Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat am Mittwoch nach einer längeren Debatte eine parteiübergreifend eingereichte Motion gutgeheissen, die ein kantonsweites Kopftuchverbot für Lehrerinnen zur Folge haben wird.
Im Sommer 2025 hatten sich in Eschenbach Eltern gegen die Anstellung einer jungen Lehrerin gewehrt, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Schliesslich entschied die Schule, das Anstellungsverhältnis doch nicht einzugehen.
Kurz darauf reichten im Kantonsrat einzelne Mitglieder aus allen vier Fraktionen eine Motion ein. Darin wurde eine Klärung verlangt. Im Volksschulgesetz solle an öffentlichen Schulen das Tragen «von religiös motivierten Kleidungsstücken oder Symbolen durch Lehrpersonen» untersagt werden.
Lehrpersonen an öffentlichen Schulen müssten grundsätzlich religiös zurückhaltend gekleidet sein, hiess es im Vorstoss. Eine Lehrerin, die ein islamisches Kopftuch im Unterricht trage, entspreche diesem religiösen Neutralitätsgebot nicht. Im Gegensatz dazu solle «das dezente Tragen» von unauffälligen, traditionellen religiösen Symbolen nicht unter die Regelung fallen.
Die Regierung unterstützte die Forderung. Sie verwies auf ein neueres Bundesgerichtsurteil zur katholischen Mädchensekundarschule St. Katharina in Wil. Darin werde festgehalten, dass die öffentliche Schule neutral sein müsse, um es jedem Einzelnen zu ermöglichen, frei über Glaubensfragen zu befinden.
Am Mittwochvormittag entwickelte sich im Kantonsrat eine teils differenzierte Debatte. Neben den Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen äusserten sich auch einzelne Kantonsratsmitglieder mit engagierten Voten.
Dazu gehörte Bernhard Hauser, der unter anderem wegen der Frage des Kopftuchverbots von der SP zur GLP gewechselt war. Er verwies auf den bestehenden Konsens, dass Lehrpersonen auf die Sichtbarmachung der eigenen Religion verzichteten. Das Tragen eines Kopftuchs sei "ein unverhältnismässiges Sonderrecht für eine kleine Minderheit".
Thomas Warzinek von der Mitte wehrte sich gegen die Motion und bat den Rat inständig, auf ein Verbot religiöser Symbole in der Schule zu verzichten. Die Religionsfreiheit solle nicht negativ definiert werden.
Der Sprecher der SVP-Fraktion erklärte, es brauche eine Klärung der Frage, ob eine Lehrerin ein islamisches Kopftuch tragen dürfe. Es gehe auch um andere Kopfbedeckungen wie die Kippa oder einen Turban. "Ein islamisches Kopftuch passt nicht zu unseren Schweizer Werten", sagte er.
Die Sprecherin der Mitte-EVP-Fraktion warnte, mit der Motion würden jegliche religiösen Symbole aus den Schulzimmer verbannt werden - auch die Halskette mit dem Kreuz. "Wo beginnen wir, wo hören wir auf?", gab sie zu bedenken. Die Fraktion vertraue grossmehrheitlich "auf das System Schule" und lehne die Motion ab.
Für die FDP gebe es zwei Positionen, sagte deren Fraktionssprecher. Bei der einen gehe es um die Frage, ob es überhaupt ein Gesetz brauche. Bei der anderen, um den Grundsatz einer wertneutralen Schule. Die FDP unterstütze die Motion, weil für die Fraktion klar sei, dass eine Lehrperson möglichst neutral sein solle.
Wie in der Mitte-EVP-Fraktion gab es auch in der SP-Grüne-GLP-Fraktion unterschiedliche Haltungen. Für einen Teil der Mitglieder sei die Trennung von Religion und Staat das entscheidende Argument, sagte die Sprecherin. Die Vorgabe müsste aber auch für andere gelten, die den Staat im besonderen Masse repräsentierten, nämlich Richterinnen, Staatsanwältinnen oder Polizistinnen. In der Motion gehe es aber nur um Lehrerinnen.
Ein Teil der Fraktion lehne die Motion hingegen ab, weil sie trotz der neutralen Formulierung "eine populistische und anti-islamische Stossrichtung" habe.
Bildungschefin Bettina Surber (SP) sagte, St. Gallen sei kein laizistischer Staat. Es gelte aber die konfessionelle und religiöse Neutralität. Mit dieser Neutralität werde dafür gesorgt, dass in der Schule unterschiedliche Weltanschauungen Platz fänden. Eine Regelung schaffe Rechtssicherheit - sowohl für angehende Lehrpersonen als auch für die Schulträger.
Die Motion wurde schliesslich mit 70 gegen 46 Stimmen gutgeheissen. Regierungsrätin Surber erklärte, die Umsetzung werde noch viele Diskussionen auslösen. Sie erwarte auch eine gerichtliche Überprüfung.