Berlin 29. Sep 2025

Minderheiten ins Grundgesetz

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat die vom Bundesrat beschlossene Entschliessung begrüsst, die Bundesregierung zur Aufnahme der anerkannten nationalen Minderheiten ins Grundgesetz aufzufordern. Betroffen sind die deutschen Sinti und Roma, Dänen, Friesen und Sorben.

Die Initiative wurde am Freitag (26. September) von den Ländern Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen in die Länderkammer eingebracht. Ziel ist es, die Minderheitenrechte bundesweit auf Verfassungsrang zu heben. Schleswig-Holstein und Brandenburg haben entsprechende Regelungen bereits in ihre Landesverfassungen aufgenommen.

Der Zentralrat sprach von einem wichtigen Signal gegen Antisemitismus, Antiziganismus und Rassismus. Eine Verankerung im Grundgesetz sei Ausdruck «historischer Verantwortung» und entspreche internationalen Verpflichtungen Deutschlands wie dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

Nach Auffassung von Beobachtern könnte ein solches Vorgehen auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Für eine Grundgesetzänderung wäre allerdings die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder von Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland betrachtet sich in offiziellen juristischen und politischen Stellungnahmen nicht als nationale Minderheit, sondern als Religionsgemeinschaft. In Berichten der Bundesregierung zum Minderheitenschutz wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die jüdische Gemeinschaft in Deutschland diesen Status so versteht – im Unterschied zu Sinti und Roma, Dänen, Friesen und Sorben, die als nationale Minderheiten anerkannt sind und Schutz im Rahmen internationaler Minderheitenabkommen geniessen. 
 

Redaktion