Vorwurf einer tendenziösen Berichterstattung.
Wie der Mediendienst «Klein Report» berichtet, hat der Zürcher Rechtsanwalt Emrah Erken am Montag bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eine Popularbeschwerde gegen die SRG eingereicht. Erkan beruft sich auf Artikel 4 des Radio- und Fernsehgesetzes und wirft der SRG bei der Berichterstattung zur UNO-Hilfsorganisation UNRWA im Zeitraum vom 27. November 2024 bis 27. Februar 2025 Verletzungen sowohl des Vielfalts- als auch des Sachgerechtigkeits- und Transparenzgebots vor.
Die Beschwerde zielt zudem auf eine fehlende oder unzureichende Berichterstattung zu kritischen Stimmen und belastende Fakten bei der UNRWA, die von Israel als Unterstützer der Hamas-Terroristen dargestellt wird. Laut Erken haben SRF und andere SRG-Medienkanäle über Monate hinweg eine einseitige, «pro-UNRWA-Haltung» eingenommen. Die Beschwerde betont die hohe Bedeutung der Berichterstattung nach der Annahme der Motion Zuberbühler durch den Nationalrat am 9. September 2024, die einen Zahlungsstopp der Schweiz gegenüber der UNWRA forderte.
Die SRG wäre laut Erken angesichts der anschliessend einsetzenden, lebhaften öffentlichen Debatte verpflichtet gewesen, ausführlich, fair und ausgewogen über das Thema zu berichten. Doch es sei das Gegenteil der Fall gewesen. Die SRG-Berichterstattung habe alles unternommen «damit die Entscheide des Nationalrates und der vorberatenden APK des Ständerates (die einen Zahlungsstopp für die UNWRA forderten) gekippt wurden und war damit erfolgreich.»
Damit wäre die SRG zum «political player» geworden und hätte wie eine «Lobby-Organisation der UNRWA und deren Befürworter in der Schweiz» agiert. Die Popularbeschwerde wird von 114 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern unterstützt. Erken hat bereits im Vorjahr eine Popularbeschwerde gegen die SRG für ihre Berichterstattung über die weltweiten Studentenproteste gegen Israel eingereicht. Der Sender wurde daraufhin von der UBI gerügt.