USA 14. Dez 2025

Klage vor Bundesgericht

Neonazi-Gruppen
Die Neonazi-Gruppen Blood Tribe und Goyim Defense League im September 2023 in Orlando, Florida.   

Ein jüdisches Gemeindezentrum in Nashville hat die rechtsextreme Gruppe Goyim Defense League (GDL) wegen einer mutmasslichen Kampagne antisemitischer Einschüchterung verklagt. 

Das Gordon Jewish Community Center (GJCC), seit 120 Jahren ein zentraler Treffpunkt des jüdischen Lebens in Nashville, reichte die Zivilklage vor einem Bundesgericht ein. Vertreten wird das Zentrum von der Bürgerrechtsorganisation Southern Poverty Law Center (SPLC), die neben der GDL auch deren Anführer Jon Minadeo II, den extremistischen Streamer Paul «GypsyCrusader» Miller sowie weitere Unterstützer als Beklagte nennt. 

Ausgangspunkt der Klage ist ein Vorfall im Januar 2025, bei dem der GDL-Anhänger Travis Garland verkleidet als orthodoxer Jude auf das gesicherte Gelände des Zentrums eingedrungen sein soll. Er soll seinen Aufenthalt live übertragen, sich über jüdische Bräuche und die Schoa lustig gemacht und das Gelände erst nach Einschreiten eines Sicherheitsmitarbeiters verlassen haben; später wurde er wegen Hausfriedensbruchs verurteilt und zu fast einem Jahr Haft verurteilt. 

Laut Klageschrift agierte Garland im Rahmen einer koordinierten Aktion, bei der er sich in Echtzeit mit Miller und anderen per Videochat abstimmte, die den Vorfall anschliessend online als «Stunt» verbreitet hätten. Die Klage ordnet das Geschehen in eine zehntägige Aktionsserie der GDL im Sommer 2024 in Nashville ein, bei der Mitglieder jüdische und Schwarze Bewohner belästigt, einen jüdischen und einen biracial Mann angegriffen und Schwarze Kinder unter Schwenken von Hakenkreuzfahnen eingeschüchtert haben sollen. 

Das Gemeindezentrum gibt an, seit den Vorfällen rund 75’000 Dollar zusätzlich in Sicherheitsmassnahmen investiert zu haben und berichtet von veränderten Nutzungsgewohnheiten der Mitglieder aus Furcht vor weiteren Angriffen. Juristisch stützt sich die Klage auf den Ku-Klux-Klan-Act von 1871 und weitere Bundesbürgerrechtsgesetze und fordert neben Unterlassungsverfügungen auch Schadensersatz und punitive damages. 

Die Klage fällt in eine Phase zunehmenden juristischen und öffentlichen Drucks auf die GDL, deren Online-Präsenzen nach Recherchen eines lokalen TV-Senders teilweise abgeschaltet und Konten in sozialen Netzwerken gesperrt wurden. Weitere Mitglieder der Gruppe sind im Zusammenhang mit den Ereignissen in Nashville strafrechtlich verurteilt oder angeklagt worden; das SPLC führt bereits eine zweite Zivilklage wegen der GDL-Aktionen gegen schwarze und jüdische Bewohner der Stadt. 
 

Redaktion