurde 1893 in einer Volksabstimmung beschlossen und war die erste erfolgreiche eidgenössische Volksinitiative überhaupt. Historiker verweisen darauf, dass die damalige Debatte auch von antisemitischen Motiven begleitet war. Nach dem Verbot wurde die Versorgung der jüdischen Bevölkerung mit koscherem Fleisch durch Importe ermöglicht.
Heute basiert die Regelung auf einem Abwägungsentscheid zwischen verschiedenen Verfassungsinteressen. Der Bundesrat hielt bereits 2016 fest, dass ein vollständiges Verbot von Herstellung und Import die Glaubens- und Gewissensfreiheit unverhältnismässig einschränken könnte. Zudem seien internationale Handelsverpflichtungen zu berücksichtigen.
Die neue Motion bringt diese Grundsatzfrage erneut ins Parlament: Wie weit darf der Staat aus Gründen des Tierschutzes in religiöse Praktiken eingreifen? Und wie weit reicht der Schutz der Religionsfreiheit bei Minderheitenpraktiken?
Für jüdische und muslimische Gemeinschaften steht dabei mehr auf dem Spiel als eine Konsumfrage. Sie betrachten die Möglichkeit, koscheres beziehungsweise halal geschächtetes Fleisch zu beziehen, als Teil der praktischen Religionsausübung.
Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) und andere religiöse Organisationen hatten in früheren Debatten vor einem Importverbot gewarnt. Zuletzt führte der vor zwei Wochen verstorbene Rolf Halonbrenner die Debatte im Rahmen der Tierschutzinitiative aus dem Jahre 2003. Sie forderte ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte und strengere Schlachtregeln directly in der Bundesverfassung. Der Bundesrat lehnte das Begehren im Juni 2004 ab, da die Forderungen gegen internationales Handelsrecht (WTO) verstiessen und gleichzeitig bereits eine Gesetzesrevision lief.  Damals argumentierten die jüdischen Verbände, dass eine solche Regelung die Ausübung jüdischer Speisevorschriften in der Schweiz erheblich erschweren oder verunmöglichen würde. Eine Betäubung vor der Schlachtung gilt nach jüdischer Religionspraxis nicht als mit den Anforderungen an koscheres Fleisch vereinbar.
Auch muslimische Verbände verwiesen darauf, dass Religionsfreiheit gerade den Schutz von Minderheitenpraktiken umfasse. Zwar akzeptieren viele Musliminnen und Muslime Formen der Betäubung, entscheidend sei jedoch, dass das Tier zum Zeitpunkt der Schlachtung noch lebt und die religiösen Vorgaben erfüllt werden.
Die weitere Diskussion wird nun im Parlament geführt werden. Dabei dürfte die Frage im Zentrum stehen, ob die heutige Importregelung als notwendige Ausnahme zum Schutz der Religionsfreiheit gilt – oder ob sie aus Sicht des Tierschutzes nicht mehr gerechtfertigt ist.
 

Redaktion