Ein Bundesgericht in Kalifornien hat eine Klage gegen das neue Gesetz zur Bekämpfung von Antisemitismus an öffentlichen Schulen abgewiesen.
Damit kann das seit Januar geltende Gesetz AB 715 weiter umgesetzt werden. Die Richterin wies die Klage endgültig ab („with prejudice“), sodass dieselben Ansprüche nicht erneut vorgebracht werden können. Geklagt hatten die American-Arab Anti-Discrimination Committee (ADC), Lehrkräfte, Eltern, Schüler sowie die Gruppe Los Angeles Educators for Palestine. Sie argumentierten, das Gesetz verletze die Meinungsfreiheit und könne Diskussionen über Israel und Palästina an Schulen unterdrücken. Das Gesetz sei zu unklar formuliert und schaffe ein Klima der Selbstzensur.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Bereits Ende 2025 hatte Richterin Noël Wise entschieden, dass die Kläger keine ausreichende Verletzung des Ersten Verfassungszusatzes dargelegt hätten. In ihrem nun veröffentlichten Urteil erklärte sie, die Kläger hätten im Wesentlichen dieselben Argumente wiederholt, ohne neue rechtliche Grundlagen vorzulegen.
AB 715 wurde nach dem starken Anstieg antisemitischer Vorfälle an Schulen nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 verabschiedet. Das Gesetz richtet eine staatliche Koordinationsstelle zur Prävention von Antisemitismus im Bildungswesen ein und verpflichtet Schulen, Beschwerden über antisemitische Diskriminierung konsequenter zu behandeln. Zudem orientiert sich das Gesetz an der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). (
Jüdische Organisationen begrüßten das Urteil als wichtigen Schritt zum besseren Schutz jüdischer Schülerinnen und Schüler. Die ADC kündigte hingegen an, die Entscheidung zu prüfen und mögliche weitere rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen.